Termin beim Nachlassgericht - Erscheinen nicht erforderlich - was passiert da?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Jeder gesetzlich Erbberechtigte darf sich persönlich oder eben auch schriftlich bei Gericht melden.

Ebenso seinen Teilerbschein beantragen. Minderjährig, vertritt deine Mutter deine Interessen. Und sie braucht eher ihre Abstammungsurkunde, Eheregistereintrag und einen gültigen Personalausweis und sollte da vorher mal beim Standesamt vorbeischauen :-)

G imager761

Das kann man alles schriftlich erledigen und so ist es an sich auch üblich. Muß wohl ein Amtsgericht im ländlichen Raum sein. Dort pflegt man oft noch die Traditionen aus Großvaters Zeiten.