Schuldschein ausstellen
Ich werde für meine neue Lebensgefährtin eine selbstschuldnerische Bürgschaft eingehen. Damit ich nicht ohne Handhabe dastehe, will mir meine Freundin für genau diesen Betrag einen Schuldschein ausstellen.
Die Frage: Kann man den Schuldschein so einschränken, dass er nur dann gilt, wenn ich auch tatsächlich von der Bank in Regress genommen werde? Und dann auch nur für diesen Teilbetrag?
Vielen Dank für eure Antworten
2 Antworten

Kannst Du mir mal sagen was das Ganze soll? Dir ist schlicht unbekannt, dass in solchen Fällen die Forderung gegen den Hauptschuldner schon von Gesetzes wegen auf den Bürgen übergeht:

Peter: Eine ausführliche Abhandlung zu deinen Fragen findest du unter: