Teilungserklärung Klimaanlage Leuchtreklame
Hallo,
ich habe eine Gewerbefläche mit 3 Ladeneinheiten gekauft Über der Gewerbefläche gibt es 10 Eigentumswohnungen,die von einem Bauträger noch zum Verkauf stehen.
Da ich ein paar Probleme mit dem Bauträger habe, hab ich nun Anspruch auf Schadenersatz (Anwalt wurde schon eingeschaltet, Gerichtsverfahren läuft). Wir werden nun versuchen das ganze aussergerichtlich zu klären.
Der Bauträger schlägt nun vor, wenn wir uns finanziell einigen, dass er in die Teilungserklärung 3x Klimaanlagen und 3x Leuchtreklamen mit reinnimmt.
Meine Frage nun: Müssen die Klimaanlagen und die Leuchtreklamen vorher in die Teilungserklärung eingetragen werden oder gibt es mit den zukünftigen Wohnungseigentümern Probleme, wenn ich die Leuchtreklamen und Klimaanlagen anbringen möchte.
Über Antworten und Hilfe wäre ich sehr dankbar
1 Antwort
Beides würde die Außenansicht des Gebäudes beeinflussen, die Klimaanlage u.U auch den Wohnwert der über den Ladenflächen liegenden Wohnungen (Geräusch., Wärmeentwicklung) massiv beeinträchtigen.
Deshalb dürftest Du mit dem späteren Ansinnen, solche Einrichtungen nachzurüsten, bei einer Mehrheit von Wohnungseigentümern auf Granit beißen. Außerdem ist wahrscheinlich das ausdrückliche Einverständnis des potentiell gestörten Eigentümers einzuholen.