Teilungserklärung Klimaanlage Leuchtreklame

1 Antwort

Beides würde die Außenansicht des Gebäudes beeinflussen, die Klimaanlage u.U auch den Wohnwert der über den Ladenflächen liegenden Wohnungen (Geräusch., Wärmeentwicklung) massiv beeinträchtigen.

Deshalb dürftest Du mit dem späteren Ansinnen, solche Einrichtungen nachzurüsten, bei einer Mehrheit von Wohnungseigentümern auf Granit beißen. Außerdem ist wahrscheinlich das ausdrückliche Einverständnis des potentiell gestörten Eigentümers einzuholen.