Mietwohnung mit Garten--darf man nach Auszug seine Sträucher nicht mehr mitnehmen?
Ist es wahr, daß man keinen Anspruch mehr auf eingesetzte Sträucher hat, auch wenn man sie mittels Kassenbon als eigene belegen kann - darf Vermieter diese gratis als seine erklären??
2 Antworten
Ja, man darf sie nicht mitnehmen weil sie Eigentum des Grundstückseigentümers sind.
ABER: Man bekommt Entschädigung:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__951.html
Ich glaube, da wird sich mancher Vermieter doch dazu herablassen, die Mitnahme des Prülls zu erlauben.
Zum besseren Verständnis sei noch dieser Paragraph vorangestellt:
In Deinem Mietvertrag steh doch sicherlich nur, dass der Garten von Dir auf Deine Kosten gepflegt und unterhalten wird. Wenn da vorher keine Pflanzen waren und nach Deinem Auszug auch wieder keine sind, sondern einfach nur z.B. Rasen, dann sollte das doch rechtens sein.
Der Vermieter kann jedenfalls die Wiederherstellung wie bei Einzug verlangen, mehr nicht. Ansonsten müsstet Ihr üebr eine Entschädigung für Dich verhandeln, wenn die Pflanzen bleiben. Ist das Gleiche wie mit einer vom Mieter eingebauten Küche. Vermieter kann sie übernehmen, hat aber keinen Anspruch darauf, sie kostenlos zu bekommen.
Waren jedoch bei Einzug Sträucher oder sonstige nennenswerte Pflanzen da (die sind bei Neubeschaffund in iener gewissen Größe nicht mehr ganz billig), dann würde ich das vorher mit dem Vermieter abklären.