Immobilien-Kredit für Ferienwohnung von Steuer absetzen?

3 Antworten

Wenn es um die steuerliche Ansetzbarkeit von Krediten geht, dann gilt das allenfalls und nur für den Zinsaufwand, Notar- und Kreditkosten eines Kredites. Keinesfalls aber die Tilgung.

Im Hinblick auf die zu den Werbungskosten gehörenden Zinsen etc. ist das bei ganz oder zeitweilig vermieteten Ferienwohnungen nicht anders. Welche Besonderheiten bei Ferienwohnungen zu beachten sind, kannst Du exemplarisch hier nachlesen:

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-37204.xhtml?currentModule=home

Übrigens, auch bei dauerhafter Vermietung kann es nur zu einer teilweisen Berücksichtigung der Werbungskosten kommen, nämlich wenn die Kaltmiete unter 66 % der ortsüblichen Marktmiete liegt. (Hierzu bitte § 21 Abs. 2 EStG nachlesen.)

Natürlich kann man bestenfalls die Zinsen absetzen. Ich vermute, dass Du dann aber auch die Einnahmen bzw. den Gewinn aus der Vermietung versteuern musst.