Kann man einen Gutschein weiterverkaufen?

3 Antworten

Bei personenbezogenen Gutscheinen muss vorher mit dem Aussteller abgeklärt werden, ob eine Übertragung möglich ist. Ansonsten bestehen keine Widrigkeiten und der Gutschein kann weitergegeben werden.

Das kommt darauf an, wie der Gutschein gestaltet ist.

In seiner Grundform (Inhaberschuldverschreibung) kann er nach Belieben weitergegeben werden. Wenn der Gutschein auf einen bestimmten Berechtigten ausgestellt wurde, kann der Aussteller das Einlösen an einen anderen verweigern.

Nachzulesen in §§793ff BGB