Garage fehlt in der Teilungserklärung?

Hallo zusammen,

wir haben eine vermietete Wohnung. Dabei wurde beim Kauf im Notarvertrag darauf hingewiesen, dass der Vorbesitzer, eine Garage auf dem Hof errichtet und seitdem vermietet hat, diese jedoch weder im Grundbuch noch in der Teilungserklärung als Sondereigentum der Wohnung oder einer anderen Wohnung eingetragen ist. Da ich die Wohnung weiterverkaufen möchte, habe ich zwei Anwälte im Bereich Immobilienrecht um Rat gebeten, da ein Weiterverkauf mit Garage oder zumindestens ein Verkauf der Wohnung mit Sondernutzungsrecht der Garage natürlich lukrativer ist.

 Ich habe zwei verschieden Meinungen erhalten

 

Der eine ist der Meinung, dass man es bei einem Weiterverkauf der Wohnung die Garage notariell in der Teilungserklärung als Sondereigentum oder zumindestens Sondernutzungsrecht der Wohnung eintragen kann und zwar alleine aus den vorliegenden Dokumenten und aus folgenden Gründen:

- Im Protokoll der Eigentümerversammlung vom Jahr 1995 wurde dem Antrag auf Bau einer Garage zugestimmt. Vorraussetzung sei die behördliche Genehmingung. Alle Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Eine Sondernutzung muß nicht extra beschlossen werden (Damaliger Eigentümer Herr X! Herr X hat diese Garage dennoch nie errichtet aber sein Nachbesitzer Hr Y im Jahre 2005. Er hat eine behördliche Genehmigung beantragt und auch erhalten und die Garage gebaut.

Fazit: Der Bau der Garage wurde beschlossen und die behördliche Genehmigung erteilt, somit sollte einer Erweiterung der Teilungserklärung zu der Wohnung ein Sondernutzungsrecht einzuräumen nix mehr im Wege stehen.

Der andere Anwalt meinte, solange es nicht in der Teilungserklärung explizit steht das die Garae zu der Wohnung gehört, kann ich bei einem verkauf diese nicht im Notarvertrag mit reinnehmen.

Nun habe ich eine Käufer gefunden, ebenfalls ein Anwalt. Dieser hat einen Notar beauftragt den Kaufvertragsentwurf zu erstellen und meinte, das die Garage zu der Wohnung gehört. Nun steht in dem Kaufvertragsentwurf drin, dass ich, als Verkäufer angebe, dass zu der Wohnung eine Garage auf dem Hof gehört.

Nun meine Fragen

  1. Ist das richtig so?
  2. Wenn wir das so lassen, inwiefern würde ich mich nach einem Verkauf angreifbar machen, was würde mir womöglich drohen? Wäre der Käufer in der Position, wenn ihm die Wohnung irgendwann nicht mehr zusagt, dass der Kaufvertrag dann nichtig ist und eine Rückabwicklung oder Schadensersatzansprüche drohen?

Vielen Dank Gruß Stefan Heinz

Immobilien
Ware beim Zoll gelandet, muss ich trotzdem bezahlen?

Hallo zusammen,

ich hatte im Januar eine Farbrolle gekauft für knapp 30€ bei Spargut. Vor der Bestellung habe ich versucht zu erfahren woher die Ware kommt, habe aber keine genauen Infos darüber heraus bekommen. Habe es dann doch bestellt. Nach langem warten stellte es sich heraus durch die Sendeverfolgung das die Ware über Shanghai gesendet wurde, hätte ich das vorher gewusst, dann hätte ich es auf keinen Fall bestellt. Nach langem warten tauchte ein Brief vom Zoll im meinem Briefkasten auf. Sofort rief ich beim Zoll an und die sagten mir ich muss Zoll Gebühren bezahlen die fast den gleichen Betrag wie die Farbrolle wären. Ich bin doch nicht verrückt und zahle fast 60€ für sowas. Ich fragte was wäre wenn ich es nicht abholen würde ( konnte es sowieso nicht wegen meiner Arbeitszeiten) da sagte mir der Zollbeamte das die Ware nach einiger Zeit zum Absender zurück geschickt wird. Somit schrieb ich klarna und spargut per E-Mail an, das die Ware beim Zoll ist und ich Zoll Gebühren bezahlen muss und das ich die Ware nicht annehmen werde. Das war im Februar. Paar Monate habe ich nichts von denen gehört und im August schickte klarna mir erneut eine Rechnung mit Mahngebühren. Ich war mit den bis jetzt in Kontakt. Bzw habe dauernd E-Mails denen zugeschickt das ich die Ware nicht erhalten habe und es nicht bezahlen werde. Ei Spargut erreiche ich niemanden, es antwortet keiner auf meine E-Mails. Klarna hat mir jetzt die letzte Rechnung zugeschickt mit der Ansage den Betrag zu bezahlen sonst geht das zu Inkasso. Was soll ich machen, muss ich die Ware trotzdem bezahlen??? Bitte um Hilfe!!!

Recht, zoll
Rechtsstreit wg. abgelehntem Widerspruch gegen Kindergeldrückzahlung / -streichung bei Volljährigem nach Ausbildungsabbruch wg. Depression und Sozialphobie?

Ist es möglich, gegen eine Kindergeldstreichung seit einem 3/4 Jahr und nun auch drohender rückwirkender Aberkennung von bereits ausgezahltem Kindergeld (insg. weitere 6 Monate) erfolgreich zu widersprechen bzw. nach endgültiger Ablehnung von Widersprüchen zu klagen bei folgenden Eckdaten:

  • Sohn bricht kurz nach 18. Geburtstag Ausbildung noch in der Probezeit ab wegen psychischer Probleme
  • später im Abstand von ca. 1 Jahr von zwei unterschiedlichen Psychiatrischen Kliniken Erstdiagnose Depression und Sozialphobie.
  • Die Familienkasse fordert ein ärztliches Gutachten mit Aussage darüber, wann das volljährige Kind wieder gesund und ausbildungssuchend sein wird.
  • Die Ärzte wiederum verweigern das Ausfüllen des Formulars, weil der Betroffene bislang die Aufnahme einer Therapie verweigert und sie allein auf der Grundlage des Erstbefundes keine zeitlichen Angaben über die Heilungsprognosen machen können.
  • Stetiges Zureden der Eltern, eine Therapie zu beginnen, hilft bisher nicht. - Keine Handhabe mehr, da Sohn schon volljährig ist.
  • Sohn unternimmt eine Reihe von Versuchen, sich zu bewerben - scheitert aber z.B. an Anrufen bei Firmen bzw. Fotografentermin für Bewerbungsfotos (Sozialphobie!!!).

Wie aussichtsreich ist bei Ablehnung des Widerspruchs durch die Familienkasse ein Rechtsstreit?

Kindergeldrückzahlung
Habe ich mich bei dem Immobilienkauf übernommen?

Guten Morgen zusammen,

ich hocke heute wieder vor dem Notebook und sinniere wieder, ob ich evtl. einen groben, blauäugigen Fehler begannen habe. Evtl. könnt Ihr mir da mal einen Rat geben?

Wir haben im Juli 2019 ein 2-Fam. Haus gekauft, welches Teilvermietet ist.
Der Mietzins beträgt derzeit 800€ für 133 qm.
Das Erdgeschoss haben wir zur Eigennutzung (circa 100qm)

Das Objekt hat nach Verhandlung 495.000€ gekostet. (Bayern).
Das Objekt wurde von einen (semiguten) Gutachter angeschaut, und war überzeugt, dass die Grundsubstanz gut ist. Einiges muss dennoch nach (30 Jahren) instand gesetzt werden.

Kalkulationsgrundlage:

Eigenkapital = Nebenkosten + Kellergeschoss zu wohnzwecken herrichten, sodass wir das EG sanieren können.

100% Finanzierung - da es kalkulatorisch "Bockmist" gewesen wäre (evtl. ist hier der Fehler) bei dem derzeitigen Zinssatz (Einsparung von circa 0,02%).

Zusätzlich haben wir einen Sanierungskredit von circa 15.000€ mit aufgenommen.

Nun kommt das Dach früher als erwartet und mit einer höheren Summe, weil leider einige Baustellen hinzugekommen sind. Statt für circa 2025 veranschlagte Maßnahme muss diese 2021 erledigt werden und kalkulatorisch 50.000€ werden es knapp 90.000€. Welche wir jetzt nachfinanzieren müssen.

Wird sind ein paar (m+m) beide Akademiker mit 3-5 Jahren Berufserfahrung
Zusammen haben wir ein Nettohaushaltseinkommen von circa 4.700€ zzgl. des Mietzins, welche ich gerne als "Puffer" rechne. Summa Summarum circa 5.500€

Aufteilung der Kredite:

250.000€ mit Tilgung 2,5% - 1,15% Zins ( Mietswohnung)
200.000€ mit Tilgung 2,5% - 1,05% Zins(Eigennutzung)
50.000€ über KFW gerade nicht die genauen Daten im Kopf
15.000 mit Volltilgung nach 10 Jahren - Zins 1,25%

Unser Annuität beträgt pro Monat circa 1790€ (für die o.g. Darlehens)
Für das neue Dach müssen wir ein weiteres Darlehen aufnehmen
Entweder 2,5% oder 4,0% Tilgung mit 1,93% Zins ( 333€ oder 444€)..

Somit wäre ich bei einer monatlichen Wert von 2123€ oder 2234€

Kalkulatorisch mit allen Ausgaben, welche wir seit 10 Jahren detektieren hätten wir monatlich circa 1500€ wegsparen können - mit dem neuen Darlehen schrumpft das gewaltig - und mein Konzept der Sondertilgung für das Objekt (Eigennutzung) wird höchstwahrscheinlich nicht umgesetzt. Sehe ich das zu schwarz oder habe ich einen großen Fehler begangen?

Danke und Grüße

Thomas

Immobilien, Immobilienkauf
Paket von DHL Packstation geklaut!?

Hallo zusammen,

Habe ein Artikel für exakt 275€ verkauft und es über die DHL Packstation versendet!

Das Paket habe ich gescannt und es öffnete sich das Fach. Als ich die Sendung eingelegt habe, lies sich das Fach nicht schließen!! Es öffnete sich sofort wieder, als ich es schließen wollte, ein Fehler im System??? Habe daraufhin mein Paket wieder herausgenommen und habe die Türe offen gelassen, da sie ja nicht zu ging!! Danach habe ich das Paket nochmal gescannt und es öffnete sich eine andere Türe. Diesmal lies sich das Fach schließen. Habe dann auch eingegeben, das ich die Sendung eingelegt habe. Habe dann noch einen Einlieferungsbeleg mit der Sendungsnummer angefordert. Nun ist seit Dienstag 1.12. um 5:31 Uhr der Status: Die Sendung wurde zum Weitertransport aus der Packstation entnommen. Dieser Status ist bis HEUTE unverändert!! Ich mache mir jetzt langsam sorgen, das die Packstation das Fach mit meinem versendeten Paket als ''Leer'' kennzeichnet und es jemand anderst mitgenommen hat bei dem sich das Fach öffnete (Geklaut)!!! Die Packstation muss ja einen Technischen Fehler gehabt haben, weil ja das erste Fach nicht zu ging. Nachher ist das Paket wirklich abhanden gekommen und ich werde womöglich als Lügner und Betrüger dargestellt!! Habe nur noch das Bild, wo ich das Paket in der Hand hatte mit der Lieferadresse und die Packstation im Hintergrund. Was könnte ich im Falle von Paketverlust in Packstation machen???

Danke im voraus!

Geld, Diebstahl, Recht
Buchhaltung bei Ausgaben über Freelancer-Plattform Upwork?

Mein Geschäftsmodell baut darauf auf, dass ich Dienstleistungen von Freelancern auf der Plattform Upwork "einkaufe", das sind also meine Betriebsausgaben/Investitionen. Die Freelancer sind auf der ganzen Welt verteilt und ich bekomme die Rechnungen nicht von ihnen, sondern von Upwork selbst. Leider erfüllen diese Rechnungen nicht alle (deutschen) gesetzlichen Anforderungen. So fehlt beispielsweise die Steuernummer von Upwork.

1) Reichen die Upwork Rechnungen trotzdem aus, um die Betriebsausgaben geltend zu machen?

2) Wie sieht es mit Umsatzsteuer/Vorsteuer aus?
Da Upwork in den USA sitzt muss das Reverse Charge Verfahren angewendet werden (wird auch so auf der Rechnung ausgewiesen).

Die Upwork Rechnung enthält:

-Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers

-Ausstellungsdatum der Rechnung

-Fortlaufende Rechnungsnummer

-Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung

-Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung

-Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt

-Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts

-Entgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiung

-Ggf. Hinweis auf Steuerschuld des Leistungsempfängers

Das einzige was fehlt ist die Steuernummer von Upwork, und die wird wohl auch kaum zu bekommen sein.

Heißt das, dass ich nicht das Reverse-Charge anwenden kann/muss?

Buchhaltung, Freelancer, Rechnungswesen, Steuern, Betriebsausgaben
Minijob + befristeter Honorarvertrag = in Familienversicherung bleiben und steuerfrei möglich?

Hallo allerseits!

So, also ich bin Student im 3. Semester und arbeite neben dem Studium als Vertretungskraft an einer Schule auf 450€-Basis (U-Plus bzw. VSS).
Dabei läuft es so, dass ich pro gehaltener Stunde 20€ brutto erhalte und solange ich unterhalb der 450€ bleibe, dies auch quasi netto so erhalten bleibt. Das ist insofern auch schon ein Honorarvertrag, weil ich jeden Monat das verdiene, was ich an Vertretungsstunden halte, also ist es kein 450€-Job im engsten Sinne, sondern quasi durch ein "Limit" begrenzt, sodass ich nicht über die 450€ komme.

Dabei mache ich auch den Übungsleiterfreibetrag von 2.400€ geltend, sodass ich ab dem kommenden Jahr mit einer monatlichen "Aufstockung" auf 650€ monatlich (2.400€ / 12 = 200€) kommen darf. Sofern ich diese 650€ in einem ruhigeren Monat nicht komplett ausnutze, werden die Freibetragsanteile auf die Folgemonate verteilt, sodass ich bis zum Ende des Jahres alles ausschöpfen darf, wenn ich da die zuständige Sachbearbeiterin richtig verstanden habe.

z.B. Januar -> 500€ (150€ Freibetrag ungenutzt, weil 50€ über 450€)

Februar -> 750€ (450€ + 150€ Freibetrag aus Vormonat + 50€ Freibetrag diesen Monat)

März -> 180€ (Nur aus der Minijob-Basis bedient; der Freibetrag von 200€ aus diesem Monat + die 150€ aus den Vormonaten werden ungenutzt auf den April geschoben)

April -> zur Verfügung: 450€ Minijob + 200€ Freibetrag + 350€ Freibetrag aus Vormonaten (ich dürfte für bis zu 1.000€ Vertretungen leisten)

usw.

Noch bin ich in der Familienversicherung mitversichert und möchte dies auch weiterhin gewährleisten, das wäre wichtig.

So wie ich das verstehe, ist das mit diesem Modell auch so noch gesichert.

Jetzt aber das Unklare:

Ein Dozent der Uni ist an mich herangetreten, ob ich ein Tutorium über den Zeitraum April - Juli übernehmen möchte. Das wäre ein Honorarvertrag mit 30 Std./Monat und einem Stundensatz von 10,65€ = 319,50€ monatlich.

Könnte ich das Angebot zusätzlich steuerfrei und ohne Gefährdung der Familienversicherung wahrnehmen? Kompliziert ist es deshalb, weil ich ja nicht zwangsläufig immer auf 450€ in meinem 'primären' Minijob komme, aber vereinfacht wäre es bestimmt besser, wenn man davon ausginge, es wäre ein normaler Minijob.

Ich kenne mich da auch leider mit den Begriffen der abhängigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit (die so ein Tutorium wäre, richtig?) nicht aus und inwiefern sich das alles auswirkt.

Das ist alles sehr komplex, aber ich hoffe, dass mir da jemand helfen kann.

Sollten mehr Infos nötig sein, dann beantworte ich dazu gerne Rückfragen.

Liebe Grüße

Minijob, Steuern, Familienversicherung, Honorarvertrag
Welche Auswirkungen hat ein Aktienverkauf auf die gesetzliche Krankenkasse?

Als Student bin ich aktuell in der Familienversicherung. Soweit ich weiß, darf ich dort maximal 450 Euro pro Monat verdienen.

In der Zeit von Januar - November habe ich nichts verdient, allerdings würde ich jetzt im Dezember gerne meine Aktien verkaufen, die sich dieses Jahr überraschend gut entwickelt haben. Der Gewinn würde die 450 Euro weit übersteigen, auch wenn man den Gewinn durch 12 teilt wäre ich über den 450 Euro.

  1. Gibt es eine Möglichkeit, dennoch weiterhin in der Familienversicherung zu bleiben?
  2. Angenommen ich falle aus der Familienversicherung: Kann ich ab jetzt in die studentische Krankenversicherung wechseln, oder müsste ich dann rückwirkend auch für die Monate Januar - November die Beiträge nachzahlen?
  3. Gibt es bei der studentischen Krankenversicherung eine Einkommensgrenze? Auf der Website der Barmer gibt es zwar einen Kostenrechner, allerdings werden dort nur Bafög, Angestelltenverhältnisse, oder selbstständige Tätigkeit über 18 Stunden/Woche berücksichtigt.
  4. Wie lange müsste ich in der studentischen Krankenversicherung bleiben? Wäre es theoretisch denkbar, nur einen Monat in der studentischen Krankenversicherung zu sein, in diesem Monat meine Aktien zu verkaufen, und danach wieder in die Familienversicherung zu wechseln?
  5. Im Jahr 2021 arbeite ich voraussichtlich ab Oktober Vollzeit und bin dann über meinen Arbeitgeber versichert. Kann ich von Januar - Oktober in der Familienversicherung bleiben, auch wenn ich z.B im November hohe Kapitalerträge erziele?
  6. Muss ich bei Wegfall der Familienversicherung im Jahr 2020 die regulären Beiträge (ca. 180 Euro/Monat) nachzahlen, oder kann ich rückwirkend die Studentenbeiträge (ca. 108 Euro/Monat) bezahlen?

Vielen Dank für eure Hilfe. Ich werde mich vermutlich auch mit der Versicherung in Verbindung setzen, allerdings wollte ich mich zuvor schonmal unabhängig beraten lassen.

Aktien, GKV, krankenkasse, Krankenversicherung, Steuern, Versicherung, AOK, Familienversicherung
Darf ein Busfahrer mich ohne grund anschreien?

Ich bin eine Schülerin und bin 16 jahre alt.

Ich habe auf dem Bus gewartet und als er kam stand ich zwischen den beiden Türen. Die Busfahrerin ist einfach weiter gefahren. Danach hat sie schnell bemerkt, dass ich einsteigen will und hat sie mich sehr laut gefragt, ob ich einsteigen will. Ich habe ja gesagt und an gestiegen. Sie hat mich sehr laut an geschrien und sagte( Man steigt von vorne nicht von hinten!!).

Eigentlich ich wollte ja nicht von hinten ein steigen und da wir Corona-Regeln habe wusste ich nicht, ob ich von vorne einsteigen darf und ich wollte sehen welche Tür sie öffnet. Ich wollte das ihr erklären aber sie hat mich weiter an geschrien.

Dann hat sie gesehen das ich nur ein Bild von meine Fahrkarte habe und dann schreite sie noch richtig lauter und sagt mir das geht nicht geh raus rauss. Also um ehrlich zu sein ich hatte meine Fahrkarte zuhause vergissen aber von anfang wollte ich nur fragen, ob ich trozdem mit fahren darf! Aber sie hat mich nicht reden lassen und hat nicht mal eine Sekonde aufgehört zu schrein. Und hat mich raus geschmießen und ich hab nichts gesagt.

Hätte sie mit mir freundlich geredet und hat mir nicht erlaubt mit zu fahren. Dann hätte ich mich entschuldigt und ausgestiegen. 

Ich weiß nicht was ich machen soll aber das war sehr traurig und ich habe geweint da ich kopftuch trage und habe das gefühl, dass sie mich deswegen angeschrien hat. 

Kann ich was tun jetzt?

Recht, Schüler
Kann man eine ÖPNV Jahreskarte auch bei Teilzeit in der Steuererklärung ansetzten und muss ggf. eine private Nutzung berücksichtigt werden?

Ich fahre nur an zwei Tagen in der Woche mit der Bahn zur Arbeit, daher sind die Kosten für den ÖPNV höher als die Entfernungspauschale. Eine Jahreskarte wäre günstiger als einzelne Tickets für die Fahrten zur Arbeit. Kann ich nun auch trotz Teilzeit die Kosten für die Jahreskarte in der Steuererklärung angeben? Spielt es eine Rolle, ob ich die Jahreskarte außerdem noch privat nutze?

Es gäbe noch eine günstigere Alternative für die Fahrten zur Arbeit: Dies wären Einzeltickets in Verbindung mit der Bahncard 50. Ist das relevant? (Diese Kombination ist für mich aber weniger interessant, weil ich die Jahreskarte auch für etliche private Fahrten nutzen könnte).

Hier nochmal die konkrete Situation:

Mit den 2 Arbeitstagen je Woche ergeben sich ca. 90 Arbeitstage im Jahr. Die Entfernung zum Arbeitsplatz sind 22 km. Das ergäbe eine Entfernungspauschale von 594 Euro.

Sogar die günstigste Ticketvariante (Einzeltickets mit Bahncard 50) liegt mit insgesamt 881,70 Euro über der Entfernungspauschale (7,30 für die einfache Fahrt x 90 Tage + 224,70 Bahncard).

Die Jahreskarte kostet 1.288 Euro. Diese würde ich zusätzlich vsl. 1-2 je Woche auch privat nutzen.

An den 90 Arbeitstagen mit Normalfahrkarte zu fahren wären 1314 Euro (7,30 x 2 x 90).

Ich werde noch weitere Werbungskosten (Berufskleidung und Fortbildung) haben, so dass ich die Werbungskostenpauschle übersteige.

Steuererklärung, werbungskosten, Entfernungspauschale
Vorkasse als Zahlungsmethode - Betreiber will Inkasso einschalten?

Hallo zusammen,

ich habe bei "Gewerbeanmelden.de" versucht ein Gewerbe anzumelden, jedenfalls dachte ich es. Beim Abschluss gab es keine Optionen eine Zahlungsmethode auszuwählen. Nach den ersten Bestätigungsmails die nach ca. 5 minuten eintrafen habe ich gemerkt das die Bestellung wirklich unnötig ist und ich nur leergeld bezahle.

Daraufhin habe ich den Betreibern eine E-Mail gesendet das ich die Bestellung stornieren möchte und somit die Zahlung auch nicht tätigen werde.

In einer der E-Mails war eine Rechnung mit beigefügt. 

In dieser Rechnung steht das die Zahlungsmethode "Vorkasse" sei.

Nach schriftlichen Verkehr mit den Betreibern und Hinweise das die Zahlungsmethode Vorkasse ist und die Betreiber somit erst die Ware bzw. Bestellung liefern, wenn die Zahlung vollzogen wurde. 

Nun habe ich E-Mails bekommen wie diese: 

Mir ist unerklärlich, warum Sie dies nicht zahlen wollen. Sie haben gebucht aber noch nicht bezahlt.

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Beispielrechnung:

1. Sie bezahlen heute die offene Zahlung in Höhe von EUR 23,17

oder

2. Sie bezahlen später ans Inkasso EUR 23,17 + 70,22 EUR Inkassogebühren + 16% MwSt. + 9% Zinsen

oder

3. Sie zahlen weder uns noch das Inkasso und es geht vor Gericht wo noch Gerichts- und Anwaltskosten anfallen von vielen hundert Euro.

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Sie haben gebucht aber noch nicht bezahlt. Als Existenzgründer oder Unternehmer sind Bestellungen verbindlich und man muss den Zahlungen nachkommen.

Nun frage ich euch alle:

Haben die Betreiber das Recht ein Inkassounternehmen zu beauftragen eine Zahlung zu fordern, obwohl die Zahlungsmethode "Vorkasse" ist?

Ich habe 10 Minuten nach der Bestellung direkt eine E-Mail geschrieben und sicherheitshalber vom Wiederrufsrecht gebrauch gemacht.

Danke im Voraus für die Zeit und Antworten!

rechnung, Recht, Forderung, Inkassounternehmen, Mahnung, Vorkasse

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