Nachmieter sagt ab in WG?

4 Antworten

Also ohne die Details der Verabredungen zu kennen:

Ein Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Mieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, nur weil dieser potentielle Nachmieter anschleppt. Wenn er ein Netter ist aber auch nicht völlig doof, so bietet er dem Mieter an, diesen vorzeit aus dem Vertrag zu entlassen, sollte zu diesem Zeitpunkt ein Vertrag mit einem neuen Mieter zustande kommen.

Scheinbar ist in Deinem Fall kein neuer Vertrag zustande gekommen. Damit ist die Sache eigentlich klar. Du hast vor Gericht keine Chance.

Und was genau ist jetzt die Frage? Es nennt sicht Vertragsfreiheit und ist gutes Recht des VM, den Interessenten auch nach Prüfung weiterer Unterlagen oder Rücksprache mit Ex-Vermitern oder Mitern keinen Mietvertrag anzubieten, auch wenn man ihn nach den ersten Verhandlungen 'akzeptierte'.

Und dein Sohn hat keinen Rechtsanspruch, vorfrisitig aus seinem Vertragsverhältnis entlassen zu werden. Mietrückstände dürfen nach 30 Tagen eingeklagt oder mit der Kaution verrechnet werden.

Im Ergebnis darf er durchaus coronabedingt sofort ausziehen, schuldet aber bis zur ordentlichen Beendigung seines Mietvertrages Miete und weitere Vertragspflichten - da erklärt euch eurer Anwalt nichts anderes, nur teurer :-)

Der Vermieter ist jedenfalls nicht verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus seinem Vertrag zu entlassen. Und insofern kann er Mietschulden mit der Kaution verrechnen.

Die vorzeitige Beendigung des Mietvertrages ist ein Entgegenkommen des Vermieters, und wenn der avisierte Nachmieter abspringt, ist das nicht ein Problem des Vermieters.

Auch wenn es sich subjektiv so anfühlt.

Einfache Gegenfrage .... wann hat Junior mit welcher Frist sein WG-Zimmer gekündigt?

Oder handelt es sich um einen befristeten Vertrag .... Mindestlaufzeit?

Ist Junior Student?

Ohne vertragsbezogene Fakten kann man keine "vernünftigen" Antworten geben.

Es handelt sich um einen befristeten Mietvertrag. Und ja mein Sohn ist student. Meine Frage war eigentlich: hätte der Vermieter ihn informieren müssen dass der Nachmieter abgesagt hat. Schließlich hat er mehrfach nachgefragt

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@Ankoller

Wie lange befristet??

Um u.U. etwas Licht ins Dunkel zu bringen .... nachdem Du leider meiner konkreten Frage nach der Mindestlaufzeit aus dem Weg gehst ....

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/vermieter-kann-studenten-nicht-jahrelang-an-mietvertrag-binden_258_360706.html

hätte der Vermieter ihn informieren müssen dass der Nachmieter abgesagt hat. Schließlich hat er mehrfach nachgefragt

der Vermieter muss seinen Mieter max. erst nach Vertragsabschluss informieren .... zwecks Wohnungsübergabe.

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