Einkünfte aus Kapitalerträge mit weniger steuern zahlen?

1 Antwort

Von Experte wfwbinder bestätigt

Dazu musst du eine Einkommensteuererklärung abgeben (keine Angst. Tut nicht weh).

Wenn du die Anlage Kap ausfüllst und oben bei Günstigerprüfung eine 1 machst, bekommst du dann, wenn dein zu versteuerndes Einkommen (also nach Abzug der Sonderausgaben) unter ca. 16.500 € liegt, etwas zurück.

Allerdings kannst du die Verluste aus den CFD nicht mit den Kursgewinnen aus Aktien verrechnen. Wenn du dir eine Verlustbescheinigung ausstellen läßt, mindern die Verluste aus den CFD also erst einmal die Dividenden (der Aktien), gehen dann aber in einen Verlustvortrag und mindern die Aktiengewinne nicht.

Du kannst auch nur die Aktieneinkünfte erklären, musst aber dazu eine Jahressteuerbescheinigung bei der Depotstelle beantragen. Genaueres sagt dir deine Depotstelle (es kann also auch sein, dass die Jahressteuerbescheinigung automatisch versendet wird).

Bei der Depotstelle der CFD kannst du dir überlegen, ob du die in der Einkommensteuererklärung haben willst (dann Verlustbescheinigung beantragen) oder nicht. Da passiert ganz sicher nichts automatisch.