Personalausweis abgelaufen, Arbeitgeber hat mich nun freigestellt, darf er das?

6 Antworten

hast du nen reisepass? das wäre auch ein ausweisdokument.

wie sollst du denn jetzt bitte sofort an einen termin im bürgeramt kommen, bei den kontaktbeschränkungen zu coronazeiten? oh man.

ich hab noch nie gehört, dass es so stress gibt bei einem deutschen personalausweis, bei aufenthaltstiteln und dergleichen, ja, weil sich da der status auch ändern kann. aber nur weil dein ausweis abgelaufen ist, bist du ja nicht nicht-deutscher. klar bist du verpflichtet, dich mit einem pass ausweisen zu können, siehe hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__1.html

aber dass ein arbeitgeber einen abgelaufenen ausweis als grund für eine freistellung nimmt, geht meines erachtens nach doch etwas sehr weit. vor allem hat er nicht das recht, dich zu sanktionieren für deinen ausweis, er ist keine staatliche einrichtung wie die meldebehörde, die da überhaupt tätig werden dürfte.

Ne....sowas hab ich auch noch nie gehört...und ich habe schon bei einigen Reinigungsfirmen gearbeitet....wie du sagst...Aufenthaltstitel etc. das wäre ja was anderes...

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Woher weiß denn dein Arbeitgeber das dein Ausweiß abgelaufen ist ? . Das ist dein persönliches Dokument . Der Ausweiß hat mit deinem Putzjob überhaupt nicht``.s zu tun . Sag deinem Arbeitgeber , das du dich an den Zoll wendest , zwecks überprüfung der Aussagen von deinem Chef . Wenn der Zoll kommt , solltest du den Sozialversicherungsausweiß immer dabei haben und einen Pass , wenn der abgelaufen sein sollte , klär das mit dem Passamt .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das ist so nicht richtig, eine Gebäudereinigungskraft muss ein Ausweisdokument mit sich führen. Den Sozialversicherungsausweis gibt es seit 2011 nicht mehr.

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Aber Ausweis ist ja vorhanden....nur abgelaufen....vor 2 Tagen...ich meine auch mal gehört zu haben das ich selbst nach Ablauf noch 3 Monate Zeit habe ihn neu zu beantragen ohne dadurch Probleme zu bekommen.

Danke für den Link...

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@Little

Lass dich nicht verrückt machen , es gibt genug andere Reinigungsfirmen , die dich mit Handkuss nehmen , aber ruf mal beim Zoll an , habe ich auch schon gemacht , als mir mein sogenannter Vorarbeiter gedroht hat , was ich alles mitführen muss bei der Arbeit . Ich bin noch da , der Vorarbeiter wurde gekündigt .

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Man müsste jetzt den Arbeitsvertrag und den ggf. zugrundeliegenden Tarifvertrag kennen. Wenn so ein Fall nicht ausdrücklich geregelt ist, dürfte die unbezahlte Freistellung vermutlich in der Form nicht zulässig sein. Ansonsten: Kommt darauf an.

In § 2a SchwarzArbG wird zur Gültigkeit des Ausweisdokumentes jedenfalls keine Aussage getroffen.

Lass dich mal von der Gewerkschaft beraten. Und besorge dir zeitnah einen gültigen Ausweis.

PIm Gebäudereinigungsgewerbe besteht Mitführungspflicht - das heißt, die Arbeitskräfte müssen ihren Personalausweis, Reisepass, Ausweis- oder Passersatz stets bei sich haben, um sich gegenüber dem Zoll ausweisen zu können.