Rechtsstreit wg. abgelehntem Widerspruch gegen Kindergeldrückzahlung / -streichung bei Volljährigem nach Ausbildungsabbruch wg. Depression und Sozialphobie?

4 Antworten

Bei euren Angaben merkt man ja sofort, die Streichung und Rückforderung ist gerechtfertigt, da er die Voraussetzungen nicht erfüllt hat.

Da fragt man sich schon, wie Ihr überhaupt auf die Idee kommt, erfolgreich zu sein mit einem Widerspruch oder einer Klage!?

Euch hätte doch klar sein müssen, dass Ihr das Geld zu unrecht bezieht und sowas eines Tages passieren wird.

Entweder man kann nach einer Ausbildung suchen oder kann es eben nicht, aufgrund Psychischer Krankheiten. Dann kann man aber auch nicht erwarten Gelder zu kriegen, nur weil man krank ist, die man nicht kriegen dürfte, weil man eben nix tut.

Es kommen zwei Ansätze in Betracht:

1. Das Kind ist krankheitsbedingt daran gehindert, eine Ausbildung zu beginnen. Das scheitert an den ärztlichen Bescheinigungen.

2. Das Kind ist aufgrund Krankheit schwerbehindert und daher außerstande, sich selbst zu unterhalten. Könnte das ärztlicherseits bescheinigt werden?

Ohne Besuch eines Facharztes wird das aber auch nicht funktionieren, dazu müsstet Ihr ihn schon bewegen.

Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kindergeld sind seit Abbruch der Ausbildung nicht mehr gegeben.

Was soll da ein Einspruch oder gar eine Klage? Worauf wollt ihr den Einspruch/die Klage begründen?