Wieviel Warmmiete darf es vom Amt sein?
Hallo zusammen,
ich bin zurzeit Schwanger und muss deswegen umziehen und ich will mit meinem Freund zusammen ziehen. Das Amt hat uns die Wohnungssuche auch genehmigt und uns steht 75 qm und Kaltmiete von 627€ zzgl. Nebenkosten.
Meine Frage jetzt ist: Wie hoch dürfen die Nebenkosten/Warmmiete betragen? Oder spielt das keine Rolle solange die Kaltmiete im Rahmen ist?
Danke im Vorraus.
LG Mary
2 Antworten
Habt Ihr das denn richtig verstanden, dass die 627,-€ sich auf die Kaltmiete beziehen? Allermeistens nennt das jc die Bruttokaltmiete, das ist die Kaltmiete plus der kalten Nebenkosten, ohne Heizkosten.
Nur die Heizkosten dürften dann noch dazu kommen. Die Höchstgrenze dafür richtet sich meistens nach dem Heizkostenspiegel und ist evtl. unter o.g. Link zu finden, oder telefonisch beim jc zu erfragen.
Weitere Informationen findest Du mit folgenden Suchbegriffen :
https://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/
oder : Kosten der Unterkunft + Ortsnamen
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/08207/
Ich würde rückfragen, was dieses JC unter dem Begriff "Grundmiete" versteht.
Nettokaltmiete = Grundmiete .... also ohne jedwede Nebenkosten?
Die Heizkosten sind zumindest nicht enthalten.
Also in unseren schreiben was wir bekommen haben steht das uns eine Grundmiete von 627€ genehmigt wird. Ob das jetzt die Bruttokaltmiete ist weiß ich leider nicht ?!