Muss ich nach Kündigung Fortbildungskosten zurückzahlen?
Hallo Leute,
Und zwar geht es darum, dass ich in einer Firma Angestellt bin seit mehr als 1 Jahr und diese mir auch angeboten hat die Führerschein Klasse CE zu machen.
Soweit so gut, die Fortbildungskosten werden 50/50 aufgeteilt, der eine teil Arbeitgeber und der andere teil Arbeitsamt.
Ich habe nach langer Zeit (wegen corona) endlich meinen CE Führerschein mit Berufskraftfahrer Lizenz bestanden.
Jetzt nach bestehen der Prüfung, soll ich in der Firma einen Vertrag (bindungsvertrag mit Rückzahlungsklausel) unterschreiben, ohne das die Konditionen meines Arbeitsvertrages verbessert werden, das sehe ich nicht ein.
Kann mein Arbeitgeber nach der Fortbildung einen solchen Vertrag erzwingen? Soweit ich weiß, muss ein solcher Vertrag vor antreten der Fortbildung zustande kommen.
Muss ich also die Kosten zurückzahlen wenn ich den Vertrag nicht unterschreibe und kündige? Ich würde gerne da bleiben aber das die Konditionen des Arbeitsvertrages in keinster weise verbessert werden, sehe ich keinen Grund weiter in der Firma zu bleiben.
Ich hoffe auf guten Rat, schonmal vielen Dank.
3 Antworten
Wenn der Vertrag dir keinerlei Vorteile bringt, sondern durch die Rückzahlungsklausel nur Nachteile, dann unterschreib ihn nicht. Dein Arbeitgeber kann dich dazu auch nicht zwingen.
Ob du die Fortbildungskosten zurückzahlen musst, wenn du selbst kündigst, sollte aus deinem Arbeitsvertrag oder einer anderen Vereinbarung, die ihr getroffen habt, hervorgehen. Da musst du einmal sorgfältig lesen, ob du dazu etwas findest.
Im Arbeitsvertrag ist nichts dazu geregelt, und unterschrieben habe ich auch keine vereinbarung, das hätte man ja vorher abklären müssen, deshalb kommt er jetzt mit einer vereinbarung und hofft das ich das unterschreibe.
Hallo,
eine Erstattung der Weiterbildungskosten kann der Arbeitgeber verlangen, aber nur wenn er wie hier auch dargestellt, vor Beginn der Maßnahme eine wirksame Vereinbarung mit dem Mitarbeiter abgeschlossen hat.
Verträge abzuschießen haben den Sinn, dass sich beide Seiten auf die Erfüllung der Inhalte verlassen können bzw. bei Nichterfüllung rechtlich durchsetzbar sind.
Also, wenn du schon im Vorfeld nicht glücklich mit diesem Gesamtkonzept bist, dann solltest du diesem Deal entweder nicht zustimmen oder nachverhandeln, sowie dies vor Unterzeichnung schriftlich geben lassen.
🙋
Vermutlich hat der AG vergessen die Vereinbarung vor der Fortbildung zu vereinbaren. Da du jetzt den Führerschein und den Zuschuss ja schon hast, besteht aus meiner Sicht kein grund das zu unterschreiben.
Vermutlich hat der AG auch keine andere Rechtsgrundlage für eine Rückforderung bei Kündigung, sonst würde er ja nicht so auf diese Vereinbarung drängen.
Fakt ist wenn du keinen einzigen Vorteil dadurch hast lass es, nachträglich kann dich niemand zwingend das zu unterschreiben.