Muss ich nach Kündigung Fortbildungskosten zurückzahlen?

3 Antworten

Wenn der Vertrag dir keinerlei Vorteile bringt, sondern durch die Rückzahlungsklausel nur Nachteile, dann unterschreib ihn nicht. Dein Arbeitgeber kann dich dazu auch nicht zwingen.

Ob du die Fortbildungskosten zurückzahlen musst, wenn du selbst kündigst, sollte aus deinem Arbeitsvertrag oder einer anderen Vereinbarung, die ihr getroffen habt, hervorgehen. Da musst du einmal sorgfältig lesen, ob du dazu etwas findest.

Im Arbeitsvertrag ist nichts dazu geregelt, und unterschrieben habe ich auch keine vereinbarung, das hätte man ja vorher abklären müssen, deshalb kommt er jetzt mit einer vereinbarung und hofft das ich das unterschreibe.

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Hallo,

eine Erstattung der Weiterbildungskosten kann der Arbeitgeber verlangen, aber nur wenn er wie hier auch dargestellt, vor Beginn der Maßnahme eine wirksame Vereinbarung mit dem Mitarbeiter abgeschlossen hat. 

Verträge abzuschießen haben den Sinn, dass sich beide Seiten auf die Erfüllung der Inhalte verlassen können bzw. bei Nichterfüllung rechtlich durchsetzbar sind.

Also, wenn du schon im Vorfeld nicht glücklich mit diesem Gesamtkonzept bist, dann solltest du diesem Deal entweder nicht zustimmen oder nachverhandeln, sowie dies vor Unterzeichnung schriftlich geben lassen.

🙋

Vermutlich hat der AG vergessen die Vereinbarung vor der Fortbildung zu vereinbaren. Da du jetzt den Führerschein und den Zuschuss ja schon hast, besteht aus meiner Sicht kein grund das zu unterschreiben.

Vermutlich hat der AG auch keine andere Rechtsgrundlage für eine Rückforderung bei Kündigung, sonst würde er ja nicht so auf diese Vereinbarung drängen.

Fakt ist wenn du keinen einzigen Vorteil dadurch hast lass es, nachträglich kann dich niemand zwingend das zu unterschreiben.