Hartz 4 und Kapitalerträge?

1 Antwort

Habe ein bißchen rumgegraben. Die meisten Fragen und Antworten zu diesem Thema sind schon Jahre älter - dies vom elo-forum stammt aus diesem Jahr:

https://www.elo-forum.org/threads/wann-und-wie-muss-ich-dem-jobcenter-ein-darlehen-und-ein-damit-eroeffnetes-aktiendepot-melden.215795/

Bei dem Aktiengewinn handelt es sich - anders als bei Arbeitseinkommen - um sogenanntes "anstrengungsloses Einkommen". Deshalb steht Dir kein Freibetrag wie bei Arbeitseinkommen zu. Eine Versicherungspauschale darfst Du "großzügigerweise" behalten.

In dem Fall vom elo-forum geht es zusätzlich um ein Darlehen. Das wirst Du aber leicht trennen können.

Im "Hartz IV-Land" geht es sehr oft ziemlich hart zu, und für den logischen Menschenverstand nicht immer gerecht. - Weitere Infos:

Hartz Bote zum Aktienbesitz:
https://www.hartzbote.de/aktien-beim-arbeitslosengeld-ii-411746

Auch hier geht es um Aktiengewinne:
https://www.sozialhilfe24.de/forum/thread/479348-aktiengewinne-und-alg2/

Tut mir leid, dass Du wegen des Corona-Themas in Hartz IV gerutscht bist.