Vermittlungsprovisionen wo in EÜR eintragen?

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Die Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung gibt ine ganze Reihe von Ausgaben vor, die in bestimmte Felder einzutragen sind.

zum Beispiel:

14 umsatzsteuerpflichtige Einnahmen

27 bezogene Fremdleistungen

usw. und wenn man bis Zeile 65 keine passende Zeile für "Verkaufsprovisionen" gefunden hat, bleibt die Zeile 66 übrige unbeschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben.

So einfach geht das.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn der Mann vom Fach antwortet, sieht es genau so aus. Ich danke Ihnen herzlich für die, wieder mal, sehr verständlich und einfach erklärte Antwort. Freundliche Grüße aus Hamburg

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Man nehme sich z.b. einen Kontenplan von Datev

https://download.datev-shop.de/PqvTCekQhEhI3GohY5XrcswZUYq1FEsy/3857

schaut nach wo das einzuordnen ist, dürfte 4760 sein und siehe da, da kann man dann ablesen das das zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gehört.

Analog könnte man auch im SKR 04 nachsehen......

Allerdings sollte man sich dringend Gedanken machen wenn man mit grenzenloser Ahnungslosigkeit seine Steuererklärung macht, diese nicht in die Hände eines Fachmannes, sprich Steuerberater zu geben.

Diese Info war mir ja schon bekannt:
Im § 3 Absatz 9 UStG geht der Gesetzestext auf den Begriff der sonstigen Leistungen näher ein. Demnach fallen Dienstleistungen, die keine Lieferungen von Waren sind, unter den Begriff der sonstigen Leistungen. Diese sind in ihrer steuerrechtlichen Behandlung den Warenlieferungen gleich gestellt. Zu den sonstigen Leistungen gehören neben vielen weiteren auch die Vermittlungsleistungen.

Da man aber bei Elster nun alle Bezeichnung manuell eintragen muss, war ich mir nicht sicher, ob ich diese Ausgaben bei sonstige Leistungen mit der Bezeichnung "Vermittlungsprovisionen" eintragen soll, oder ob es da nun einen Abschnitt hierfür gibt. Vielleicht habe ich auch meine Frage falsch ausgedrückt. Danke für Deine Antwort.

Ich mache seit 7 Jahre meine Steuererklärung selber. ABER dieses Jahr hat sich vieles geändert, denn es gibt nun Pflichtfelder, die vorher nicht Pflicht waren. z.B Abschnitt 7 EÜR Entnahmen / Einlagen. Des weiteren wurden auch andere Zeilen und Abschnitte umgeändert. Auch muss ich Anlage übermitteln, die ich vorher nicht machen musste.

Vor 7 Jahren hatte ich alle diese Sachen in professionelle Hände übergeben und hatte einen Steuerberater. Nachdem er mich hängen lassen hat, weil er wohl meint, sein Job Hobbymäßig nachzugehen, hatte dies fatale Folgen für mich. Ich habe meine Nächte damit verbracht, zu lernen, wie jedes einzelne Formular und Anlage auszufüllen ist. Wenn sich mit der Zeit die Anlagen und Abschnitte in den Anlagen ändern, steht man auch nach 7 Jahren teilweise mit Fragezeichen da.

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@Memywe

Mir ist jetzt vollkommen schleierhaft, wie du

§ 3 Absatz 9 UStG

und

EÜR  

zusammenbringst. Das eine ist Umsatzsteuer und das andere Einkommensteuer.

Mit solch einer abenteuerlichen Denkweise finde ich es geradezu verwegen, seit 7 Jahren "die" Steuererklärung selber zu machen. Man kann nur hoffen, dass du damit "die Steuererklärungen" meinst

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@EnnoDerDritte

:) Mir ist klar, dass UStG (Umsatzsteuer Gesetzt) bedeutet, ich bin nur von dem Punkt, Zu den sonstigen Leistungen gehören neben vielen weiteren auch die Vermittlungsleistungen., ausgegangen und wollte eigentlich nur wissen, ob diese auch bei der EÜR bzw. Ausgaben ebenfalls unter sonstigen Leistungen gehören :) Glauben Sie, wenn der Wille da ist, dann bekommt man die Steuererklärung selber sehr gut hin :) Danke für Dein Kommentar, der leider nicht hilfreich war.

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@Memywe

Ach ja, bevor dies auch wieder von Ihnen kritisiert wird, ausgeschrieben wird UStG "Umsatzsteuergesetz" und nicht "Umsatzsteuer Gesetzt" :)

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Und was macht man ohne Kontenplan?

Nicht jede/r braucht einen....

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@Petz1900

Ich würde Zeile 66 nehmen. Richtig? Eine Fremdleistung ist es ja nicht, oder?

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