Notar hat Grunddienstbarkeit vom Kaufvertrag nicht ins Grundbuch eingetragen! Das Grundstück wurde in kurzer Zeit 2x weiterverkauft!?

2 Antworten

Wenn die Worte versagen, misslingen die Werke!

Zu welchem Zeitpunkt war der Notar verpflichtet, den Antrag auf Eintragung der Dienstbarkeit dem Grundbuchamt vorzulegen? Etwa erst nach Zahlung des Kaufpreises oder der Erfüllung bestimmter Auflagen, bejahendenfalls welche?

Welches Grundstück hat er zwischenzeitlich mehrmals verkauft, etwa das von dir gekaufte)?

Wurde zu deinen Gunsten eine Eigentumsverschaffungsvormerkung bestellt und im Grundbuch eingetragen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
hildefeuer  29.11.2020, 12:13

Ja genau das wird der Punkt sein. Aber woher soll all das ein Käufer wissen?

Aber wir wissen ja nicht ob alles in D stattgefunden hat bzw. welches Land es betrifft. Im Ausland ist das alles anders.

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Ein Fragezeichen macht keine Frage!

Wenn man beim Notar genau so schweigsam war wußte der gute Mann/Frau/Es überhaupt nicht was Sache war.

Trebuh 
Fragesteller
 28.11.2020, 20:32

Notar hat die Eintragung einer Grunddienstbarkeit beim Verkäufer , der einen Grundstücksteil an mich mit Überfahrrecht verkauft hat,nicht veranlasst, obwohl im Kaufvertrag aufgeführt.Danach wurde das Grundstück 2x weiterverkauft in sehr kurzer Zeit. Ist der Notsr haftbar? Ist der Käufer an den Vertrag seiner Vorbesitzer gebunden, selbst wenn nichts im Grundbuch stand?
wie geht man vor?

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hildefeuer  29.11.2020, 11:44
@Trebuh

Ja da hat wohl der Verkäufer gemeinsame Sache mit dem Notar gemacht. Notare wissen, wie man Käufer vorführen kann! Ich hatte solche Versuche auch schon. Eine Grund-Regel gilt es einzuhalten: Niemals den vom Verkäufer vorgeschlagenen Notar beauftragen, sondern den Notar immer selbst wählen. Vorzugsweise Orts-fremden Notar. Im Ausland ist Rechtsvertretung obligatorisch durch Anwalt ein muss.

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