Zählt Zahlungseingang oder Rechnungsdatum?
Hallo!
Ich bin Kleinunternehmerin und hab mein Gewerbe erst seit dem 1. Oktober. Ich verkaufe personalisierte Dinge, weshalb die Kunden immer erst bezahlen und ich dann ihr Produkt anfertige. Die Rechnung bekommen die Kunden immer erst bei Lieferung. Nun merke ich, dass es knapp wird unter der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer zu bleiben. Meine Frage ist: kann ich für ein Paar Zahlungen, die ich dieses Jahr schon von Kunden erhalten hab, die Rechnungen erst im Januar ausstellen (nach Absprache mit Kunden natürlich) um unter der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer zu bleiben? Oder achtet das Finanzamt auf den Zahlungseingang?
LG
2 Antworten
eine Frage ist: kann ich für ein Paar Zahlungen, die ich dieses Jahr schon von Kunden erhalten hab, die Rechnungen erst im Januar ausstellen
geile Idee!
ich lass mir nächstes Jahr 100.000 € von meinen Mandanten zahlen, stelle keine Rechnung aus. somit nach deiner Wunschauffassung kein Umsatz.
im Jahr drauf stelle ich die Rechnungen, dann hab ich 100.000 € Umsatz, aber das Geld nicht mehr.
Super Idee!
Für die Ermittlung sind die vereinnahmten Entgelte entscheidend.
Die sieht das Finanzamt in Deiner Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung zur Einkommensteuererklärung.
Du hast/wirst also in 2020 über 5.500,- Euro Einnahmen erzielen? Dann bist Du ab 2021 Regelbesteuerin.
Ergänzung:
Als regelbesteuerte Unternehmerin sind beim Wechsel einige Dinge zu beachten, damit nicht unnötig Geld verbrannt wird. Der Steuerberater hat ihr im Vorfeld einigen Beratungsbedarf, das sollte man nicht aufs neue Jahr verschieben.