kaution zurück zahlen?

1 Antwort

Grundsätzlich ist der Mieter in der Farbwahl frei. Ungewöhnliche Wandfarben braucht der Vermieter aber nicht zu akzeptieren. Auch keine Beschädigungen der Tapete durch Katzen und keine total verkalkte Duschkabine.

Meiner Ansicht nach darf man die Wohnung in Ordnung bringen, nur sollte man vorsorglich die Mieterin unter kurzer Fristsetzung zur Eigenvornahme auffordern.

Mit der Kaution wird man da nicht auskommen. Daher der Hinweis auf die 6 monatige Verjährungsfrist für solche Ansprüche.