Firmenhandy in privatbesitz umwandeln?

3 Antworten

Das entscheidet der Arbeitgeber.. er kann es dir schenken oder verkaufen. Oder nichts von beidem und er fordert es zurück. Du hast kein Anrecht es zu behalten falls der AG das nicht möchte.

Aber wenn der AG es verschenkt, handelt es sich doch um Arbeitslohn, oder? In Höhe des Verkehrswertes?

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@Andri123

Wenn der AG es verschenkt kann ein geldwerter Vorteil entstehen, den er versteuern muss. Gravierender ist aber dass der AG die Gewährleistung nicht ausschließen kann, egal ob er es verschenkt oder verkauft. Deshalb dürfte dem AG von seiner Personalabteilung hoffentlich von so Aktionen abgeraten werden.

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Alles Ermessenssache des Arbeitgebers. Merkwürdig nur, dass er Handys kauft. Normalerweise wird im Rahmenvertrag ein neuer Vertrag für den Mitarbeiter abgeschlossen und das Handy gibts subventioniert dazu.

Der AG kann dir das Handy verkaufen oder schenken, wie er will. Aber sobald der Kaufpreis des Handys unter dem Marktwert liegt, ist die Differenz ein geldwerter Vorteil, für den du Lohnsteuer zahlen musst. Alles andere wird ziemlich sicher bei einer Lohnsteuerprüfung bemängelt.

Wir hatten das Thema in meiner letzten Firma mal umfassend durchdiskutiert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung