Guthaben aus Nebenkosten wird nicht zurückgezahlt?

1 Antwort

Wenn der Anspruch inhaltlich nicht bestritten wird, fordere die Eigentümergesellschaft bzw. die Hausverwaltung als deren Vertretung (wer steht im Mietvertrag?) per Einscheiben Rückschein unter einer Fristsetzung von 2 Wochen zur Auszahlung der Guthabens auf. Wenn darauf nicht reagiert wird, beantragst du eben einen Mahnbescheid.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche