Frage zu Studium 2021?

4 Antworten

Heute war eindeutig ein Werktag, und Du hättest bei Deiner KV anrufen können und Dich genauer erkundigen können.

Du bist nach einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis für 4 ganze Wochen nachversichert bei der Krankenversicherung. Das nennt sich Nachversicherungspflicht. Das gilt für den Fall, dass Du Ende Februar die Arbeit einstellst.

Es spricht jedoch nichts dagegen im März noch voll arbeiten zu gehen. Es gibt ne Menge Leute, die als Student eingeschrieben sind und zeitgleich einer sozialversicherungspflchtigen Arbeitstelle nachgehen. Das ist nicht verboten.

Ab April greift dann die studentische Krankenversicherung. Wasserdichte Auskünfte erteilt die Krankenversicherung selbst.

Natürlich darfst Du im März noch in Vollzeit arbeiten. Deine Immatrikutation wird davon nicht berührt.

Und Du wirst auch nicht automatisch zum Werkstudenten.

Wenn Du allerdings zum 28.3.21 kündigst, hast Du ein paar unversicherte Tage im März. Die kostenlose Nachversicherung gilt nur, wenn innerhalb eines Monats eine andere versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird, das ist ja hier nicht der Fall.

Also, falls Du noch unter 25 bist und in die Familienversicherung eines Elternteils kommen könntest (ab April?), wird das für die 3 Tage im März vermutlich nicht gehen (aber vielleicht auch doch) Du könntest das über 3 Urlaubstage regeln (und zum 31.3. kündigen). Das wäre wahrscheinlich das einfachste, auch wenn keine Familienversicherung möglich ist und Du in die studentische KV gehen musst.

Aber tatsächlich erhältst Du die sichersten Auskünfte von Deiner KV.

Du kannst problemlos bis Ende März 21 bei Deinem bisherigen AG weiterhin vollzeitbeschäftigt bleiben.

Versicherungstechnisch ändert sich für Dich als Studierender/m nur, dass Du als Ü25-jährige/r eine studentische KV benötigst.