Steuererklärung bei Aktienhandel?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
da mir weder mein Broker noch das zuständige Finanzamt beraten wollte. 

Da tun die beiden gut dran, denn der Broker würde sich strafbar machen und Steuerberatung gehört auch nicht zu den Aufgaben es Finanzamtes. Die erheben die Steuern.

Im Internet wurde erwähnt, dass man  keine Steuererklärung abgebenmuss, wenn man mit Aktien handelt, um sein Gehalt aufzubessern oder zur Altersvorsorge. Denn ein in Deutschland ansässiger Broker führt für Deutsche die Abgeltungssteuer, den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer automatisch an das zuständige Finanzamt ab.

Richtig und mit der Abgeltungssteuer ist auch alles erledigt.

Leute mit relativ geringem Einkommen, deren Grenzsteuersatz noch unter den 25 % liegt, können allerdings eine Einkommensteuererklärung abgeben und die "Günstigerprüfung" beantragen.

Wenn der individuelle Steuersatz geringer ist, gibt es ggf. Geld zurück.

Als ich dann beim Finanzamt angerufen habe, hat man mir lediglich den Hinweis gegeben, dass Aktienhandel bei Verkauf innerhalb von 2 Jahren ein Spekulationsgeschäft sei und es mit der Abgeltungssteuer und dem Solidaritätszuschlag nicht getan sei.

Ein Zeichen dafür, dass solche Anrufe nicht nur nutzlos sein können, sondern sogar kontraproduktiv.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Willst du Aktien auf eigene Rechnung, also so wie alle anderen kaufen und irgendwann, also Sekunden oder Jahre später wieder verkaufen? Dann erledigt die Bank das mit der Steuer - und zwar bei einem Depot in Deutschland komplett.

Wenn das so ist, dann mach einfach! Die (deutsche) Bank erledigt die Abführung der fälligen Steuer komplett für dich.

Nun ist es aber so, dass die deutsche Depotstelle immer 25 % (+ KiSt und Soli, so lange es den gibt) an den Fiskus abführen. Wenn du ein zu versteuerndes Einkommen (also dein Gehalt abzüglich Werbungskosten(pauschale) und Sonderausgaben (Versicherungsbeiträge) von weniger als rund 16.500 € im Jahr hast, zahlst du mit den 25 % zu viel.

Um das zu viel bezahlte zurück zu bekommen, musst du eine Einkommensteuererklärung abgeben und auf der Anlage Kap. bei "Günstigerprüfung" eine 1 für "ich beantrage die Günstigerprüfung" machen. Das natürlich nur, wenn (wie bei dir) die 801 € ausgeschöpft sind und so lange dein Einkommen (was ich bei einem Azubi auch vermute) unter 16.500 € im Jahr liegt.