Kann ich mein Erbe verschenken?

5 Antworten

Du kannst dein Erbe ausschlagen und damit den anderen Erben gleichmäßig zukommen lassen.

Tust du es nicht, musst du die angefallene Erbschaft dem Amt unaufgefordert mitteilen und dannn ggf. durch dieses Einkommen mit Anrechnung oder Aussetzung deiner Leistungen rechnen.

verschenken kannst du das, wird dir aber als Einkommensbetrag angerechnet, falls du das verschweigst bekommste irgendwann nach nem Datenabgleich Probleme... warte doch erstmal ab, bei 11 Leuten geteilt, wird vielleicht nicht viel übrigbleiben, es gibt nen Freibehalt bzw Freivermögen

Dein Onkel ist also gestorben. Wie willst einem Toten etwas schenken, oder ist das ein anderer Onkel.

Wenn du das Erbe bereits angenommen hast, wird das so nicht funktionieren. Möglicherweise wäre Ausschlagen eine Option. Ob du dazu hier eine ausführliche Beratung erhaltenen wirst, halte ich aber für fraglich.

Mit Sicherheit nicht. Ist das Erbe höher als Dein Freibetrag bei ALG2, dann wird Dir der übersteigende Betrag als Einkommen angerechnet. Auch wenn Du das Geld anschließend an deinen Onkel verschenkst.

Das ist schade

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@Mandy1234

dir bleiben ca 6 Wochen bedenkzeit, wobei der Widerruf innerhalb den 6 Wochen beim Amtsgericht eingegangen werden muß, anderenfalls gilt es als angenommen... es zählt der Eingangsstempel im Amtsgerichtsbriefkasten...

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@tellerchen

Das Erbe ausschlagen wäre eine Möglichkeit, aber es darf keine Absprachen geben, daß Du in diesem Zusammenhang ersatzweise irgendwelche Beträge bekomst. Hast Du selbst Kinder oder leben Deine Eltern noch, dann würde das Erbe erst einmal an diese fallen.

Würde die Höhe der Erbschaft zu einem vollständigen Wegfall des ALG2 Bezuges führen, dann besteht die Möglichkeit die Erbschaft auf 6 Monate aufzuteilen und in dieser Zeit erhälst Du dann weniger ALG2.

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