Rundfunkgebühren personengebunden?

2 Antworten

Wie wurden die vereinnahmten Beiträge denn verbucht von der GEZ?

1.Für die neue Wohnung Deines Ex-Mannes? Und er hat für seine neue Wohnung nichts bezahlt, nur seinem Umzug gemeldet und die Kontoverbindung nicht geändert? Dann müsstest Du Dich m.E. an den Ex wenden mit der Bitte um Erstattung.

2. Wenn 1. nicht zutrifft, sind die Beiträge ja quasi im Nirwana gelandet und müssten entweder erstattet werden oder eben umgebucht werden.

"Die netten Damen" sind auch unterschiedlich gut. Manchmal hilft es schon, sich weiter durchstellen zu lassen, oder ein zweites Mal anzurufen oder es schriftlich zu machen.

Also wenn ich die gute Frau richtig verstanden habe, hat er sich nur beim Einwohnermeldeamt umgemeldet und keine Informationen an die GEZ gemeldet

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@Janine107

Dann also 1.

Du hast für ihn bezahlt und musst die 1.000,-€ von ihm zurückfordern.

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Die Rundfunk und TV Gebühren und die Berechnung hat sich ja geändert und ist heute an die Wohnung gekoppelt, nicht mehr an Personen. Es kann also nur um einen Zeitraum gehen der vor diesen Änderung liegt.

Du hast seit 2015 gezahlt für die Wohnung und gut ist. Du bist Kontoinhaber. Warum schicken die die Beiträge nicht zurück, wenn sie Ihnen nicht zustehen? Der Exmann hat sich ja abgemeldet.

Wenn Du zahlen sollst, würde ich die geleisteten Zahlungen zurückfordern.

Wenn Rechtschutzversicherung vorhanden, dort melden.

Dieser Meinung bin auch. Dürfte nicht das Problem sein wenigstens umzubuchen. Ich werde mir auf jeden Fall anwaltlichen Rat holen

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