Räumungsfrist bei Tod bei dinglichem Wohnrecht?

2 Antworten

webrendel

Frist von acht Wo. einräumen u. bei Nichtbeachtung auf die kostenpflichtige anderweitige Einlagerung des Mobiliars hinweisen.

Löschung des Wohnrechts im Grundbuch auf einfachen Antrag (also formlos) gg. Vorlage der Sterbeurkunde beim Grundbuchamt möglich, falls Vorlöschklausel gem. § 23 Abs. 2 Grundbuchordnung besteht, andernfalls erst in einem Jahr.

Von Experte wfwbinder bestätigt

Ich kenne keine Mindestfrist, aber ein angemessener Zeitraum scheint wohl laut Auffassung 8 Wochen zu sein.