Handwerkerrechnung bezahlen?

2 Antworten

Nein, sie ist verjährt.

Wenn die Arbeiten im November 2016 abgeschlossen waren, begann die Verjährung mit Ablauf des 31. 12. 2016 zu laufen und endete mit Ablauf es 31. 12. 2019.

§ 195 i.V.m. § 199 (1) BGB

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wann ist denn die Handwerkerleistung abgenommen worden. Waren Sachmängel gerügt und erst in 2017 beseitigt worden?

Der Werklohn wird mit Abnahme fällig:

https://dejure.org/gesetze/BGB/641.html

Dann könnte durchaus auch die Verjährung erst mit dem Schluss des Jahres 2020 enden, eventuell sogar noch später.