Doppelte Staatsangehörigkeit deutsch koreanisch?

3 Antworten

offensichtlich ist einer der Elternteile Koreanisch (und er/sie besitzt die koreanische Staatsangehörigkeit noch.) Auch wenn Du dich als 18-jährige entschieden hast, die koreanische abzugeben und die bundesdeutsche anzunehmen, kannst du noch einen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung [Ru]StaG 4.1 Fassung 1913 beim Ausländeramt stellen und die koreanische zurückbekommen ---- von Korea. Die engen Bindungen sind dann die Abstammung vom deutschen Uropa vor 1913 mit dem Besitz (d.h, Urkunde) der deutschen Staatsangehörigkeit eines der damaligen Kaiserreich Staaten...dann bist du als Rei(ch)sbürgerin abgestempelt, aber aufgewacht.

Das müsstest Du in einem südkoreanischen Forum fragen.

Du musst auf jeden Fall erstmal nach Südkorea ziehen, dort einen Aufenthalts- und eine Arbeitsgenehmigung beantragen und dort ein paar Jahre leben und Steuern zahlen.

http://overseas.mofa.go.kr/de-ko/index.do

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich weiß nicht, wie das koreanische Recht aussieht, aber das deutsche Recht sieht üblicherweise vor, dass man die deutsche Staatsbürgerschaft verliert,sobald man eine andere Staatsbürgerschaft verliehen bekommt. Ausnahme: man hat "enge Bindungen" nach Deutschland, dann kann man die sogenannte "Beibehaltungsgenehmigung" beantragen und darf dann beide Staatsbürgerschaften führen. Einfach mal nach diesem Begriff googlen,dann solltest du nähere Infos dazu finden.