Kindergeld?

3 Antworten

Es gibt da vom Arbeitsamt ein Schreiben, in dem die Arbeitslosmeldung bestätigt wird. Muss aber jedes halbe Jahr neu ausgestellt und bei der Familienkasse eingereicht werden.

Wenn sie nur ausbildungssuchend ist, müssen die Bewerbungsbemühungen nachgewiesen werden.

Für mein Kind wurde allerdings zusätzlich noch der Nachweis um Ausbildungsbemühungen gefordert. Also zusätzlich zur Meldung bei der BA als Ausbilungssuchender.

" Geht regelmässig" bedeutet ja allerdings nur, alle 3 Monate ein Termin, oder?

Jedenfalls sollten sämtliche Bemühungen dokumentiert werden.also Bewerbungen ausdrucken, Antworten aufbewahren bzw. dokumentieren und so.

Dafür kann man sogar Kostenerstattung beantragen.

Dann widersprich diesem Bescheid, beantrage die Weiterbewilligung, da Dein "Kind" ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist, und sich diese Suche auch jederzeit nachweisen lasse.