Kindergeld?
Hallo mein Kind(18 Jahre) hatte im September eine schulische Ausbildung begonnen, diese aber abgebrochen. Über den Schulabbruch wurde die KG Kasse rechtzeitig informiert. Bei der Berufsberatung des Arbeitsamtes ist mein Kind gemeldet. Jedoch nicht als arbeitslos registriert. Nun bekam ich Post das Kindergeld nicht weiter gezahlt wird. Reicht es aus der KG Kasse die Kundennummer meines Kindes mitzuteilen um weiterhin Kindergeld zu erhalten? Mein Kind geht regelmäßig zur Berufsberatung des Arbeitsamtes und ist auch bemüht etwas zu finden um die Zeit bis zum nächsten Ausbildungsjahr zu überbrücken
3 Antworten
Es gibt da vom Arbeitsamt ein Schreiben, in dem die Arbeitslosmeldung bestätigt wird. Muss aber jedes halbe Jahr neu ausgestellt und bei der Familienkasse eingereicht werden.
Wenn sie nur ausbildungssuchend ist, müssen die Bewerbungsbemühungen nachgewiesen werden.
Für mein Kind wurde allerdings zusätzlich noch der Nachweis um Ausbildungsbemühungen gefordert. Also zusätzlich zur Meldung bei der BA als Ausbilungssuchender.
" Geht regelmässig" bedeutet ja allerdings nur, alle 3 Monate ein Termin, oder?
Jedenfalls sollten sämtliche Bemühungen dokumentiert werden.also Bewerbungen ausdrucken, Antworten aufbewahren bzw. dokumentieren und so.
Dafür kann man sogar Kostenerstattung beantragen.
Dann widersprich diesem Bescheid, beantrage die Weiterbewilligung, da Dein "Kind" ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist, und sich diese Suche auch jederzeit nachweisen lasse.