Einnahmen aus Honorarbasis mit Ausgaben für UG verrechnen?

1 Antwort

Du hast eine UG (juristische Person) gegründet, um geschäftliche Vorgänge von Deiner Person zu separieren.

Du kannst nicht nach Lust und Laune nun Geschäftsausgaben der UG in der Einkommensermittlung von Deiner Praxis abziehen.

Diese Wirkung, dass man oft am Anfang eben in der UG/GmbH Verluste hat, die man eben nicht mit den privaten Einkünften verrechnen kann, wird Dir Dein Gründungsberater, oder Steuerberater doch gesagt haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Steuerberater hat sicherlich auch nebenbei erwähnt, dass die "Theyn UG" ebensowenig die Freau Theyn ist wie die Siemens AG der Herr Wfwbinder ist.

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