Urkundenfälschung von Krankmeldung?
Hallo Leute,
Ich hab ein Problem,ich war heute beim Arzt und wollte mich von Samstag bis Mittwich krank schreiben lassen aber sie haben mich nur von Montag bis Mittwoch krankgeschrieben.Weil ich erst Dienstag zum Arzt gekommen bin.Dummerweise bin ich auf die Idee gekommen die Tage zu ändern mit den Kugelschreiber die Arbeitgeberin hat es natürlich gemerkt und meinte zu mir es könnte viel Ärger geben wegen Urkundenfälschung.Ich bereue natürlich was ich getan habe.Ist das erste Mal das ich sowas getan habe bin auch noch nicht zum Glück Vorbestraft oder habe was mit der Polizei zu tun.Bin auch noch in der Probezeit.Meine Frage was kann es für Konsequenzen geben?Weil ich will nicht ins Gefängnis....
5 Antworten
Schlicht gesagt ...... das reicht für eine fristlose Kündigung .... ( heißt - wärest Du ein "normaler" Arbeitnehmer ) mit weitreichenden Folgen: sprich 12-wöchige ALG-1-Sperre.
Als Auszubildender .... auch da Probezeitkündigung - fristlos ... siehe § 22 BBiG ...
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Sieht Dein Ausbildungsbetrieb von einer Kündigung ab, so ist in jedem Fall eine Abmahnung fällig.
Da u in er Probezeit bist, wärst Du bei mir (und vermutlich auch vielen Anderen) raus. Gut, dass man es so früh merkt, wenn man sich so Jemanden herein geholt hat.
Übrigens würde es auch nach der Probezeit vermutlich für eine fristlose Kündigung reichen.
Und den Arzt und die Krankenkasse könntest du auch verlieren.
Es weiß doch mittlerweile fast jeder, dass Ärzte nicht mehr rückwirkend krank schreiben dürfen.
https://www.praktischarzt.de/ratgeber/krankschreibung-rueckwirkend/
Wie lange ist eine Krankschreibung rückwirkend möglich?
Es ist in den Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien so vereinbart, dass ein Arzt grundsätzlich immer erst eine Krankschreibung erteilen kann, wenn der Patient anwesend ist. Doch es gibt Ausnahmen: Wenn klar ersichtlich ist, dass der Patient nicht arbeitsfähig war und es ihm nicht möglich war, in die Praxis zu kommen, dann besteht die Möglichkeit, dass man maximal zwei Tage, und nur in begründeten Ausnahmen auch bis zu drei Tage, kann man sich rückwirkend krankschreiben lassen.
R4
Tauschen sich Personalleiter aus (streng vertraulich versteht sich), hast du dir mit der Urkundenfälschung viele Chancen verbaut.
Ins Gefängnis musst du nicht, über Los gehst du aber auch nicht. Das ist so ein schwerwiegender Vertrauensverstoß, dass ich als AG dich kündigen würde.