Ich bin freiberuflich und angestellt: was ist aktuell mein Haupt- und was mein Nebenarbeitsverhältnis?

Hallo!

Ich bin sowohl freiberuflich tätig als Kunstpädagogin als auch angestellt im kulturellen Bereich/ bei der Stadt.

Ich habe nun ein Schreiben meines Arbeitgebers erhalten, worin es um die "Erklärung zur Lohnsteuerfestetzung und sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung" geht. Darin muss ich angeben, ob mein Arbeitsverhältnis mein Hauptarbeitsverhältnis (Steuerklasse 1,2,3,4, oder 5) ist oder mein Nebenarbeitsverhältnis (Steuerklasse 6).

Ich kreuzte ersteres an und schickte es ab, denn ich habe Steuerklasse 1 und erinnerte mich daran, dass ich es vor Jahren schon einmal so ausgefüllt hatte und dass es richtig war. Doch nun habe ich nachgelesen und recherchiert und mein Arbeitsvertrag wurde ab Februar 2019 geändert, und meine Stundenzahl damals von 12 Wochenstunden auf 7,8 reduziert. Mein freiberufliches Arbeitspensum ist ungefähr gleichgeblieben, es liegt bei ca. 12 Wochenstunden (variierend!).

Die Steuererklärung für 2019 habe ich bereits eingereicht, aber noch keine Antwort erhalten. Ich habe nochmals nachgesehen: im Jahr 2019 habe ich brutto ca. 300 € mehr durch die nichtselbstständige Arbeit verdient als durch die selbstständige - doch wenn der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 € abgezogen ist, sind die Einkünfte durch meine selbstständige Arbeit etwas höher.

Stimmt es dann noch, dass die nichtsselbstständige Arbeit mein Hauptarbeitsverhältnis ist/ war und ich in Steuerklasse 1 bin?

2020 habe ich bereits bis jetzt mehr durch die Selbstständigkeit verdient als durch die Anstellung - also ist die nichtselbstständige Tätigkeit nun mein Nebenarbeitsverhältnis? Und ich komme in Steuerklasse 6? Habe ich dann mehr Abzüge? Kann mir vom Arbeitgeber und Finanzamt vorgeworfen werden, dass ich dies übersehen habe? Oder kann ich es einfach rückwirkend ändern? Ich muss es ja auch der Künstlersozialkasse melden, in der ich bin.

Für Hilfe bin ich sehr dankbar!

Freiberufler, Steuern
Tecis Seriös?

Hallo, ich habe schonmal hier einen Beitrag gepostet, worum es ging, dass ein Kumpel von mir bei Tecis anfing und mir ein Termin anbieten wollte, um das Unternehmen kennenzulernen. Dazu sagte er, dass ich eine staatliche Förderung von 1400€ bekommen würde. Das Gespräch mit einem Experten wäre unverbindlich, also ich müsste nichts unterschreiben. Ich habe es abgelehnt.

Nun ist ein weiterer Kumpel bei Tecis. Er erzählte mir heute 2std lang etwas über das Unternehmen. Darunter sagte er mir, dass der vorherige Kumpel nicht das nötige Fachwissen hatte, um es seriös rüberzubringen, weswegen es sich bei ihm auch wie eine Abzocke anhörte.

 Er erzählte mir das Prinzip der Banken und deren Partnerschaft mit LBS. Er sprach davon, dass Bausparverträge keinen Sinn machen. Er sagte, dass es Unsinn ist, das Geld auf deren Bank über Jahre verwahrlosen zu lassen, weil sie mit jedem Jahr an Wert verliert und auch mit dem Geld in die Wirtschaft investiert und dafür Zinsen bekommen. Seiner Ansicht nach soll man direkt in die Wirtschaft(Tecis) investieren.

 Tecis soll auch eine Suchmaschine haben, mit der sie den Kunden die bestmöglichen AktienFONDS finden und dem Kunden dann anbieten. Wenn man ca 200€ in AktienFONDS durch Tecis investiert, soll man dann in den nächsten Jahren sehr davon profitieren. Tecis soll also angeblich wirklich nur das Beste für den Kunden wollen und möchte für eine gute Altersvorsorge sorgen, um dann in der Rente ein gutes Leben zu führen. Das hört sich für mich alles zu gut, man macht quasi nichts, außer investiert man sein Geld in deren AktienFONDS, um mehr zu machen. Nur kann der Kumpel mir nicht genau erklären, warum Tecis Nr 1 der besten Arbeitgeber Deutschlands ist. Ich muss noch dazu erwähnen, dass er das alles gutgläubig meint und mich auf jedenfall nicht über den Tisch ziehen möchte, er meinte selbst, dass wenn er merkt, dass was nicht richtig läuft, er direkt weg von dort ist, er ist sehr überzeugt von Tecis.

Ich soll doch auf den Termin des ersten Kumpels eingehen und mir wenigstens alles anhören.

Was haltet ihr von der ganzen Geschichte? Habt ihr selbst vielleicht Erfahrungen, also wart vielleicht selbst Kunde oder Mitarbeiter oder kennt euch allgemein mit Tecis aus?

Aktien, Geld, Altersvorsorge, Aktienfonds, Finanzen, Vermögen, Seriösität
Ist der Darlehensvertrag schon gültig (Kredit"falle", Consor-Finanz)?

Hallo Liebe Community,

Einleitung: ich bin grade am verzweifeln... ich habe gerade wieso auch immer auf MediaMarkt mir ein Handy mit der "0"%-Finanzierung bestellt. Obwohl ich ja genau weiß was für ein Unsinn das ist. Aber zumindest passiert das alles über Consor-Finanz. Und am Anfang sah noch alles "Legitim" aus, stande irgendwas da von wegen 12x"Rate" etc. Und das war auch schlüssig. Bin durch das Online-Legimitationsverfahren durchgegangen, und habe quasi den Vertrag digital unterschrieben. Nach der "Unterschrift" bin ich nochmal alles durchgegangen (Ich weiß, wieso auch immer ich das nicht davor gemacht habe..) Und da sehe ich den haken, der Teil für den Wareneinkauf (ca 180€) ist nicht der volle Kredit, sondern es sind insgeamt 400€ auf denen dann Zinsen liegen. Als ich das gesehen habe, ist mir direkt alles entgleist und habe mich durch 10000000 Foren gedrängt, aber bis jetzt hab ich keine eindeutige Antwort und ich brauch diese innere Ruhe, weil ich grade echt am verzweifeln bin.

Und zwar, es steht ausdrücklich bei Consor Finanz auf der Seite, das es Online Unterschrieben wird und danach muss ich es noch an ConsorsFinanz per Brief schicken. Meine Frage dazu: Ist das nur als extra Nachweis, oder ist dieses hinschicken erst der wirkliche Vertrag? Also wenn ich es einfach nicht ausdrucke und abschicke, kann ich mir dann sicher sein, das gar nichts passiert. Auf deren Website steht auch etwas davon das, Zitat: "Das Online Formular stellt lediglich eine unverbindliche Anfrage dar. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Sie uns ein unterschriebenes Exemplar des Kreditantrags sowie die weiteren erforderlichen Unterlagen zugesandt und wir nach abschließender Prüfung Ihren Antrag angenommen haben. In jedem Fall verfügen Sie über das gesetzlich geregelte Recht, Ihre Vertragserklärung binnen 14 Tagen zu widerrufen. Näheres zum Widerrufsrecht entnehmen Sie bitte dem Antragsformular."

Also von dem Online-Formular, kommt man dann zum Vetrag (einer PDF), welche dann über WebID, digital Unterschrieben wird, ich habe noch nichts per post weitergeschickt. Und das ist auch momentanet Stand. Ich habe jetzt aus purer Panik irgendwie versucht meinen Vertrag anhand einer Anfragenummer zu widerrufen (per Mail an die richtige adresse), aber keine Ahnung ob das funktioniert.

Ich bitte wirklich inständig darum, ob mir jemand dabei helfen kann, ich kann auch auszüge aus dem Vertrag hier mit reinsenden, wenn das hilft. Und falls ihr moralpredigten über habt, das 0%-Finanzierungen stuss sind, lasst sie raus. Ich glaube das hab ich wirklich verdient :).

Nochmals Vielen Dank jetzt schon

Gruß Rapha

Bank, Darlehen, Kredit, Vertrag, Vertragsrecht
Rechtsanspruch auf Straßengrundstück, Gewohnheitsrecht, Wegerecht?

Uns - einer Anliegergemeinschaft bestehend aus ca. 75 ETW-Eigentümern, verteilt auf mehrere Mehrfamilienhausgruppen - wurde kürzlich von einer Firma, die sich u.a. mit dem An- und Verkauf von titulierten und nicht titulierten Forderungen befasst, eine Aufforderung zum Kauf eines Grundstücks zugestellt. Falls wir der Aufforderung nicht bis zum 18.12.2020 nachkommen, droht die Firma mit einer Klage vor Gericht.

Die Mehrfamilienhausgruppen liegen an einer kurzen (ca. 100m) Straße (die die Firma zum Kauf anbietet), einer Sackgasse, die von den Wohnungseigentümern, deren Besucher, der Müllabfuhr, Postzustellern sowie Lieferfahrzeugen benutzt wird, um zu Tiefgaragen, Parkplätzen und Hauseingängen zu gelangen. Die Häuser wurden um das Jahr 1990 erbaut.

Für alle Eigentümer bestehen Grundbucheinträge, die sich jeweils auf die Eigentumsanteile der Häuser, der Garagenstellplätze sowie der Grundstücke beziehen. Die Zufahrtsstraße ist im Grundbuch nicht explizit erwähnt, da sowohl Straßenbaufirmen, Baufirmen, Erschließungsfirmen (Strom, Wasser, Abwasser) als auch Makler und Eigentümer vermutlich davon ausgingen, dass es sich bei der Zufahrtsstraße um eine öffentliche Starße handelt (die als Seitenstraße von einer Durchgangsstraße abgeht und zu den Wohnhäusern führt).

Nun hat die Firma, die die Forderungen stellt, im letzten Jahr (2019) einen Eintrag im Grundbuch vornehmen lassen, der sie als scheinbar rechtmäßige Eigentümerin des Straßengrundstücks ausweist (auf Grund welcher Beweisunterlagen ist z.Zt. noch unklar, es ist aber wohl anzunehmen, dass sie eine Kaufurkunde des Straßengrundstücks vorlegen konnte - was selbstverständlich noch geprüft wird). Dieser Grundbucheintrag von 2019 wurde den Eigentümern nicht mitgeteilt, bzw. erst jetzt im Rahmen der Aufforderung zur Zahlung.

Die Firma hat eine Rechnung vorgelegt, nach der jeder Eigentümer einen nach seinem Anteil des von der Firma angenommenen Gesamtwertes des Straßengrundstücks (ca. 250.000 €) berechneten Betrag zahlen muss.

Es gab weder vom vormaligen Eigentümer (zur Zeit als Straße und Wohnhäuser errichtet wurden - ca. 1990) noch von späteren Eigentümern eine Inkenntnissetzung der Käufer der Wohnungen als auch der Stadt Bad Urach darüber, dass der Anteil des Gesamtgrundstücks, der nach Fertigstellung der Anlage die Zufahrtsstraße ausmachte, sich weiterhin in Privatbesitz befindet. Alle Käufer gingen davon aus, das es sich um eine öffentliche Straße und nicht um eine Privatstraße handelt.

Unsere Fragen:

(1) Basiert die Forderung der Firma auf geltendem Recht?

(2) Inwieweit sind Gewohnheitsrecht und Wegerecht betroffen?

(3) Wie stehen die Chancen der Firma, ihren angeblichen Anspruch gerichtlich durchzusetzen?

(4) In welcher Größenordnung könnten sich Gerichts- und Anwaltskosten bewegen, falls die Eigentümergemeinschaft einen eventuellen Prozess verliert?

Die Eigentümergemeinschaft bedankt sich herzlich für Stellungnahmen zu dieser sehr ungewöhnlichen Situation

Wegerecht
ALG II - ist das Jobcenter berechtigt mir die Leistungen zu streichen (schwanger, vom Partner getrennt lebend)?

Hallo zusammen. Anfang November wartete ich vergeblich auf die Auszahlungen für den laufenden Monat. Eine Woche später kam dann Post vom Jobcenter, dass: "Die Zahlungen der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II in Verbindung mit § 331 SGB III vorläufig ganz eingestellt wurden."

Ich wurde aufgefordert diverse Anlagen (VE, WEP, EK/EKS) einzureichen die Informationen über den Kindsvater (ich bin schwanger) erheben sollten. Er wurde im Schreiben als mein Partner bezeichnet und die Anlagen beziehen sich auf eine Person in der Bedarfsgemeinschaft. Außerdem Angaben zu meinem Mietverhältnis bzw Wohnsituation.

Nun ist es so, dass ich gar nicht mit meinem Partner zusammenlebe. Ich bin zur Zeit auf Wohnungssuche und noch in meiner ehemaligen Studenten WG gemeldet. Habe also auch kein Mietverhältnis bzw keinen aktuellen Mietvertrag mehr und schlafe Mal hier Mal da bei Freunden. Das alles wusste der Sachbearbeiter schon aus einem persönlichen Gespräch! Er hat auch die Adresse vom Kindsvater, welche natürlich eine andere ist, als meine.

Nun habe ich dem Jobcenter geschrieben, dass eine Einstellung der Leistungen voraussetzt "dass Sie Kenntnis von Tatsachen erhalten haben, die kraft Gesetzes zum Ruhen oder zum Wegfall des Anspruchs führen. Mir sind keinerlei Tatsachen bekannt sind, die die Einstellung der Zahlung rechtfertigen. Bitte teilen Sie mir deshalb zeitnah mit, welche Tatsachen ihrer Ansicht nach vorliegen. Anschließend komme ich gerne Ihrer Aufforderung zur Mitwirkung im notwendigen Umfang nach."

Bisher kam keine Antwort.

Dafür kam ein Schreiben von meiner Krankenversicherung, dass vom Jobcenter keine Beiträge mehr für mich bezahlt werden.

Abgesehen vom emotionalen Part, dass ich mich total im Stich gelassen fühle und es abartig finde, wie man mir zwei Monate vor Entbindung meine Krankenversicherung "nehmen" kann, obwohl ich in einer hilfebedürftigen Lage bin... Frage ich mich nun, in wie weit das Vorgehen vom Sachbearbeiter überhaupt rechtens ist.

Lange Rede kurzer Sinn, meine Frage also:

Ist das Jobcenter berechtigt mir die Leistungen zu streichen, wenn der Kindsvater (vom ungeborenen Kind) verdienend ist, wir aber nach Definition gar keine Bedarfsgemeinschaft bilden, da wir in getrennten Haushalten leben? Ich schätze deren Verdacht ist, dass wir eben doch zusammen leben, da ich keinen Mietvertrag habe. Aber Recherchen haben ergeben, dass ein Mietverhältnis keine Voraussetzung für den Empfang von AG II ist.

Was kann ich tun?

ALG II, jobcenter
Habe Jemanden Geld geliehen..?

Es geht um einen lieben Freund der in Frankreich lebt, alles ist irgendwie schief gelaufen, er war vor ein paar Wochen mit seinen beiden Kindern in Mali, der Arzt hatte ihn angerufen, der Vater liegt im sterben.Der Vater ist verstorben, hat ein großes Erbe hinterlassen.Als dort in Mali erstmal alles soweit geregelt war, hatte dieser liebe Freund einen Flug gebucht, der am Abend stattfand, er wurde auf dem Weg im Taxi überfallen, er wurde ausgeraubt, Kontokarte, Krankenkasse etc. er wurde zusammengeschlagen, musste in Mali ins Krankenhaus, es musste eine Not OP durchgeführt werden, ich habe mich davon überzeugt, anhand von Bildern, auch habe ich über Whatsapp mich mit dem behandelnden Arzt ausgetauscht.Als er dann endlich wieder genesen war, fehlte das Geld für ihn und den Kindern für den Rückflug nach Frankreich, ich habe es erstmal bezahlt. In Frankreich angekommen, war sein Konto gesperrt, weil die Banditen sich an sein Konto gemacht haben..er handelt in Frankreich mit Autos, eines davon hat er in die USA verkauft, das Geld ist auf das KONTO seines Steuerberaters gegangen, weil das Konto meines Freundes ja gesperrt war. Das Schicksal nahm seinen Lauf, das Geld es sind 180.000,00€ wurde auf das Konto Steuerberater gebucht,die Bank hat es gesperrt, es müssen 10.000,00€ bezahlt werden, damit es entsperrt werden kann. Ich habe an diese französische Bank Bourseorama geschrieben, habe den Namen des Steuerberaters mitgeteilt, ich habe auch die Kontoverbindung mitgeteilt, es wurde mir versichert von der Bank das diese Geld dort liegt.sie haben sich für diese Unabhängigkeiten für mich entschuldigt, es müssen diese 10.000,00€ gezahlt werden um das Konto zu entsperren. Ich habe meinem Freund inzwischen 17.800,00€ geliehen, ich brauche mein Geld ganz dringend zurück. Ich bin gerade Ratlos in meinem Denken, ich muss diese 10.000,00€ bezahlen wenn alles entsperrt weden soll, ich weiß gerade nicht wie ich das Bewerkstelligen soll, ich habe selbst noch einen Kredit laufen, nun noch einmal eine dringende Frage..kann ich mich an die französische Bank wenden, damit sie mir mein Geld überweisen es wären ja dann schon 27.800,00€ welches ich dringend brauche, bevor das Geld 180.000,00 € ausgezahlt wird, ich habe Angst, das ich mein ganzes Geld verlieren werde.. bitte , bitte wer kann mir mit meinen Sorgen helfen..ich bedanke mich für Ihre Mithilfe..

Geld, Bank

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