Vormieter verweigert die Schlüsselübergabe, was kann ich tun?

Hey an alle.

Wir haben folgendes Problem und ich wollt gern eure Meinung dazu hören.

Ich habe ein Haus gemietet, das Mietvserhältnis beginnt am 01.01.2021. Die Vormieter haben ordentlich gekündigt zum 31.12.2020.

Folgende Situation : Die Vormieter sind ausgezogen, haben mündlich vereinbart die Schlüsselübergabe am 19.12 zu machen, damit wir schon früher ins Haus können. Zwischenzeitlich sind die Vormieter auf die Idee gekommen von uns Geld zu verlangen weil wir ja früher ins Haus wollen. Ich sagte dann, dass sie das mit dem Vermieter klären müssen, sich bei ihm die anteilige Miete wieder holen sollen und wir dann an den Vermieter unsere anteilige Miete gerne bezahlen. Denn ich kann ja nicht wissen ob sie überhaupt die Miete überwiesen haben( bestehende Mietschulden). Dieses verneint der Vormieter und droht bei nicht Zahlung von unserer Seite die Schlüssel nicht der Vermieterin oder uns zu geben.

Was können wir jetzt machen bzw. Die Vermieterin? Sie sagte wir sollen am 31.12. Das Schloss aufbohren und die Schlösser tauschen. Ist das rechtens so?

Eine zweite Frage habe ich jetzt auch. Wenn das alles rechtens ist, kann ich dann meinen jetzigen Mieter sagen, dass ich die Wohnung ihm am 01.01.2021 an ihm übergebe oder muss ich wirklich am 31.12 um 0:00 ausziehen?

Bitte hilft mir ich bin am verzweifeln. Auf Kulanz bis um 01. Hier zu bleiben ist nicht drin, denn unser Vermieter sieht nur das Geld und interessiert sich nicht für uns. Hier geht es nicht nur um mich sondern auch um mein Kind.

Mietrecht
Keller Treppen Sturz was kann man machen?

Hallo mein Mann ist die Kellertreppe runtergefallen. Diese ist sehr glatt wenn man nur leicht feuchte Schuhe an hat.

Am Freitag hat es geregnet wir waren erst oben in der Wohnung später ist er in den Keller gegangen um dort etwas zu erledigen. Auf der sehr glatten Treppe die NUR mit Lack gestrichen ist ist er ganz böse ausgerutscht und hat sich dad komplette Handgelenk gebrochen. Er musste mit dem RTW und NEF abgeholt werden.am Sonntag wurde er dann Not Operation.

Nun unsere Frage greift da nicht die Versicherung von unserem Vermieter?

Ihm ist auch bekannt dad die Keller Treppe bei Nässe glatt ist. Es sind schon oft welche runtergefallen aber nie so schwer wie nun bei meinem Mann. Nun möchte der Vermieter das irgendwann beseitigen lassen. Aber eine Meldung an seine Versicherung hat er nicht vor.

Was ratet ihr uns nun?

Ich würde ihm nun erst mal dad alles schriftlich zukommen lassen mut dem vermerkt dad wir wir schon telefonisch drüber gesprochen haben, und ihm eine Frist setzen von 2 Wochen dies seiner Versicherung zu melden.

Ein arbeiten meines Mannes fällt erst mal weg, somit auch 2 Gehälter. Er wird diffinitiv ins Krankengeld Bezug kommen.

In 9 Monaten muss er noch mal Operiert werden dann kommen die 3 Platten und die Schrauben aus seinem Handgelenk raus.

(Leider haben wir bis gestern keine rechtschutzversicherung gehabt, diese greift leider erst in 3 monaten)

Deswegen was können wir nun machen was steht nun alles zu. Wir heben gerade alle Rechnungen schon auf von Rezepten und die Therapien die auch noch kommen)

Danke schon mal für die Tips

Wer bezahlt die Schäden in der WG?

Hey,

wir leben zu 3. in einer WG und alle 3 sind Hauptmieter. Ich habe die WG mit 2 anderen Freunden gegründet. Diese sind nun schon lange ausgezogen und es sind 2 neue Mitbewohner eingezogen (ebenfalls beide Hauptmieter, also 3 Hauptmieter)

Die Wohnung bestand nun 3 Jahre und die 2 Neuen sind im Anfang des 4. Jahr eingezogen.

Angenommen alle ziehen aus und die WG wird genau am Ende des 4. Jahr aufgelöst und es wird aus der hinterlegten Kaution, der Gesamtschaden, der Wohnung, der gesamten Jahre bezahlt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die 2 neuen Mitbewohner bereit sind, dies zu akzeptieren, weil sie nur 1 Jahr dort gelebt haben, obwohl der Schaden in den gesamten 4 Jahren dort entstanden ist.

Wie geht man da vor?

Um es nochmal zu verdeutlichen. Angenommen es ziehen nun die 2 Neuen nach dem 4. Jahr aus und es ziehen 2 weitere Neue ein usw..

Der Gesamtschaden/Wohndauer der WG, vergrößert sich, aber die neuen Mitbewohner fühlen sich immer weniger anteilig verpflichtet, dafür aufzukommen, weil sie ja nicht für alle Schäden die über die Jahre aufgekommen sind, sich verantwortlich fühlen. (Ärger vorprogrammiert)

Meine Überlegung wäre, von allen neuen Mietern immer eine Art, Abnutzungsgebühr zu erheben und sollte es zum Auszug kommen, können die letzten Mieter, ihren (für ihre Mietdauer) anteiligen Schaden bezahlen und ich zahle den Rest, von den gesammelten Abnutzungsgebühren.

Mein Problem wäre nur.. Was ist wenn ich frühzeitig ausziehe und die WG bestehen bleibt? Ich hätte ein bisschen Befürchtung das Geld einem Mitbewohner zu geben und der macht damit sonst was.. Bzw. was mache ich mit dem Geld?

Mit Abnutzungen/Schäden meine ich Parkettschäden und alles was so die Jahre sich auftümmelt. Ein Kollege musste mal 2000€ nachzahlen nach dem Auszug.

Vielen dank für eure Antworten schon mal!!!

Schaden, WG
Ebay-Kleinanzeigen Käufer belästigt mich, was kann ich tun?

Hi,

Ich habe vor über 1 Woche per Ebay-Kleinanzeigen ein Tablett mit drei Batteriebetrieben Kerzen drauf sowie 3 Packungen 4er Stumpenkerzen verkauft. Die Kerzen für 7,-€ und das Tablett für 3,-€. Die Käuferin hatte sich mit den 10,-€ einverstanden erklärt, hatte dann aber nur 8,-€ bei und ich hab gesagt es ist ok. Sie kam am selben Tag nochmal zu mir und meinte das Tablett funktioniere nicht, ich hab es einmal aufgeschraubt und gesehen das sie den Schalter rein gedrückt hatte, hab es repariert, sie hat es probiert und es ging wieder alles.

Heute stand sie plötzlich vor der Tür und wollte ihr Geld zurück weil ich angeblich betrogen habe und der Artikel wieder nicht funktionierte. Ich habe sie darauf hingewiesen das ich in meiner Anzeige angegeben habe "Privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistung. Keine Rücknahme, Umtausch oder Garantie". Sie fing an rum zu schreien das sie niemals lügen würde, ich würde lügen und wurde immer lauter. Ich habe ihr dann angeboten aus Kulanz den einen Artikel zurück zu nehmen sie bekäme aber nur 2,-€ zurück, sie wollte jedoch alles und meinte sie gehe solange nicht weg und komme immer wieder bis sie ihr Geld habe. Ich bin dann rein, aber sie klingelte immer wieder. Als meine Oma raus ging und meinte wir haben die Polizei gerufen, hat sie kurz telefoniert, hat die Sachen über den Zaun geschmissen und ist davon gerast.

Jetzt meine Frage, habe ich mich richtig verhalten, hier die komplette rücknahme beider Artikel zu verweigern oder liege ich falsch ? Zumal ich echt besorgt bin das sie jetzt jeden Tag vor dem Haus meiner Großeltern auftaucht und vielleicht (so Omas Befürchtung) sich rächen will.

Was kann ich tun ?

Belästigung, ebay Kleinanzeigen, Betrug oder nicht
Betrug eBay trotz Ausweis?

Hallo Leute, ich wollte über EBay eine ps5 kaufen für 550€ es sollte ein Geschenk sein. Der Verkäufer hieß auf eBay Daniel und hatte auf die Konsole einen Zettel geklebt auf dem ,,Daniel eBay Kleinanzeigen“ stand und seine Beschreibung wirkte auf mich auch echt seriös. Ich hab ihn angeschrieben, obwohl schon mehrere Leute es gesehen hatten meinte er die Konsole sei noch da. Haben auf WhatsApp geschrieben also er hat mir das vorgeschlagen er hat mir dann seine Bankdaten gegeben und beim verwendungszweck sogar eine Nummer. Hab gesagt dass ich seinen Ausweis sehen möchte er hat ihn mit vorder und Rückseite geschickt. Nun hab ich ihm eine Nachricht am Freitag Abend mit ,,ich überweise jetzt“ geschickt diese war aber schon auf 1 Häkchen auf WhatsApp (1. Häkchen heißt nicht angekommen beim Empfänger) also sein Handy ist aus. darauf hin 2/3 min später hab ich Bilder der Überweisung geschickt (online Überweisungen) ja dumm von mir hätte warten sollen bis er wenigstens antwortet und nun ja seitdem höre ich einfach nichts. Aber die Screenshots der Überweisungen sind ja auch nicht angekommen bei ihm Also er hat die Nachricht nie gesehen dass ich überwiesen habe. kann das trz Betrug sein? Meine Freundin meint er könnte ja sein Handy ausgemacht haben und checkt einfach regelmäßig die Bank ab und guckt ob das Geld drauf ist bei ihm. Oder er hat ein 2 Handy? Kann es sein dass alles Fake ist an Daten die ich habe? Ausweis, Straße, Handy Nummer ? Sein eBay Account ist seit 2011 aktiv.

seine Handynummer fängt mit 0152 an also von Vodafone stand zumindest im Internet beim Anruf kommt nur der gewünschte Teilnehmer ist zurzeit nicht erreichbar versuchen sie es später erneut.

Ich bin echt verzweifelt bitte keine irgendwelchen Vermutungen als antwort sondern das was wirklich der Realität entspricht ich wäre euch total dankbar. Ich bin sehr verzweifelt.

ebay Kleinanzeigen
Aktien rG - (repartiert Geld) was bedeuten die Kürzel hinter bestimmten Aktien?

Hallo,
Ich habe schon etwas recherchiert und habe diverse Auflistungen von Kürzeln und Erklärungen dazu gefunden.

Ganz speziell interessiert mich jedoch jetzt das Kürzel "RG".

  • "rG (repartiert Geld) bedeutet, dass in diesem Wertpapier Nachfrage vorhanden war, die nur teilweise befriedigt werden konnte.

Ich finde mit meinem Depot die "normale Aktie" "Max Mustermann AG" aber auch "Max Mustermann AG rG" mit unterschiedlichen Kursen. Kursverlauf ist annähernd identisch, nur mit 2-3€ Versatz.
Ich verstehe nicht wie es von der AG normale Aktien mit Kurs 20€ geben kann und "rG Aktien" mit dem Kurs von 17€?
Die Aktien bilden doch sowohl die eine, als auch die andere Anteile der AG ab. Wie kann der eine Anteil günstiger als der andere sein?
Und sollte man die eine oder die andere kaufen oder besser ganz lassen?

Beispiel:

Wenn ich mit meiner Firma an die Börse gehen möchte. Gebe ich 70/100 zum Kauf frei und behalte 30Anteile selbst. Dann habe ich 70 Anteile meiner Firma an der Börse. Die Anteile werden zum Kurs von 20 gehandelt. Jetzt müssten laut der "rG" Erläuterung Beispielsweise eine Kauforder für 80 Anteile gestellt worden sein, die aber nur "zum teil" befriedigt werden konnte, da nur 70 auf dem Markt sind. Wie entsteht daraus jetzt rG Aktien mit niedrigerem Kurs?
Oder bin ich total auf dem Holzweg?
Vielen dank :)

Geldanlage, Aktien, Wertpapiere, Börse, Depot
Wegerecht als Behinderter?

Ich wohne seit 2 Jahren im 1 OG. Unter uns sind Gewerbetreibende. Unsere Haustür liegt hinter dem Haus. Man kann sue von zwei Seiten erreichen. Der rechte Zugang ist über 4 Meter auf 90 cm verengt und der längere Weg zur Haustür. Der linke Zugang, also seitlich der Guebelseite wird von einem Gewerbetreibenden für seine Bullis zum Be und Entladen benutzt. Ist aber der kürzere Weg. Dieser Seiteneingang ist fteizuhalten wenn jemand, also auch wir privaten Leute etwas ausladen müssen oder Möbel geliefert kriegen usw.

Jeder benutzt den kürzeren Eingang auch mit Fahrrad. Da ich eine Lungenerkrankung habe bin ich darauf angewiesen meinen schweren Einkauf bis zur Haustür zu fahren mit meinem Roller. Das habe ich der Hausverwaltung mehrmals mitgeteilt und den Gewerbetreibenden. Auf der rechten Seite komme ich mit dem Roller nicht durch die enge Zufahrt ohne Gefahr mir Kratzer am Fahrzeug zu holen. Seit 2 Jahren hat der Gewerbetreibende behauptet es wäre seine Seite links des Hauses, er habe diese mitgemietet, ich hätte kein Durchfahrtsrecht...... Es würde ein Schild am anderen Ende des Hauses rechts stehen "zu den Häusern..... Nr.....".

Monatelang habe ich due Hausverwaltung gefragt, wie sich das mit Wegerecht verhält, das ich Gehbehindert bin und auf den Roller angewiesen...... Rechts kann nicht durchfahren kann ohne die Gefahr mir ein Kratzer am Fahrzeug zu holen und ich mit Einkauf nicht durch 90 cm Wegbreite fahren kann.

Ich habe nie eine Antwort erhalten. Im Grundbuch ist kein eingetragenes Wegerecht verzeichnet. Der Gewerbetreibende wurde nur angehalten den hinteren Zugang zum Haus fteizuhalten, weil er ständig Ware bis vor unsere Haustür abgestellt hat und auch den linken Zugang selbst oft Zustellt.

Daraus habe ich geschlossen das ich also links ein Zugangsrecht habe. Nun musste ich links wieder mit vollgeladenen Roller zur Haustür. Handwerker hatten sich breit gemacht. Ich bat darum das sie Platz machen sollen. Sie haben mich nur dumm belächelt.! Also fuhr ich an denen knapp vorbei. Nun hat der Gewerbetreibende bei der Hausverwaltung behauptet ich hätte einen seiner Mitarbeiter mit dem Roller gestreift und ihn fast lebensgefährlich verletzt. Das ist übertrieben und eine Lüge. Ich hätte nicht den rechten Zugang zum Haus benutzt wo ich nur Wegerecht hätte. Nun hat mich die Hausverwaltung bzw der Anwalt der Vermieterin abgemahnt! Und redet das erstmal davon, daß ich links kein Zugang zum Haus hätte! Es würde nicht erwähnt das mein Roller vollgeladen war, monatelang haben sie mir wegen dem Wegerecht keine Antwort gegeben und anscheinend dürfen nur vollgeladene Autos dort ausladen.

Muss ich das so hinnehmen?! Ich finde keine Urteile dazu. Wie gesagt ich bin Lungenerkrankung, habe 100 %Schwerbehinderung und ein G.

Danke

zu den Häusern....".

Wegerecht
Garage fehlt in der Teilungserklärung?

Hallo zusammen,

wir haben eine vermietete Wohnung. Dabei wurde beim Kauf im Notarvertrag darauf hingewiesen, dass der Vorbesitzer, eine Garage auf dem Hof errichtet und seitdem vermietet hat, diese jedoch weder im Grundbuch noch in der Teilungserklärung als Sondereigentum der Wohnung oder einer anderen Wohnung eingetragen ist. Da ich die Wohnung weiterverkaufen möchte, habe ich zwei Anwälte im Bereich Immobilienrecht um Rat gebeten, da ein Weiterverkauf mit Garage oder zumindestens ein Verkauf der Wohnung mit Sondernutzungsrecht der Garage natürlich lukrativer ist.

 Ich habe zwei verschieden Meinungen erhalten

 

Der eine ist der Meinung, dass man es bei einem Weiterverkauf der Wohnung die Garage notariell in der Teilungserklärung als Sondereigentum oder zumindestens Sondernutzungsrecht der Wohnung eintragen kann und zwar alleine aus den vorliegenden Dokumenten und aus folgenden Gründen:

- Im Protokoll der Eigentümerversammlung vom Jahr 1995 wurde dem Antrag auf Bau einer Garage zugestimmt. Vorraussetzung sei die behördliche Genehmingung. Alle Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Eine Sondernutzung muß nicht extra beschlossen werden (Damaliger Eigentümer Herr X! Herr X hat diese Garage dennoch nie errichtet aber sein Nachbesitzer Hr Y im Jahre 2005. Er hat eine behördliche Genehmigung beantragt und auch erhalten und die Garage gebaut.

Fazit: Der Bau der Garage wurde beschlossen und die behördliche Genehmigung erteilt, somit sollte einer Erweiterung der Teilungserklärung zu der Wohnung ein Sondernutzungsrecht einzuräumen nix mehr im Wege stehen.

Der andere Anwalt meinte, solange es nicht in der Teilungserklärung explizit steht das die Garae zu der Wohnung gehört, kann ich bei einem verkauf diese nicht im Notarvertrag mit reinnehmen.

Nun habe ich eine Käufer gefunden, ebenfalls ein Anwalt. Dieser hat einen Notar beauftragt den Kaufvertragsentwurf zu erstellen und meinte, das die Garage zu der Wohnung gehört. Nun steht in dem Kaufvertragsentwurf drin, dass ich, als Verkäufer angebe, dass zu der Wohnung eine Garage auf dem Hof gehört.

Nun meine Fragen

  1. Ist das richtig so?
  2. Wenn wir das so lassen, inwiefern würde ich mich nach einem Verkauf angreifbar machen, was würde mir womöglich drohen? Wäre der Käufer in der Position, wenn ihm die Wohnung irgendwann nicht mehr zusagt, dass der Kaufvertrag dann nichtig ist und eine Rückabwicklung oder Schadensersatzansprüche drohen?

Vielen Dank Gruß Stefan Heinz

Immobilien
Ware beim Zoll gelandet, muss ich trotzdem bezahlen?

Hallo zusammen,

ich hatte im Januar eine Farbrolle gekauft für knapp 30€ bei Spargut. Vor der Bestellung habe ich versucht zu erfahren woher die Ware kommt, habe aber keine genauen Infos darüber heraus bekommen. Habe es dann doch bestellt. Nach langem warten stellte es sich heraus durch die Sendeverfolgung das die Ware über Shanghai gesendet wurde, hätte ich das vorher gewusst, dann hätte ich es auf keinen Fall bestellt. Nach langem warten tauchte ein Brief vom Zoll im meinem Briefkasten auf. Sofort rief ich beim Zoll an und die sagten mir ich muss Zoll Gebühren bezahlen die fast den gleichen Betrag wie die Farbrolle wären. Ich bin doch nicht verrückt und zahle fast 60€ für sowas. Ich fragte was wäre wenn ich es nicht abholen würde ( konnte es sowieso nicht wegen meiner Arbeitszeiten) da sagte mir der Zollbeamte das die Ware nach einiger Zeit zum Absender zurück geschickt wird. Somit schrieb ich klarna und spargut per E-Mail an, das die Ware beim Zoll ist und ich Zoll Gebühren bezahlen muss und das ich die Ware nicht annehmen werde. Das war im Februar. Paar Monate habe ich nichts von denen gehört und im August schickte klarna mir erneut eine Rechnung mit Mahngebühren. Ich war mit den bis jetzt in Kontakt. Bzw habe dauernd E-Mails denen zugeschickt das ich die Ware nicht erhalten habe und es nicht bezahlen werde. Ei Spargut erreiche ich niemanden, es antwortet keiner auf meine E-Mails. Klarna hat mir jetzt die letzte Rechnung zugeschickt mit der Ansage den Betrag zu bezahlen sonst geht das zu Inkasso. Was soll ich machen, muss ich die Ware trotzdem bezahlen??? Bitte um Hilfe!!!

Recht, zoll
Rechtsstreit wg. abgelehntem Widerspruch gegen Kindergeldrückzahlung / -streichung bei Volljährigem nach Ausbildungsabbruch wg. Depression und Sozialphobie?

Ist es möglich, gegen eine Kindergeldstreichung seit einem 3/4 Jahr und nun auch drohender rückwirkender Aberkennung von bereits ausgezahltem Kindergeld (insg. weitere 6 Monate) erfolgreich zu widersprechen bzw. nach endgültiger Ablehnung von Widersprüchen zu klagen bei folgenden Eckdaten:

  • Sohn bricht kurz nach 18. Geburtstag Ausbildung noch in der Probezeit ab wegen psychischer Probleme
  • später im Abstand von ca. 1 Jahr von zwei unterschiedlichen Psychiatrischen Kliniken Erstdiagnose Depression und Sozialphobie.
  • Die Familienkasse fordert ein ärztliches Gutachten mit Aussage darüber, wann das volljährige Kind wieder gesund und ausbildungssuchend sein wird.
  • Die Ärzte wiederum verweigern das Ausfüllen des Formulars, weil der Betroffene bislang die Aufnahme einer Therapie verweigert und sie allein auf der Grundlage des Erstbefundes keine zeitlichen Angaben über die Heilungsprognosen machen können.
  • Stetiges Zureden der Eltern, eine Therapie zu beginnen, hilft bisher nicht. - Keine Handhabe mehr, da Sohn schon volljährig ist.
  • Sohn unternimmt eine Reihe von Versuchen, sich zu bewerben - scheitert aber z.B. an Anrufen bei Firmen bzw. Fotografentermin für Bewerbungsfotos (Sozialphobie!!!).

Wie aussichtsreich ist bei Ablehnung des Widerspruchs durch die Familienkasse ein Rechtsstreit?

Kindergeldrückzahlung
Habe ich mich bei dem Immobilienkauf übernommen?

Guten Morgen zusammen,

ich hocke heute wieder vor dem Notebook und sinniere wieder, ob ich evtl. einen groben, blauäugigen Fehler begannen habe. Evtl. könnt Ihr mir da mal einen Rat geben?

Wir haben im Juli 2019 ein 2-Fam. Haus gekauft, welches Teilvermietet ist.
Der Mietzins beträgt derzeit 800€ für 133 qm.
Das Erdgeschoss haben wir zur Eigennutzung (circa 100qm)

Das Objekt hat nach Verhandlung 495.000€ gekostet. (Bayern).
Das Objekt wurde von einen (semiguten) Gutachter angeschaut, und war überzeugt, dass die Grundsubstanz gut ist. Einiges muss dennoch nach (30 Jahren) instand gesetzt werden.

Kalkulationsgrundlage:

Eigenkapital = Nebenkosten + Kellergeschoss zu wohnzwecken herrichten, sodass wir das EG sanieren können.

100% Finanzierung - da es kalkulatorisch "Bockmist" gewesen wäre (evtl. ist hier der Fehler) bei dem derzeitigen Zinssatz (Einsparung von circa 0,02%).

Zusätzlich haben wir einen Sanierungskredit von circa 15.000€ mit aufgenommen.

Nun kommt das Dach früher als erwartet und mit einer höheren Summe, weil leider einige Baustellen hinzugekommen sind. Statt für circa 2025 veranschlagte Maßnahme muss diese 2021 erledigt werden und kalkulatorisch 50.000€ werden es knapp 90.000€. Welche wir jetzt nachfinanzieren müssen.

Wird sind ein paar (m+m) beide Akademiker mit 3-5 Jahren Berufserfahrung
Zusammen haben wir ein Nettohaushaltseinkommen von circa 4.700€ zzgl. des Mietzins, welche ich gerne als "Puffer" rechne. Summa Summarum circa 5.500€

Aufteilung der Kredite:

250.000€ mit Tilgung 2,5% - 1,15% Zins ( Mietswohnung)
200.000€ mit Tilgung 2,5% - 1,05% Zins(Eigennutzung)
50.000€ über KFW gerade nicht die genauen Daten im Kopf
15.000 mit Volltilgung nach 10 Jahren - Zins 1,25%

Unser Annuität beträgt pro Monat circa 1790€ (für die o.g. Darlehens)
Für das neue Dach müssen wir ein weiteres Darlehen aufnehmen
Entweder 2,5% oder 4,0% Tilgung mit 1,93% Zins ( 333€ oder 444€)..

Somit wäre ich bei einer monatlichen Wert von 2123€ oder 2234€

Kalkulatorisch mit allen Ausgaben, welche wir seit 10 Jahren detektieren hätten wir monatlich circa 1500€ wegsparen können - mit dem neuen Darlehen schrumpft das gewaltig - und mein Konzept der Sondertilgung für das Objekt (Eigennutzung) wird höchstwahrscheinlich nicht umgesetzt. Sehe ich das zu schwarz oder habe ich einen großen Fehler begangen?

Danke und Grüße

Thomas

Immobilien, Immobilienkauf

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