Steuererklärung Studentin verheiratet kein Einkommen?

Hallo liebe Experten,

ich habe einige Fragen in meinem Kopf und hoffe, dass ich hier die Antworten darauf kriegen kann. Ich habe mich mit dem Thema Steuererklärung befasst, und bei meiner Recherche sind bei mir einige Fragestellungen entstanden:

  1. Ich gebe zum ersten mal eine Steuererklärung ab. Jedoch sah ich, dass ich im Jahr 2015 keine Steuern bezahlt habe, da wenig verdient hatte. Daher dachte ich mir, dass ich im Jahre 2015 eine Einzelveranlagung wähle und bei meiner Frau, die nur studiert und kein eigenes Einkommen hat, und der Studium ihre 2.Ausbildung ist, eine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags auswähle um es auf 2016 zu übertragen. Meine Frage nun: Kann man bsp: 2015 angeben, dass man EInzelveranlagung und in 2016 eine Zusammenveranlagung möchte? Oder muss man extra einen Antrag stellen?
  2. Es gibt ja diese Telefon und Internetkosten die man im Jahr 240€ absetzen kann. Meine Frage: WIll das Finanzamt unbedingt einen Beleg dafür? Dass Studenten Internet und Telefon brauchen steht ja ausser Frage. Mein Kollege meinte, dass er ohne Beleg nur 70€ im Jahr angegeben hatte, und das Amt das nicht akzeptiert habe. Die sollen auch nicht angeschrieben haben, dass sie dafür ein Beleg wollen. Sie sollen einfach nicht akzeptiert haben.
  3. Das selbe gilt für Bibliotheksfahrten an einem Samstag wo man sich mit den Mitstudentin traf um zu lernen. Wie soll man das belegen. Kann man ja nur schätzen für Aufwendungen für Verpflegung etc.
Student, einkommensteuer, Steuererklärung
Entfernungspauschale als Haustechniker geltend machen?

Ich bin Außendiensttechniker, genauer gesagt Haustechniker bei einem Kunden meines Arbeitsgebers. Normalerweise zahlt mir der Arbeitgeber eine Verpflegungspauschale von 6 Euro bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit, die gesondert vom Bruttoarbeitsgehalt ausgezahlt wurde. Da die Pauschbeträge sonst ja 12 Euro betragen, konnte ich die restlichen 6 Euro bislang über die Werbungskosten bei der Steuererklärung vom Finanzamt versuchen einzufordern.

Seit der Haustechnikerstelle zahlt man mir nun mit meinem Gehalt zusammen eine „feste Spesenpauschale“, die unglücklicherweise zusammen mit dem Bruttogehalt versteuert wird. Somit entfällt die monatliche, gesondert und abzugsfrei gezahlte Verpflegungspauschale. Zudem ist bei der Steuererklärung erstmals ein Nachzahlbetrag entstanden.

Ist es mir nun möglich, über die Steuerklärung die restliche Verpflegungspauschale einzufordern? Ist das überhaupt möglich?

Ich fahre täglich mit einem Dienstwagen (keine 1%-Regelung) zum Kunden und zurück. Der Arbeitgeber hat mir schriftlich bestätigt, dass ich in unserer Hauptverwaltung keinen Arbeitsplatz und somit dort auch keine erste Tätigkeitsstätte besitze. Die erste Tätigkeitstätte wäre dann ja nun eigentlich der Kunde des Arbeitgebers , da ich diesen täglich, und auch NUR diesen Kunden, anfahre, oder? Greift da jetzt eine Entfernungspauschale? 

Steuererklärung, Steuern, werbungskosten, Außendienst
Jahrelang Falsche Steuerklasse dazu Steuerbescheide falsch veranlagt?

Hallo, Seit 2010 wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in meiner Steuererklärung nicht berücksichtigt. Auch wurde ich von Anfang an in Steuerklasse 1 gestuft statt Steuerklasse 2. 2017 wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende dann zum 1. mal berücksichtigt, deswegen ist es überhaupt erst aufgefallen, dass ich die ganze Zeit falsch veranlagt wurde. Leider habe ich dem Finanzamt vertraut, bei meinem Einkommen kann man nicht sonderlich viel falsch machen, dachte ich. Somit habe ich das Kauderwelsch aus den Bescheiden nicht nachgeprüft. Allerdings ist mir irgendwann mal aufgefallen, dass Elster zu meinen Gunsten höher gerechnet hat, hab mir bedauerlicherweise nichts weiter dabei gedacht. Mein Fehler, kann man so sehen und ich habe so gesehen wohl keine rechtliche Handhabe. Wobei mir die eine Dame, als ich dann endlich mal nachhakte, sagte, bis 2014 könnte man noch was machen, da ich alles korrekt eingetragen habe und es trotzdem nicht berücksichtigt worden ist. Der andere Herr, dem ich die alten Steuererklärungen dann schickte, teilte mir das Gegenteil mit. 

Aber wie kann das sein, dass dem Finanzamt seit 2010 der selbe Fehler unterläuft? Vielleicht kann ich nichts mehr für mich machen, aber ich möchte verhindern, dass dies anderen passiert. Ich möchte wissen, wie ich 6 Jahre um mein Geld gekommen bin, außer, dass ich dem Finanzamt zu sehr vertraut habe oder dem Arbeitgeber von wegen Steuerklasse?. Wem oder welchen Umstand habe ich das zu verdanken, obwohl ich alles korrekt angekreuzt und den Entlastungsbetrag / kompletten Freibetrag beantragt habe. Wenn ich schon in der falschen Steuerklasse bin , ich es doch mit der Erklärung zurückholen hätte können. Wo kann ich diese Auskunft bekommen oder mich gegebenenfalls beschweren oder eventuell sogar klagen?

Die andere Frage wäre, wenn ich beim Finanzamt nichts mehr machen kann, könnte ich das denn beim Arbeitgeber? Dieser hat mich doch in Steuerklasse 1 gestuft oder legt die Steuerklasse fest?

Das Finanzamt kann 5 Jahre lang Steuern zurück holen, wenn einer falsch eingestuft ist,oder ?. Kann ich das auch ???

Vielen Dank im Voraus

Steuererklärung, Steuerklassenwechsel
Chronologische Abgabe von (freiwilligen) Steuererklärungen nach nachträglich ergangenem Verlustfeststellungsbescheid nötig?

Hallo zusammen,

ich habe - mit sehr großer Hilfe von den Nutzern dieses Forums bei allen meinen Unklarheiten und Fragen - erfolgreich eine nachträgliche Verlustfeststellung meiner Studiumskosten erreicht. VIELEN DANK dafür!!

Jetzt steh ich vor einem letzten Rätsel...

Hier meine Chronologie:

  • bis 2012: Studium
  • Steuerjahr 2013: Beschäftigungsbeginn
  • 2014: Abgabe einer Steuererklärung für das Steuerjahr 2013, Bescheid ist ergangen
  • Steuerjahre 2014-2017: keine Steuererklärung eingereicht. Ich bin AN ohne sonstige Einkünfte, kein Arbeitgeberwechsel, etc, also nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben
  • 2017/18: ich habe nachträglich eine Verlustfeststellung für meine Verluste aus den Studienjahren 2010-2012 machen lassen, der aufsummierte Feststellungsbescheid für 2012 ist im Juli 18 ergangen. Die Verluste werden sich folglich auf 2013 und auf jeden Fall bis in 2014, wahrscheinlich auch noch ein kleiner Rest in 2015 forttragen
  • Steuerjahr 2018: Arbeitgeberwechsel, also Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bis 31.07.2019. Außerdem muss ich bis 31.12.2018 meine freiwillige Steuererklärung für 2014 abgeben. Zur Erinnerung: in 2014 soll der "Rest" meiner Verlustfeststellung aus 2013 fortgetragen werden

2 Fragen:

a) Habe ich wirklich bis 31.12.2018 Zeit, um meine Steuererklärung 2014 einzureichen, auch wenn ein Rest-Verlust aus 2013 darauf "wartet", weitergetragen zu werden? Oder muss ich das sofort machen, sobald der Bescheid 2013 geändert wurde?

b) Kann ich dann als nächstes die Erklärung 2018 abgeben (bis spätestens 31.7.2019, hierzu bin ich wegen Arbeitgeberwechsel verpflichtet), OHNE eine Erklärung für die "Zwischenjahre" 2015, 2016 und 2017 einzureichen?

Ich würde für diese "normalen" Steuerjahre (2015-2017) gerne die 4 Jahre und die Verzinsung ausschöpfen - also die Erklärung für 2015 erst bis 31.12.2019, für 2016 bis 31.12.2020 und die für 2017 bis 31.12.2021 abgeben.

Geht das so?

Danke schonmal für die Hilfe!!
Pia

arbeitnehmer, Einkommensteuererklärung, Steuererklärung, Verlustvortrag, Arbeitgeberwechsel
Aufwendungen / Unterhalt für Freundin mit Kind im selben Haushalt steuerlich absetzbar (§ 33 a EStG)?

Folgende Situation:

Meine Freundin, ihr leibliches Kind und ich wohnten das gesamte letzte Jahr in einem gemeinsamen Haushalt. Sie war das gesamte letzte Jahr Studentin (hat volles Bafög erhalten und war als Werkstudentin beschäftigt). Desweiteren war sie mit ihrem Sohn zusammen freiwillig gesetzlich pflichtversichert und musste regelmäßig zur Hochschule / Arbeit fahren. Für ihren Sohn bekommt sie nur Leistungen nach dem UVG und Kindergeld. Entsprechend habe ich einen hohen Anteil ihrer Kosten mitgetragen.

Nun meine Frage:

Kann ich diesen Mehraufwand für meine Freundin UND / ODER ihren Sohn in meiner Steuererklärung geltend machen? Mir ist bewusst, dass der einfache Fall vorsieht: 8.652 EUR plus die Ausgaben für die Kranken und Pflegeversicherung für eine Person kann ich grundsätzlich als Aufwand angeben, abzüglich der Einnahmen / Bezüge (abzgl. 624 EUR anrechnungsfreier Betrag und bei Bezügen 180 EUR Kostenpauschale) eben dieser Person.

Wie verhält es sich nun in unserer konkreten Situation? Kann ich 2 x 8.652 EUR + KV/PV als Grundlage nutzen? (Freundin + Sohn)

Vermindern ihre Fahrten / Werbungskosten in dieser Rechnung ihre Einnahmen?

Muss ich die UVG Leistungen und das Kindergeld auch als "Einnahmen" abziehen?

Vielleicht noch interessant: Selbstverständlich hat sie in ihrer Steuererklärung den gemeinsamen Haushalt mit mir als eheähnliche Lebensgemeinschaft angegeben.

Vielen Dank vorab für konstruktive Antworten.

Julian

Steuererklärung, Steuern, Steuerrecht, unterhalt
Einmalbezahlung von Masterarbeit, wie versteuern?

Ich habe in einem Unternehmen meine Masterarbeit geschrieben. Die sechs Monate Forschung (Wisschenschaft) dort wurden bezahlt und normal vom Betrieb besteuert. Im Folgejahr (2017) habe ich meine Masterarbeit abgeschlossen und der Betrieb hat mir diese fertige Arbeit als "Aufwandsentschädigung" abgekauft. Ich habe also Anfang 2017 900 Euro von dem Betrieb bekommen in dem ich zuvor geforscht habe, jedoch war ich zu dem Zeitpunkt dort nichtmehr angestellt. Mit dem Geld auf dem Konto, kam ein Brief, dass ich diese Summer selber versteuern muss.

Sonst habe ich im Jahr 2017 (bis auf Hartz 4) keinen Cent dazuverdient, weil die Suche nach dem ersten Job nach dem Studium etwas schleppend war...

Nun frage ich mich, wie ich diese 900 Euro versteuen muss. Ich vermute als freiberufliche Tätigkeit in Anlage S. Jedoch habe ich zwar meine Steuernummer von der Anstellung in 2016, allerdings keine neue Steuernummer als Freiberufler beantragt. Eine Rechnung über die Arbeit habe ich auch nicht. Dass ich am Ende eine kleine Summe erhalten werde wurde zuvor zu Zeiten der Anstellung im Betrieb besprochen, dann kam das Geld mitsamt Infobrief irgendwann automatisch auf mein Konto.
Ausgaben sind mir auch nicht angefallen, weil ich das bisschen Schreibmaterial und den Computer den ich dafür brauchte, eh schon zuhause stehen hatte....
Im Wust von Anlagen und Zeilen, weiß ich nun einfach nicht, wo ich die 900 Euro eintragen muss und ob sonst noch was auszufüllen ist.

Steuererklärung, Steuern
Verrechnung Lohnsteuer und Kapitalertragssteuer unter Grundfreibetrag?

Hallo zusammen,

als Student habe ich 2016 ein dreimonatiges Praktikum mit einem monatlichen Gehalt von ca. 1.500€ brutto absolviert. Um mir die Lohnsteuer zurückzuholen (gesamte Einkünfte aus Praktikum 4.500€) habe ich eine Steuererklärung eingereicht. Dabei habe ich auch Kapitalerträge in Form von Dividenden in Anlage KAP angegeben. Hierbei handelte es sich um ca. 1.600€ aus Dividende und Aktienverkauf. Als Student habe ich hierbei eine NV-Bescheinigung, so dass ich bei der Dividende und den Aktienverkäufen keine Kapitalertragssteuer abgezogen wurde.

Meine Erwartung wäre gewesen, dass ich insgesamt vom Finanzamt einen Betrag von ca. 240€ für die gezahlte Lohnsteuer zurückerhalte. Mit meinem Einkommen + Kapitalerträgen komme ich ja insgesamt lediglich auf 4.500€ + 1.600€ = 6.100€ und liege somit unter dem Grundfreibetrag von 8.820€.

In dem Steuerbescheid vom Finanzamt wurde jedoch dann die von mir gezahlte Lohnsteuer i.H.v. ca. 240€ mit dem nicht versteuerten Kapitalertrag i.H.v. (1600€ - 801€ (SparerPauschBetrag)) x 25% = 799€ x 25% = 200€ verrechnet.

Folglich wurde mir lediglich ca. 40€ ausgezahlt (240€ mir zustehende Lohnsteuer - 200€ Kapitalerträge (versteuerter Betrag über Pauschbetrag) ).

Könnte mir bitte jemand kurz den Grund dafür nennen, dass das so verrechnet wurde? Wieso wurden meine Kapitalerträge jetzt versteuert, wenn ich doch eigentlich insgesamt mit Einkünften + Kapitalerträgen unter dem Grundfreibetrag liege?

Habe da in den letzten Monaten mehrmals darüber nachgedacht und versucht es zu verstehen, aber das tu ich nicht. Würde mich sehr freuen, wenn ihr mir hierbei weiterhelfen könntet! :-)

Vielen Dank und Viele Grüsse

Lohnsteuer, Steuererklärung, Kapitalertragssteuer
Tankbelege erforderlich für etwa 150-160km Fahrt zur Arbeitsstätte?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Ansetzen des Fahrtweges zur Arbeitsstätte:

Ich bin, als ich angefangen habe in Frankfurt zu arbeiten, täglich (von Montag bis Mittwoch) etwa 150-160km mit dem Auto zur Arbeit gefahren. Donnerstag und Freitag konnte ich in der Regel von zuhause aus arbeiten. D.h. also, dass ich nur an drei Tagen jeweils etwa 300km (hin und zurück) gefahren bin. Pro Tag hatte ich etwa Spritkosten von 35-40€. Wenn ich mit dem ICE gefahren wäre, wäre dies durchaus teurer gewesen. Insgesamt waren dies ca. 150 Fahrten nach Frankfurt (einfach gewertet).

Da ich mir anfangs gedacht habe, dass ich lieber 350-400€ für Sprit zahle und dafür täglich bei meiner Familie bin, bevor ich 600-700€ für die Miete in Frankfurt zahle, habe ich den Weg zumindest von Montag bis Mittwoch auf mich genommen. Irgendwann Mitte 2017 wollte ich jedoch die Anzahl der Fahrten reduzieren, damit ich erstens von den Fahrten nicht so erschöpft bin und auch das Unfallrisiko reduziere, weshalb ich mir in Frankfurt ein kleines 18m² Zimmer gemietet habe, da ich dies glücklicherweise zu einem Schnäppchenpreis von etwa 230€ erhalten habe. Dadurch musste ich nur noch Montag hin- und Mittwoch zurückfahren und hatte Dienstag die Kurzfahrt in Frankfurt zur Arbeit.

Ich will somit mein Zimmer in Frankfurt als Zweitwohnsitz steuerlich geltend machen, da ich dort meist nur 2 Nächte schlafe und meine Familiie und Freunde an meinem Hauptwohnsitz sind.

Nun habe ich das Problem, dass ich die Tankbelege nie gesammelt habe und für 2016 Werbungskosten von etwa 7800€ und in 2017 von etwa 9100€ (wegen der Zweitwohnung) habe. Was glaub ihr, wie das Finanzamt nun in dem Fall reagiert, wenn ich keine Tankbelege vorliegen habe?

Beste Grüße

Markus

Steuererklärung, Steuererstattung, Arbeitsweg, Zweitwohnsitz

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