Steuererklärung und nicht arbeitslos gemeldet?

Guten Morgen,

ich überlege mir dieses Jahr zum ersten Mal eine Steuererklärung zu machen (Steuerklasse 1). Da ich mich hierbei überhaupt nicht auskenne und das Jahr kompliziert "abgelaufen" ist, erhoffe ich mir ein bisschen Hilfe über das Forum zu erhalten.

Habe direkt nach dem Abitur (2014) ein FSJ im Krankenhaus abgeleistet und nebenher eine Ausbildung zum Rettungssanitäter gemacht. Nach dem FSJ habe ich mich dazu entschlossen mein Studienbeginn zu verschieben und als Rettungssanitäter in einem Rettungsdienstunternehmen zu arbeiten. Ab September 2015 bis Januar 2016 war ich als RS angestellt. Den Arbeitsvertrag habe ich in Januar 2016 nicht verlängert da ich eine Weltreise vor Studienbeginn machen wollte. Gesagt- getan. Habe mich auch nicht arbeitslos gemeldet weil ich nicht arbeitssuchend war.

Nach der o.g. Weltreise haben sich meine Interessen komplett geändert und ein Jura Studium kam für mich nicht mehr in Frage. Also beschloss ich ab Oktober 2016 weiter als Rettungssanitäter tätig zu sein.

Zusammenfassend habe ich bis jetzt (Sep. 2015 - Dezember 2016) nur knapp 7 Monate steuern gezahlt und war zwischendurch nicht arbeitslos gemeldet.
Lohnt sich da überhaupt eine Steuererklärung ? Wird es Probleme geben da ich nicht arbeitslos gemeldet war ?

Desweiteren musste ich in Oktober 2016 meinen Führerschein der Klasse C machen da ich anders nicht mehr in meinen Beruf als RS eingestellt werden konnte (Fahrzeuge wiegen jetzt mehr). Diesen Führerschein musste ich komplett selber finanzieren. Wird das ebenfalls in der Steuerabrechnung berücksichtigt und kann ich das Geld zum Teil zurück verlangen ?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Arbeitslosigkeit, Finanzamt, Finanzierung, Steuererklärung, Steuern, Steuerrecht
Einkommenssteuererklärung bei Gewerbe ohne Umsatz?

Guten Abend/Morgen,

letztes Jahr hatte ich ein Gewerbe angemeldet um nebenbei etwas Geld in die Kasse zu bekommen, konnte mich jedoch aufgrund von Zeitmangel nicht darum kümmern. Da ich auch in naher Zukunft keine Möglichkeit dafür gesehen habe habe ich es später wieder abgemeldet.

Insgesamt habe ich lediglich "minus" gemacht, das heißt nur die An & Abmeldung des Gewerbes, welche natürlich jeweils etwas Geld auf der Gemeinde gekostet haben. Nun bekam ich vor einigen Tagen einen Brief von meinem zuständigen Finanzamt, welches mich aufforderte eine Einkommenssteuer abzugeben.

Nun hänge ich seit Tagen über dem ElsterFormular und zerbreche mir den Kopf, was, wie, wo und wie viel ich eintragen muss. Ich habe mich etwas schlau gemacht und in diversen Foren gelesen, dass ich neben dem Mantelbogen Anlage G und eine formlose EÜR abgeben müsse. Allerdings scheiden sich auch hier wieder die Geister, wie das eben so ist sagt der eine das, der andere dies, und Finanzamtösisch spreche ich auch nicht unbedingt fliessend...

Falls diese Anlagen bis dato korrekt sind wäre meine Frage nun, was ich eintragen muss, bei Anlage G konnte ich bisweilen nur Seite 1 Z. 4 ausfüllen, und zwar die Art des Gewerbes und den Gewinn, also 0 EUR? Oder muss ich hier die Summe der Ausgaben & Gewinne eintragen, also nach Adam Riese und Eva Zwerg -66 EUR?

Wie genau müsste man die EÜR machen, einfach eine in diesem Falle recht simple Rechnung in Excel eintippen und mit einreichen? Da ich die mystische 17.500 EUR Grenze nicht überschritten habe dürfte das formelle EÜR-Formular ja wegfallen.

Falls ich mit etwas daneben liege und/oder etwas wichtig fehlt wäre ich dankbar für Hilfe, ist natürlich klasse wie gut einen die Schule innerhalb von 13 Jahren auf solche (fürs Leben sinnvolle) Dinge vorbereitet lol sarcasm off.

Nächtlichen, ermüdeten Gruß,

Mark

Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Gewerbe, Steuererklärung
Muss ich als Student mit zwei Nebenjobs eine Steuererklärung abgeben?

Ich suche bereits den ganzen Tag nach einer Lösung, finde aber etwas unterschiedliche Antworten. Ich habe im letzten Jahr zwei Jobs nebeneinander gehabt, beide unter 450 €, aber zusammen über 450 € (unter 800 € zusammen). Ich bin nie über die 20-Stunden-Regelung gekommen und habe das ganze Jahr über bei beiden Arbeitgebern durchgehend gearbeitet.

Im Grunde wurde ich bei einem Arbeitgeber in Steuerklasse 1, bei dem anderen in Steuerklasse 6 angemeldet, so zumindest der Plan. Auf meinen Abrechnungen stand aber jetzt bei beiden immer Steuerklasse 6, ist da etwas schiefgelaufen, oder übersehe ich etwas?

Weiterhin habe ich gelesen, dass man, sobald man bei zwei Arbeitgebern beschäftigt ist, zur Steuererklärung verpflichtet ist. Ist das richtig? Damit hätte ich die Frist ja verpasst...

Andererseits wurde ich als Minijobbler gemeldet, beim anderen Arbeitgeber als Werkstudent. Ändert sich dadurch etwas?

Dass ich eine Steuererklärung bei nicht vorliegender Pflicht nachreichen kann, ist mir bewusst, weshalb ich dies eigentlich auch nachholen wollte. Es geht mir jetzt lediglich darum, mögliche Mahngebühren, hätte ich eine Erklärung abgeben sollen, gering zu halten und alles schnellst möglichst nachzureichen, sofern notwendig.

Kann mir da jemand Auskunft geben? Sollten die Informationen nicht reichen, gerne Bescheid geben, wovon dies noch abhängig ist. Vielen Dank!

Student, einkommensteuer, nebenjob, Steuererklärung
Ich bin teilzeitbeschäftigt und beziehe Witwenrente, muß ich Steuern auf meine Witwenrente zahlen?

Teilzeitbeschäftigt und beziehe Witwenrente, muß ich Steuern auf meine Witwenrente zahlen? Wie wird es berechnet?

Ich wohne alleine und beziehe seit 6/2004 Witwenrente von der Deutsche Rentenversicherung. Zur Zeit bekomme ich von der Deutsche Rentenversicherung monatl. 600 € Witwenrente Brutto.

Seit 6/2004 habe ich keine Einkommensteuererklärung für die Witwenrente gemacht. (weil ich wusste nichts davon)

Heute bekam ich von Finanzamt einen Post und ich soll für das Kalenderjahr 2010 eine Einkommensteuererklärung für Witwenrente ausfüllen bzw. abgeben. Weil das Finanzamt hat von der Deutsche Rentenversicherung eine Mitteilung (Auswertung der Daten der Rentenbezugsmitteilung für das Kalenderjahr 2010) erhalten, wo drauf steht, dass es 7.200€ (für das Kalenderjahr 2010) zu versteuern sind.

Ich arbeite seit 2002 als Teilzeitkraft und verdiene brutto monatl. ca. 800 € (Sozialvers.-Beiträge und Lohnsteuer wird bezahlt). Jahreslohnsteuer ist bei mir aber sehr niedrig, so zwischen 100-150 € oder manchmal 0 €.

Also nochmal: Jahreswitwenrente Brutto 7200 €. 50% von 7200 € macht 3100 €. Grundfreibetrag für Witwenrente ist: 8.004 €

Frage: 1. Bin ich wirklich steuerpflichtig? Wenn ja, wieviel € Steuer muss ich eventuell an Finanzamt nachzahlen?

  1. Werden Witwenrenteeinkommen (Brutto) und Beschäftigungseinkommen (Brutto-Teilzeitjob) bei der Einkommensteuererklärung zusammengerechnet? Wenn ja, dann überschritte ich die Grundfreibetrag von 8.004 € für die Witwenrente und ich muss dann eventuell Steuern nachzahlen. Stimmt das, was meint Ihr?

Ich danke Euch schonmal im Voraus.

Rentenversicherung, einkommensteuer, Steuererklärung, Steuern, Witwenrente
Kinderbetreuungskosten durch Oma?

Liebes Forumteam, eine sehr dringende Angelegenheit. Da den Abgabetermin von meinem Steuererklärung in drei Wochen brennt. Als Papa, kann ich durchaus die Betreuungskosten Abschreiben, wenn wir mit der Oma vertraglich bestimmen. Dadurch kann man die Fahrtkosten (0,30 EUR / km) geltend machen. Außerdem möchte ich noch ca. 100 EUR / Monat meiner Mutter vertraglich bestimmen und monatlich Überweisen. Dadurch kann ich die Kindebetreuungskosten 1200 EUR bei mir als Werbungskosten absetzen. Die Fahrkosten meiner Mutter (0,30 EUR / km) sowieso. Allerdingst weiß ich nicht genau, ob da nur eine Richtung oder beide Richtungen in Betracht kommen können. Viel wichtiger interessiert mich, wenn ich diese Kinderbetreuungskosten bei mir absetze, zählen diese bei meiner Mutter als zusätzliche Einkommen und werden dann versteuert. Macht es überhaupt Sinn? Sind wird dann im Vorteil oder lieber nur die Fahrkosten versuchen abzusetzen. Bei mir gilt die Sonderregelung für die Steuererklärung, da ich vor kurzem Student war und nun nach dem Studium eine gute Stelle habe, mache ich die Steuererklärung für mehrere Jahre geltend. Ich möchte rückwirkend mehrere Überweisungen meiner Mutter tätigen, wenn das Sinn macht. Bis jetzt haben wir die Aufwände bei Gelegenheit bar bezahlt. Ich würde mich auch freuen, wenn es auch ab heute gelten würde. Die Frage ist, ob es überhaupt Sinn macht.

Vielen Dank im Voraus Daniel

Steuererklärung, kinderbetreuungskosten

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