Können wir die Ausgaben für die Einrichtungsgegenstände von der Steuer absetzen?

1 Antwort

Für den berufsbedingten Umzug sind die abzugsfähigen Kosten klar definiert.

Hier kombiniert mit der Begründung einer doppelten Haushaltsführung.

Daher gilt:

  • Eine doppelte Haushaltsführung machen Sie als Arbeitnehmer in der Anlage N Ihrer Steuererklärung geltend.
  • Das Finanzgericht Düsseldorf ist – anders als die Finanzämter – der Meinung, dass zusätzlich zu den Unterkunftskosten die nachweisbaren Aufwendungen für Möbel, Gardinen, Lampen und Haushaltsartikel absetzbar sind. Diese wären dann auch absetzbar, wenn die monatliche 1.000-Euro-Grenze schon ausgeschöpft ist. Tragen Sie deshalb auch diese Kosten in der Steuererklärung ein. Lehnt das Finanzamt ab, sollten Sie Einspruch einlegen.
  • Ihre Verpflegungsmehraufwendungen (innerhalb der ersten drei Monate), Fahrtkosten und etwaige Umzugskosten zählen ebenfalls als Werbungskosten.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986