Zählt ein Coaching-Vertrag über €12.000 als 'Sonderausgabe', wenn der Guru verspricht, mich zum Millionär zu machen?
Mein "Wealth-Coach" bot ein Premium-Paket (€12.000) an: "In 12 Monaten zur ersten Million". Nach 18 Monaten habe ich €12.000 weniger und arbeite im Callcenter. Kann ich die Kosten als "vorweggenommene Werbungskosten" absetzen, da ich durch das Scheitern nun weiß, wie man NICHT reich wird? §12 EStG erkennt "berufliche Weiterbildung" an – aber gilt das auch für esoterische Reichtumsversprechen? Der Coach behauptet steuerlich: "Erfolg ist garantiert, also Betriebsausgabe!"