Steuererklärung – die besten Beiträge

Freiberuflich oder gewerblich Tätigkeit?

Hallo zusammen,

ich benötige ihre Unterstützung bezüglich der steuerlichen Einstufung meiner Tätigkeit.

Im August 2023 habe ich ein Gewerbe angemeldet. Im Jahr 2023 konnte ich jedoch keine Kunden gewinnen. Erst im Jahr 2024 habe ich mit einem Kunden zusammengearbeitet und hierfür einen Vertrag über eine feste Laufzeit und einen Festpreis abgeschlossen.

Gemäß diesem Vertrag habe ich für den Auftraggeber folgende Leistungen erbracht (Zitat aus dem Vertrag): 

"2. Die Dienstleistungen bestehen in der Durchführung aller Aktivitäten, die auf die vollständige und effektive Umsetzung der Projekte des Kunden abzielen, und zwar:

- Entwurf und Aufbau eines umfassenden Vertriebskonzepts mit Umsatzprognosen, kontinuierlicher Verfolgung von Verkaufsstatistiken und Aktivitätsanalysen. Der Auftragnehmer legt klare und erreichbare Umsatzziele und Leistungsmaßstäbe fest.

- Führen umfassende Marktanalysen durch und stellen diese bereit, um die vorherrschenden Kundenbedürfnisse, optimale Preispläne, wettbewerbsfähige Preise und sinnvolle Rabattstrukturen zu ermitteln. 

- Der Auftragnehmer muss umsetzbare Erkenntnisse liefern, um Verkaufsstrategien als Reaktion auf dynamische Markttrends anzupassen.

- Entwickeln Verkaufshandbücher, Leitfäden und Schulungsprogramme, um die Kompetenz und das Können des Vertriebsteams zu verbessern. Verbessern die Verkaufstechniken, die Kundenbindungsfähigkeiten und den Verhandlungsprozess.

- Entwickeln und implementieren ein robustes Leistungsbewertungssystem (KPI-basiert oder ähnlich) und Motivationsstrategien für die Innenvertiebsfunktion".

Nach meiner Einschätzung handelt es sich dabei um eine freiberufliche Tätigkeit. Da ich aktuell meine Steuererklärung für 2024 vorbereite, möchte ich sicherstellen, ob diese Einordnung korrekt ist.

Was denkt ihr, ob ich meine Steuererklärung als Freiberufler abgeben kann, oder muss es gewerblich sein (plus Gewerbesteuererklärung :( )?

Freiberufler, Gewerbesteuer, Steuererklärung

Busparvertrag Arbeitnehmersparzulage?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu meinem Bausparvertrag und der Arbeitnehmersparzulage:

Ich habe im Jahr 2017 einen Bausparvertrag abgeschlossen, auf den seitdem regelmäßig meine vermögenswirksamen Leistungen (VL) eingezahlt werden. Für die Jahre 2017 bis 2023 habe ich auch jedes Jahr die Arbeitnehmersparzulage erhalten.

Nach meinem Verständnis musste ich für die Arbeitnehmersparzulage eine Sperrfrist von 6 Jahren Einzahlung plus 1 Jahr Ruhezeit einhalten. Diese Frist wäre bei mir wie folgt abgelaufen:

6 Jahre Einzahlung von 2017 bis 2022,

1 Jahr Ruhezeit im Jahr 2023,

sodass ich ab 2024 frei über den Vertrag verfügen könnte.

Nun habe ich aber auch für das Jahr 2024 nochmals vermögenswirksame Leistungen eingezahlt und werde vermutlich die Arbeitnehmersparzulage für 2024 beantragen (bzw. erhalten).

Meine Frage ist jetzt:

Muss ich die Arbeitnehmersparzulage für 2024 zurückzahlen, wenn ich den Bausparvertrag im Jahr 2025 kündige?

Oder bleibt die ursprüngliche Sperrfrist maßgeblich (weil es sich weiterhin um denselben Bausparvertrag handelt, der seine Sperrfrist schon erfüllt hat)?

Entsteht durch die Einzahlung und die Sparzulage für das Jahr 2024 eine neue sechsjährige Sperrfrist oder nicht?

Mir ist wichtig zu wissen, ob ich durch die Kündigung 2025 eventuell nur die Zulage für 2024 verlieren würde oder ob ich ganz frei kündigen kann, ohne Rückzahlungen.

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