Lohnsteuererklärung: Verlustvortrag als Student und erstes Gehalt?
Was muss ich für den Verlustvortrag beachten, wenn mein erstes Gehalt z.B. für zwei Monate nach dem Studium unter 9000,- liegen, ich also eh nichts wirklich zu versteuern habe aber einen Verlustvortrag von den letzten 4 Jahren Masterstudium habe?
Ein Beispiel: Lohnt sich denn überhaupt Steuererklärungen für die Studienjahre zu machen, wenn ich fiktive 7000,- Euro kumulierten Verlustvortrag aus meiner Studienzeit von sagen wir mal 8000,- Euro Gehalt im 1. Arbeitsjahr abgezogen bekomme? Dann ist doch der Verlustvortrag aufgebraucht und für 1000,- Euro werde ich nicht anders besteuert wie für die 8000,- Euro.
Oder hab ich hier einen Denkfehler?
Soll ich also lieber erst 2018 einreichen und die Rückwirkenden für den Master dann 2019? Geht das und was muss ich dann in den vorherigen Steuererklärungen ankreuzen (Bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags")?
Was mir außerdem noch vielleicht jemand verraten kann: Muss ich die vergangen Erklärungen chronologisch einreichen oder macht es in meinem Beispiel Sinn diese nicht einzuhalten?
2 Antworten
Ich würde die Erklärung so, oder so mit einem "spitzen Bleistift" machen.
Wnn man im ersten Arbeitsverhältnis nach dem Studium 9.000,- Euro Brutto hat, so sind es ja vermutlich ca. 3 Monate Arbeit.
Also wird man in dem Jahr noch Studienkosten gehabt haben, eventuell Umzugskosten zum Ort der Arbeitaufnahme usw.
Aus 9.000,- Euro brutto können da durch die werbungskosten schnell nur noch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von 5.000,- oder 6.000,- werden, wodurch dann noch 1.000,- für das Folgejahr übrig bleiben.
Danke, also gibt es keine Grenze, solange noch Lohn zum "verrechnen" da ist, wird dieser auch aufgebraucht. Leider hatte ich vermutlich weder so hohe ausgaben im Studium, noch so hohe Werbungskosten 2018. Aber danke trotzdem.
Da hast Du erstens keinen Denkfehler zu Anfang ("da ist der Verlustvortrag aufgebraucht") und zweitens wird der Verlustvortrag immer automatisch mit dem Folgejahr verrechnet, lässt sich also nicht ins übernächste Jahr übertragen. Also m.E. kannst Du Dir die Steuererklärungen insofern sparen.Als Laie.
Danke, das deckt sich auch mit anderen Antworten hier zu ähnlichen Fragestellungen. Also insofern niemand noch einen Trick kennt, muss ich mich mit meiner Steuererstattung für 2018 begnügen..
Aber für das erste Teil-Arbeitsjahr wird sich recht sicher eine Steuererstattung ergeben. Eine Steuererklärung lohnt sich fast immer, auch ohne Verlustvortrag.