Einzelunternehmer, zwei Unternehmen, aber einer Steuernummer. Zwei Steuererklärungen, da zwei Unternehmen oder eine, da nur eine Steuernummer?
3 Antworten
Als Einzelunternehmer kann man immer nur ein Unternehmen haben, denn man ist Unternehmer mit seinem eigenen Namen. Verschiedene Tätigkeitsbereiche ändern daran nichts.
Wenn die Tätigkeitsbereiche aber zu unterschiedlich sind, dann möchte das Finanzamt 2 unterschiedliche EÜR haben. Und hierfür ist dann eine separate Steuernummer erforderlich. Solange dies das Finanzamt nicht anfordert, läuft alles zusammen in eins.
Mindestens zwei!
Nämlich
- Umsatzsteuer und
- Einkommensteuer.
Je nach Sachverhalt können es aber auch mehr werden.
- Gewerbesteuer 1
- Gewerbesteuer 2
- Gesonderte Feststellung
- Lohnsteuer
- Stromsteuer
- Mineralölsteuer
- usw.
Also wie bei anderen
- Unternehmern
- Einkommensbeziehern
- Gewerbetreibenden 1
- Gewerbetreibenden 2
- in anderem Finanzamtsbereich Tätigen
- Arbeitgebern
- Stromerzeugern
- Kraftstofferzeugern
- usw.
auch.
Komische Fragen gibt's.
Wären zwei erforderlich, dann hättest Du auch zwei Steuernummern.
dann hättest Du auch zwei Steuernummern.
Nö. Eine Steuernummer gilt im Allgemeinen für mehrere Steuerarten.
Es geht nur um einer Gewerbeerweiterung. Kein neuer Bereich. Dennoch eine neue Steuernummer?