Mieteinnahmen absetzen von einem Eigentümer obwohl es mehrere Eigentümer gibt?

Person A und Person B besitzen ein Einfamilienhaus. Person A zu 33,33% und Person B zu 66,66%. Das Haus wird zu 30% der Wohnfläche vermietet, der Rest wird eigenbenutzt. Es gibt ein Darlehen zur Finanzierung, Person A und Person B sind zum gleichen Maße Darlehensnehmer.

Frage 1: Müssen unbedingt beide Miteigentümer in Ihren Steuererklärungen Angaben zu Einkünften aus der Vermietung machen oder kann es z.B. nur Person A machen?

Sprich, kann man es so darstellen, dass die Person A 90% seiner Wohnfläche vermietet und 10% selbst nutzt, hingegen Person B seinen Anteil der Immobilie komplett selbst nutzt?

Frage 2: Wenn es möglich ist, dass A komplett Einnahmen und Aufwände aus der Vermietung deklariert und B nichts damit zu tun hat, zu welchem Anteil darf A die Aufwände absetzen? Darf Person A 30% der Gesamtaufwände für das Haus absetzen?

Frage 3: Wenn beide Miteigentümer Angaben zur Vermietung machen müssen, dann zu welchen Anteilen? Oder gibt jeder das zu 100% an und Finanzamt rechnet selbst die Anteile aus?

Frage 4: Welche Nachweise braucht Finanzamt zu den Aufwänden? Wie genau nimmt Finanzamt es mit den Angaben der adressierten Person auf der Rechnung bzw. von welchem Konto sie beglichen wurde?

Warum die Frage 3: Die Rechnungen von Notar, Makler, Handwerkern werden mal von A, mal von B bezahlt. Manchmal ist eine Rechnung an A adressiert, aber von B bezahlt oder andersrum.

Und jetzt der Hintergrund: bei den Miteigentümern handelt es sich um Lebenspartner, die nicht verheiratet sind und getrennt Steuererklärung abgeben. Zwar haben beide ein gemeinsames Konto, von dem einige Posten bezahlt werden, aber jeder besitzt auch ein eigenes Konto und einige Rechnungen bezahlt einfach der, der gerade Zeit oder Geld hat. Die Rechnungen werden mal an A und mal an B adressiert, weil sie sich nach Verfügbarkeit abwechselnd um die Anliegen kümmern. Das Haus war zur Eigennutzung geplant, jedoch musste das Paar beruflich ins Ausland und das Haus wird (zu 30%) an die Eltern vermietet. Also eigentlich überhaupt nicht mit dem Ziel, Geld zu verdienen. Und jetzt geht es darum, so wenig Aufwand wir möglich in die Steuererklärung reinzustecken wie möglich.

Bitte um eure Ratschläge, wie man sich das Leben vereinfachen kann im Hinblick auf die Steuererklärung.

Steuererklärung, Vermietung.
Kann ich Studiengebühren rückwirkend in der Steuer geltend machen?

Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Steuerforum und hoffe eine Hilfe zu meiner unten beschriebenen Frage zu erhalten.

Im folgenden ist mein beruflicher Wertegang als Basis aufgelistet: - Schulabschluss Realschule - Berufsausbildung Mechatroniker (2002-2006) - Schulabschluss Fachabitur (2006-2007) - Studium Maschinenbau mit Abschluss Diplom (Fachhochschule) (2007-2012) - Berufstätig als Ingenieur seit Anfang 2013

Nun wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass man Studienkosten rückwirkend geltend machen kann, sofern es sich um einen zweiten Bildungsweg handelt.

Meine Frage ist nun, ob ich die Studiungebühren und Kosten im Studium Rückwirkend noch in der Steuererklärung angeben kann. Die Steuererklärung der Jahre 2013 und 2014 ist bereits gemacht, wobei gegen den Bescheid 2014 aktuell noch Widerspruch eingelegt ist. Die Steuererklärung für 2015 ist noch nicht abgegeben.

In den Jahren während des Studiums wurde von mir keine Steuererklärung gemacht. Während des Studiums hatte ich auch keinen Nebenjob ausgeübt.

Falls die Gebühren/Kosten noch rückwirkend geltend gemacht werden können, wie ist dazu die richtige Vorgehensweise. Welche Schritte muss ich einleiten? Wie weit zurück kann ich dies noch ansetzen?

Da ich mir über den Sachverhalt bis vor kurzem nicht Bescheid gewusst habe, sind leider keine Belege für das Studienmaterial vorhanden. Eventuell kann ich über alte Kontoauszüge meine Studiengebühren nachweisen. Eine eigene Wohnung auf Grund des Studiums gab es nicht. Ich habe 5 km von der Hochschule entfernt gewohnt, deshalb sind auch keine großen Wegekosten entstanden.

Es wäre schön, wenn ihr mir bitte Tips gebenkönntet, wie ich nun weiter vorgehen soll?

Vielen Dank

Viele Grüße

Steve

Steuererklärung, Studiengebühren
Wie werden Mieteinkünfte bzw. der Besitz einer Immobilie der Ehefrau im Ausland (Brasilien) in Steuererklärung angegeben?

Sachverhalt: Brasiliansiche Ehefrau seit 2012 in Deutschland, seither gemeinsame Steuerveranlagung, wobei Ehefrau noch kaum Lohneinkünfte in Deutschland hatte.

Ehefrau besitzt eine Immobilie in Brasilien, aus der sie Mieteinkünfte hat, die aber nicht nach Deutschland transferiert werden, sondern dort gespart oder für Renovierungsarbeiten eingesetzt werden - uns sind die Kosten für einen regelmäßigen Transfer einfach zu hoch.

Diese Einnahmen wurden bisher bei der deutschen Steuererklärung nicht angegeben (wohl aber bei der brasilianischen).

(Nach Brasilianischem Recht ist Ehefrau erst ab 2015 als nicht-ansässig in Brasilien zu behandeln. Mieteinkünfte sind dort immer versteuert worden und werden auch jetzt, wo sie nicht mehr als dort ansässig gilt, weiter versteuert.)

FRAGE: Müssen diese Mieteinnahmen hier angegeben werden und wenn ja, wie? Werden wir hier auf diese Einnahmen Steuern zahlen müssen - obwohl die Einkünfte nicht hier zur Verfügung stehen?

Müssen wir irgendeinen Nachweis über die Höhe der Einnahmen und die geleistete Steuerin Brasilien erbringen?

Wie können wir das Versäumnis der vergangenen Jahr korrigieren - dass wir den Besitz dieser Immobilie bisher nicht angegeben haben?

Ich fürchte, es gibt noch viel mehr Fragen, die ich dazu stellen sollte, die ich aber noch nicht formulieren kann, weil das Thema für mich noch von einem sehr dichten Nebel umgeben ist... Ich würde mich freuen, wenn ihn jemand etwas lichten könnte.

Vielen Dank!

Ausland, Immobilien, Steuererklärung
Muss ich den erhaltenen Betreuungsunterhalt als nichteheliche Mutter bei der Steuer als Einkommen angeben?

Wir haben nie zusammen gewohnt und haben auch seit kurz nach der Geburt 2014 keine Partnerschaft mehr. Gerichtlich wurden für 2015 insgesamt 12000 € Mutterunterhalt/Betreuungsunterhalt festgelegt. Er muss mir 2016-2017 monatlich 500 € zusätzlich zum Kindsunterhalt bis zum 3. Geburtstag zahlen. Seit Oktober 2015 bin ich wieder in Teilzeit arbeiten,

In meinem Steuerprogramm steht: Unterhalts- und Ausgleichsleistungen

Bitte erfassen Sie hier folgende Leistungen von Ihrem geschiedenen Ehepartner oder Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft:

erhaltene Unterhaltsleistungen erhaltene Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs. Die erhaltenen Leistungen müssen Sie aber nur dann versteuern, wenn Sie gegenüber dem Partner zugestimmt haben, dass dieser die Ihnen gezahlten Leistungen als Sonderausgaben geltend machen kann.

Diese Zustimmung haben Sie durch Unterschrift auf der sogenannten "Anlage U" gegeben.

Wenn ich diese 12000 € dort angeben würde, muss ich ca. 350 € Steuern nachzahlen, ansonsten würde ich ca. 680 € (alles was ich 2015 gezahlt habe) zurück bekommen.

Die Anlage U zählt doch meines Wissens nach, nur wenn man verheiratet war? Ansonsten müssten es für Ihn doch Sonderausgaben sein?

Den Kindsunterhalt kann er ja auch nicht absetzen (0,5 Kinderfreibetrag)

Wäre super, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte

Recht, Steuererklärung, unterhalt
Muss ich mein Stipendium und eine geringfügige Beschäftigung als Einnahmen in der Steuererklärung angeben?

Ich hoffe ihr hatte ein paar ruhige und angenehme Feiertage winking smiley

Kurz zu meiner persönlichen Situation: - seit Oktober 2014 Vollzeitstudium - Semesterferien 2015, kurzfristige Beschäftigung: Einnahmen 3000 € - geringfügige Beschäftigung 450 € pro Monat - Aufstiegsstipendium 750 € pro Monat - Nebenbei werden ich noch freiberuflich kleinere Jobs ausführen: ca. 1000 €

Ich möchte am Ende des Jahres immer eine Steuererklärung abgeben und meine Studienkosten ansetzen um für diese Jahre einen Verlustvortrag zu erstellen.

Für mich ist noch nicht ganz klar ob ich die Einnahmen aus dem Stipendium sowie die Einnahmen aus der geringfügigen Beschäftigung mit den anfallenden Kosten aufrechnen muss. Sowiet ich das richtig verstanden habe muss ich die Einnahmen aus der gerrigfügigen Beschäftigung gar nicht angeben in der Steuererklärung sofern der Arbeitgeber es mit 2 % pauschal versteuert. Wie ist es dann mit dem Stipendium?

Somit würde ein Verlustvortrag nicht wirklich Sinn machen da die Einnahmen ja deutlich höher sind als die Ausgaben.

In den unterlagen zum Stipendium steht folgendes:

2.7 Steuerliche Behandlung des Aufstiegsstipendiums Das Stipendium ist steuerfrei (§ 3 Nr. 44 EStG). Es ist als Einnahme oder Bezug in der Steuererklärung anzugeben. Eine Bescheinigung der Steuerfreiheit für Ihre Steuererklärung erhalten Sie bei unserem zuständigen Finanzamt.

ich kann allerdings damit gerade noch nichts anfangen, kann es mir vielleicht jemand ganz simpel erklären?

Danke und Gruß Luckyslevin

geringfügige Beschäftigung, Steuererklärung, stipendium, Verlustvortrag
Wieso habe ich eine hohe Nachzahlungen nach der Steuererklärung?

Wieso hohe Steuernachzahlung bei Steuererklärung? Hallo, mein Vater hat die Steuerklasse 3 und meine Mutter die Steuerklasse 5. Beide zahlen ganz normal Lohnsteuer und haben kein zusätzliches Einkommen durch Vermietung oder Sonstiges, außer dem ganz normalen Lohn eben. Da wir aber eben nur begrenzt Geld haben, können wir es uns nicht leisten, jmd. zu beauftragen alles schnell fertig zu machen. Daher renovieren wir selbst und es kann noch Jahre dauern, bis die untere Wohnung in unserem 2-Familienhaus fertig ist. Eine Heizung ist auch noch nicht vorhanden und eine komplett Anlage kostet ja richtig viel Geld, was wir uns eben nicht leisten können. Außerdem möchten wir auch nicht wirklich die Wohnung vermieten und lieber zum eigen Zweck verwenden, aber dies ist noch nicht klar. Wir sind mit den Rechnungen von den Einkäufen der Baumaterialien usw. zur Lohnsteuerhilfe gegangen und dort wurde die Steuererklärung gemacht. Wir haben dieses Jahr wieder die Steuererklärung gemacht und nun kam raus, dass wir 680€ Steuern nachzahlen müssen, weil wir unsere untere Wohnung noch nicht fertig renoviert haben und noch nicht vermietet haben. Jedenfalls haben wir nun eben diese 680€ Steuern und die Begründung hierfür ist, dass wir einfach die Wohnung noch nicht vermietet haben und eine zusätzliche Einkommensabsicht bei uns nicht gesehen wird. Meine Nachbarin sagt nun, dass wir deswegen Einspruch einlegen sollen, weil selbst wenn wir nicht vermieten wollen, sollten wir doch unsere Steuern zurück erhalten, oder woran liegt es genau? Wie schon erwähnt zahlen beide ganz normal ihre Lohnsteuern. Viel Verdiener sind sie auch nicht (3000 brutto und ca.300-400 brutto).

Die Jahre vorher haben wir ganz normal das Geld vom Finanzamt bekommen und haben damit auch Teile des Hauses repariert. Ich bitte um Hilfe! Viele Grüße

Finanzen, Steuererklärung, Steuern
Wie läuft es bei einem beruflich bedingten Umzug mit den Umzugskosten, gibt es hier eine Umzugskostenpauschale?

Hallo,

nachdem ich berufsbedingt eine Zweitwohnung eingerichtet und zum Ende Oktober hin aufgeloest habe, werde ich nun meinen Lebensmittelpunkt in die Stadt der bisherigen Zweitwohnung verlagern (allerdings neue Wohung) und meinen bisherigen Hauptwohnsitz aufloesen.

Dazu ergibt sich fuer mich nun folgende Frage.

Ich verstehe das nicht ganz mit der sonstigen Umzugskostenpauschale, die ja wohl fuer eine geschiedene person 750 euro betragen wuerde.

Als Einzelkosten kommen bei mir nun zur Anwendung

  • Kosten der Wohnungsbesichtigungen
  • Kosten der doppelten Mietzahlung fuer nach den Ablauf der doppelten haushaltsfuehrung (Mietvertrag der Hauptwohnung laeuft auf Grund der Kuendigungfrist noch einen Monat lang nach Bezug der neuen Hauptwohnung)
  • Kosten des Transport des Hausrats mit einem gemieteten LKW zuzueglich der Nebenkosten

Damit werde ich ueber die 750 Euro bekommen und werde dieses durch Einzelbelege nachweisen koennen (zumindest fuer den Miet-LKW sowie die Mietzahlung).

Wie gehe ich denn des Weiteren mit den sonstigen Umzugskosten um? so werden wohl auch Umzugshelfer und andere Dinge dazu kommen, zu denen ich normalerweise keine Quittung erhalten wuerde. Die Kosten gebe ich in Form der Pauschale an, also meine oben genannten Kosten und dazu einfach die Umzugskostenpauschale ohne Nachweis hinzu oder entfaellt die Pauschale dann einfach durch Ueberschreitung (aehnlich der Werbekostenpauschale??) Und ich muss dann alles einzeln nachweisen?

Noch eine Frage zum Miet-LKW. Die Benzinkosten werden ja nicht durch die Mietwagenfirma mit abgerechnet. Sind diese durch Tankquittung zu belegen und abzurechnen oder die gefahrenen Kilometer mit dem Kilometersatz von 0,30 € in Ansatz zu bringen?

Vielen Dank fuer eure Unterstuetzung.

Steuererklärung, umzug
Wie setze ich das Studienzimmer und den Weg zur Uni im Masterstudium (Vollzeit) bei gleichzeitiger Teilzeitbeschäftigung ab?

Ich habe zwei Fragen zum Absetzen meines Masterstudiums im Rahmen der Fortbildungskosten. Ich studiere Vollzeit einen Master und arbeite gleichzeitig halbtags und beziehe daraus Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Das Masterstudium setze ich voll als Werbungskosten ab.

Im einzelnen ist nun die Frage, was meine "erste Tätigkeitsstätte" ist. Ich bin jeden Tag im Büro als Arbeitnehmerin und jeden Tag an der Uni. Intuitiv habe ich bisher das Büro als erste Tätigkeitsstätte angegeben, habe allerdings nun online gelesen, dass bei einem Vollzeitstudium der Studienort die erste Tätigkeitsstätte ist. Ich würde intuitive das Büro wählen, da ich über den Job ja auch meine Einnahmen generieren. Was ist an dieser Stelle "Trumpf" um die erste Tätigkeitsstätte zu bestimmen? Und wir gebe ich die andere "Arbeitsstätte" dann an? Die Uni als Reisekosten zur Fortbildung? Und falls soch die Uni die erste Arbeitsstätte sein sollte, ist mein Büro dann eine Auswärtstätigkeit?

Die zweite Frage bezieht sich auf mein häusliches Arbeitszimmer, das seit dem Beginn des Masterstudiums als Studierzimmer für das Studium genutzt wird. Wo gebe ich nun das Arbeitszimmer an? Ich habe mehrfach gelesen, dass es unter die Fortbildungskosten fällt. Ich kann in meinem Steuerprogramm detailliert die Kosten für das Arbeitszimmer berechnen und dann auf unterschiedliche Einkunftsarten verteilen (Je nachdem für welche Tätigkeiten das Arbeitszimmer genutzt wird - Gewerbe, nichtselbständige Arbeit, etc.). Sollte ich das Arbeitszimmer hier bei den "Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit" angeben? Oder entsteht dann der Eindruck, dass das Arbeitszimmer für die berufliche Tätigkeit genutzt wird? Oder sollte ich die berechneten Kosten für das Arbeitszimmer an dieser Stelle nicht berücksichtigen sondern einfach bei den Fortbildungskosten veranschlagen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

Steuererklärung, Arbeitszimmer, Fortbildungskosten, Pendlerpauschale
Kann ich die Unterstützung, die ich meiner Oma gewähre, steuerlich absetzen?

Zum Hintergrund: wir kommen aus einer asiatischen Flüchtlingsfamilie, die aber vor 40 Jahren schon in Deutschland aufgenommen wurde. Und wir haben auch schon längst die dt. Staatsbürgerschaft, und alle Pflichten und Rechte , die für dt. Staatsbürger gelten, gelten selbstverständlich auch für uns. Meine Opa ist bereits ein paar Jahre nach unserer Aufnahme hier verstorben. meine Oma ist also Witwe seitdem. mein Vater ist auf der Flucht gestorben, und meine Mutter hat nie wieder geheiratet, also ich bin Halbwaise, und hab keine Geschwister. ich bin nicht gesetzlich verpflichtet, meine Oma zu unterstützen, noch meine Mutter. (das wurde bereits bei meiner Mutter geprüft, also sie letztes Jahr 65 wurde, und aufgrund ihrer Putzfrauen und sonstigen geringfügig beschäftigten Tätigkeiten seit wir hier sind, ca 250 EUR Rente erhält, und dadurch auch Anspruch auf zusätzliche Hilfe per Sozialhilfe bzw Grundsicherung hat. als einziges Kind wurden auch meine gesamten Vermögensverhältniss, Einkünfte, und Einkommen geprüft. Die Prüfung ergab, ich mit meinen Gehalt, und meine Ausgabe, etc, liegen unter dem, was mich unterhaltspflichtig machen würde. bei beiden Frauen gibt es null vermögen, Oma kriegt Grundsicherungs, und ist auch Pflegestufe 1 eingestuft. Meine Mutter, wie oben beschrieben, kriegt 250 EUR, plus zusätzlich etwas Sozialhilfe. Mutter ist 65, Oma ist 85 Jahre alt. meine Mutter pflegt meine Oma. beide leben zusammen. da meine Oma sehr schlecht isst, hat der Arzt Nahrungsergänzungsmittel empfohlen, die aber von der AOK nicht bezahlt bzw erstattet werden. dies kostet ca all 2 Monate ca 200 EUR. also ca 1200 EUR im Jahr.

meine Frage: kann ich diese Ausgaben, die ich freiwillig für Oma übernehme noch in der Steuererklärung absetzen, und wenn ja, wo?

(ich möchte betonen, meine Bereitschaft, diese Kosten zu übernehmen, hängt nicht davon ab ob ich es steuerlich absetzen kann. ich bin ledig, 37 J. alt, ohne Kinder und Ehemann, und ohne sonstige Verpflichtungen)

ich habe bereits versucht zu googlen, aber finde nur ergebnisse, die sich auf die Unterhaltspflicht beziehen.

danke vorab.

medikamente, Steuererklärung, Steuern, unterhalt, Unterhaltspflicht, unterhaltsrecht, unterstützung, Enkel
Mein Steuerberater bucht eine Rechnung doppelt und lässt die Widerspruchsfrist verstreichen, was soll ich nun tun?

Aufgrund einer doppelten Buchung meines Steuerberaters war der Gewinn in der Steuererklärung um 3000€ zu hoch. Die Gewinnermittlung habe ich erst mit dem Erhalt des Steuerbescheides gesehen und meinem Steuerberater gleich Bescheid gegeben, dass er einen Fehler gemacht hat. Dann haben wir uns zu einem Gespräch getroffen und den Fehler geklärt. Der Steuerberater hat dann eine korrigierte Steuererklärung an das Finanzamt geschickt, welche das Amt dann abgelehnt hat, da eine Begründung für die Korrektur fehlte.

In der Zwischenzeit ist dann die Widerspruchsfrist verstrichen und von meinem Steuerberater kam keine weitere Info an mich, worauf ich dann mit dem Finanzamt telefoniert habe und diese mir gesagt haben, dass die Frist abgelaufen ist, man aber noch die Begründung schicken könne. Hier wurde ich dann mehrfach von meinem Steuerberater angelogen, weil dieser mir bestätigte, dass das Schreiben losgeschickt wurde. Nach nun 5 Monaten nervenden Nachhakens von mir, ist das Schreiben tatsächlich raus gegangen und wurde prompt vom Finanzamt abgelehnt, da nach verstreichen der Frist nur noch maschinelle Rechenfehler o.Ä. korrigiert werden können.

So nun stehe ich da und weiß nicht mehr weiter. Bevor ich mich jetzt wieder an meinen tollen Steuerberater wende, wollte ich erst noch meine Möglichkeiten abwägen.

Ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung des Steuerberaters? Kann der Steuerberater diesen Fall an die Versicherung melden ohne das ein Gerichtsverfahren/Anwalt von meiner Seite aus mitwirken muss? Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung.

Einige Details des Vorganges kann ich beweisen. Das Finanzamt hat sich auch Notizen gemacht und es gibt eine E-Mail in der ich dem Steuerberater den Fehler erläutere und darauf verweise, dass ich die Steuererklärung gerade per Fax gesendet habe.

Ist es eigentlich üblich, dass ich den ermittelten Gewinn erst auf dem Steuerbescheid sehe? Im Internet habe ich davon gelesen, dass man den Steuerbescheid als Mandant vor dem Abschicken unterschreiben muss.

Haftpflicht, Haftung, Steuerberater, Steuererklärung, Fehler, Widerruf
Wie wahrscheinlich ist eine Steuererstattung bei Steuerklasse 2 mit einem Kind?

Hallo zusammen,

dieses Forum wurde mir durch eine Freundinn empfohlen und ich hoffe ich kann hier Hilfe finden. Ich möchte für mich das erste Mal eine Einkommensteuererklärungen erstellen und zwar (auch) rückwirkend für die Jahre 2011,2012,2013 und 2014.

Da dieses Fachgebiet relative neu für mich ist, meine Bekannten allerdings immer (bei ähnlicher Konstellation) einen Betrag vom FA erstattet bekommen haben, möchte ich gerne wissen, ob ich evtl. mit einer kleinen Steuerrückzahlung rechnen kann, bevor ich mich in die Arbeit stürzte.

Meine Steuerklasse ist 2 mit einem vollen Kind, (Arbeitnehmer ohne Zusatzeinkommen) Einkommen beläuft sich z.B. 2013 auf 37.456 € brutto Lohsteuer bezahlt 5.578 € Soli 247 € KiSt 360 €

Werbungskosten habe ich einige abzusetzen z.B. Kilometer einfach Arbeitsweg 16 km (1.238 €) , Arbeitskleidung Beschaffung + Reinigung ca. 800 €, Fachliteratur ca. 200 €, Kfz-Vers. Hausrat etc. 800 €

Haushaltsnahe Dienstleistungen (Miete) ca. 500 €, Außergewöhnliche Belstungen ca. 2200 € (Schülerhilfe etc)

Ich habe keine Unterhalt und keine Ersatzleistungen (Unterhaltsvorschuß) erhalten außer 184 € Kindergeld. Meine Tochter hat 2013 eine Ausbildung begonnen und verdient ca. 700 € seit Sept. 13

Die anderen Jahre sind alle angaben ähnlich, nur 2011 und 12 war meine Tochter Schülerin (440 € Schulgeld + 2100 € Schülerhilfe) 2014 ist sie komplett in der Ausbildung.

Ich habe nebenbei noch einen 450 € Job, wobei mir gesagt wurde, diesen müsse ich nicht angeben.

Mir wurde gesagt, das ich soviel zum absetzen habe, dass da auf jeden Fall sogar eine höhere Erstattung statt finden würde. In welcher Höhe wäre die Erstattung?

Falls das zu viele Angaben sind und zu viel Arbeit für eine Beantwortung ist, würde ich mich auch über eine kurze Antwort/Tipp freun :-)

Vielen lieben Danke bereits im Voraus und viele Grüße Michaela

Steuererklärung, Steuererstattung
Kann ich eine freiberufliche Tätigkeit rückwirkend anmelden?

Hallo an alle,

ich habe eine Frage zur Anmeldung einer freiberuflichen Nebentätigkeit als Studierende bzw. dazu, inwieweit diese rückwirkend möglich oder problematisch ist.

Ich habe seit fast zwei Jahren unregelmäßig neben meinem Studium eine freiberufliche Tätigkeit als Übersetzerin ausgeübt, diese Tätigkeit aber wegen naiven Informierens nicht beim Finanzamt angemeldet (z.T. auch, da ich das Ganze nie als ernsthafte langfristige Einnahmequelle bzw. Beschäftigung sondern mehr als Hobby gesehen habe). Auch eine eigene Steuererklärung habe ich nicht gemacht, da ich (fälschlicherweise?) der Auffassung war, dass diese aufgrund der geringen Höhe des Einkommens nicht nötig war. Die Einkünfte aus dieser Tätigkeit belaufen sich bei knapp über 2000 Euro in 2013, einigen hundert in 2014 und bisher knapp 300 in 2015 (Aufträge momentan nicht in Sicht). Andere Einkünfte habe und hatte ich im genannten Zeitraum nicht, da ich noch Studierende bin und keiner weiteren Tätigkeit nachgehe.

Nun bin ich darauf aufmerksam geworden, dass ich meine Tätigkeit hätte anmelden müssen. Da ich alles richtig stellen will: Ist es möglich und/oder nötig, die Tätigkeit rückwirkend beim Finanzamt anzumelden? Da mein Studium diesen Sommer endet, weiß ich noch nicht, ob ich die Tätigkeit weiterführen will oder nicht. Müsste ich mit bestimmten Sanktionen oder Strafen rechnen, da ich der Meldepflicht nicht nachgegangen bin?

Ein damit zusammenhängender Aspekt, der mir noch Fragen aufwirft, sind die mit der Tätigkeit verbundenen Rechnungen bzw. Gutschriften. Auf denen steht keine Steuernummer, da ich keine hatte, sind also meines Erachtens nach nicht rechtens. Können sie trotzdem als Nachweise der Tätigkeit bzw. Einkünfte genutzt werden? Oder müssten alle im Nachhinein korrigiert werden? Ist in diesem Zusammenhang mit irgendwelchen Problemen, Sanktionen o.ä. zu rechnen?

Vielen Dank im Voraus!

Finanzamt, Freiberufler, Steuererklärung, steuernummer
Wie verhindert man, daß bei Bebauung einer landwirtschaftl. Fläche diese aus der Landwirtschaft entnommen wird, ist Erbbaurecht eine Lösung?

Hintergrund zu meiner Frage: Es gibt nach einer Bauvoranfrage zum Bau eines EFH (nicht Betriebsleiterhaus!) die Erlaubnis zum Bau. Das Grundstück ist aktuell noch nicht erschloßen und landwirtschafltiche Fläche. Wie kann man das Grundstück nun mit einem EFH (Tochter des Landwirts) bebauen ohne das es aus der Landwirtschaft entnommen wird? Die Landwirtschaft soll zu einem späteren Zeitpunkt an die Tochter übergeben werden. Trotzdem ist es für uns wichtig das unser Bauvorhaben und damit auch der Kredit nicht an die Landwirtschaft (wie beim Betriebsleiterhaus) gebunden ist.

Wir hatten folgenden Gedanken: Das Grundstück mit Erbbaurecht "pachten", somit könnte das Grundstück doch weiterhin in der Landwirtschaft bleiben (10% Grenze)? Zum späteren Zeitpunkt wird die Landwirtschaft an Tochter übergeben und somit könnte man dann doch dieses EFH als Betriebsleiterhaus bestimmen und es somit steuerfrei besitzen.

Wir sind uns bewusst das die Lösung mit Erbbaurecht viele Fragen bzgl "Sicherheit wenn man sich zerstreitet" ... etc. aufwirft. Uns geht es aber lediglich um die steuerliche Sicht. Sodass wir das Grundstück erschließen und bebauen können ohne das es zu einer Zwangsentnahme kommt.

Ist diese Lösung mit Erbbaurecht richtig gedacht oder weiß jemand noch andere Lösungen?

Liebe Grüße

Grundstück, Hausbau, Landwirtschaft, Steuererklärung, Steuern

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