Handwerkerleistung steuerlich absetzbar bei Gartenneuanlage?

2 Antworten

Neubaumaßnahmen bis zur Fertigstellung gem. H 7.4 EStH qualifizieren nicht als haushaltsnahe Leistungen. Maßnahmen nach Fertigstellung - wie die gefragten für die Gartenneuanlage - qualifizieren sich für den Steuerabzug im Rahmen des § 35a EStG. So auch das BMF-Anwendungsschreiben vom 09.11.2016, Textziffer 21. Ich nehme dabei an, dass der Haushalt innerhalb des Jahres schon "eingezogen" ist.

Dies ist im Übrigen in Übereinstimmung mit dem BFH-Urteil vom 13.7.2011, Az. VI R 61/10.

Grenzwertiger dürfte jedoch der nachstehende Fall sein: https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/neubaumassnahme-steueranrechnung-fuer-handwerkerleistungen-moeglich/150/4774/365307

Nein.

Neuanlagen grundsätzlich nicht.

LittleArrow  20.10.2018, 15:54

Die Frage war nicht "grundsätzlich" gestellt. Der Sachverhalt war "erst 1 Jahr nach Einzug".

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