Arbeiten als Werkstudent und als Wissenschaftliche Hilfskraft. Ist eine kurzfristige Überschreitung der 20h/Woche erlaubt, ohne steuerpflichtig zu sein?

1 Antwort

Die 20 Stundengrenze hat nichts mit der Steuer zu tun, wer hat Dir as gesagt?

Die 20 Stundengrenze im laufenden Semester (in den Semesterferien kannst Du soviele Stunden pro Woche arbeiten wie Du willst), entscheidet, ob Dein Studentenstatus erhalten bleibt.

Studentenkrankenversicherung und andere Dinge, die am Status als Student hängen. Da würde dann der normale Abzug für die Krankenversicherung fällg werden. Arbeitslosenversicherung. Nicht nur wie bei Studenten der Rentenversicherungsbeitrag.

bei 975,- Euro zahlst Du ja sowieso keine Steuern und würdest Du in einem Monat mal 1.000,- extra verdienen, gäbe es zwar einen Abzug von Lohnsteuer, aber den würdest Du mit der Einkommensteuer zumindest zum Teil zurück bekommen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986