Finanzamt erkennt mein nebenberufliches BWL Studium nicht an?
Hallo,
ich arbeite bei einer Bank und studiere seit 2016 nebenberuflich BWL. Ich bezahle monatlich 250 Euro Studiengebühren. Ich habe diese in meiner Steuererklärung 2016 angegeben und sie wurden auch berücksichtigt. Ich bin mittlerweile umgezogen und mein “neues” Finanzamt weigert sich das Studium zu berücksichtigen weil “kein beruflicher Zusammenhang” nachgewiesenen werden kann. Wie weise ich sowas nach? Kann ich dagegen Einspruch einlegen? Ich habe die Steuererklärung selber gemacht. Sollte ich vielleicht jetzt lieber einen Steuerberater kontaktieren?
Danke für die Tipps :)
2 Antworten
Die Argumentation, für einen bei einer Bank - also in der Wirtschaft! - Tätigen sei kein Zusammenhang zwischen einem BWL-Studium und seinem Beruf zu erkennen, wirkt schon sehr befremdlich. Es scheint, als studiere jemand nach Ansicht des Finanzbeamten BWL, um anschließend Pfarrer o. dgl. zu werden.
Ich bin sicher, dass du dich spätestens im Finanzgerichtsverfahren mit einer entsprechenden Argumentation durchsetzen könntest.
Wie weise ich sowas nach?
Argumentativ würde ich folgendermaßen vorgehen:
1) Darlegen, welche beruflichen (evtl. sogar bereits konkreten?) Einsatz- und Aufstiegschancen sich dir mit dem angestrebten Abschluss bieten.
2) Anhand konkreter Lehrinhalte und Fachthemen des Studiums beispielhaft zeigen, welche Bezüge zu deiner bereits jetzt ausgeübten Tätigkeit existieren oder wie du das neu erworbene Wissen bereits jetzt konkret anwenden kannst.
3) Falls deine jetzigen Arbeitgeber ein konkretes Interesse an deinen Studienfortschritten haben (z.B. indem sie dich regelmäßig darüber berichten lassen, indem sie dir bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen der Uni gewähren usw.), darlegen, worin sich dieses ausdrückt.
Das dürfte genügen.
Kann ich dagegen Einspruch einlegen?
Du hast leider nicht erwähnt, in welchem Stadium sich deine Steuerveranlagung befindet.
Hat das Finanzamt lediglich die Absicht geäußert, die Studienkosten nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen und dazu um deine Stellungnahme gebeten? Dann kannst du nicht Einspruch einlegen, weil es ja gar keinen Verwaltungsakt mit Rechtswirkung nach außen gibt, der anzufechten wäre. Die bloße Absichtsäußerung einer Behörde ist kein Verwaltungsakt.
Oder gibt es bereits einen Steuerbescheid, in dem die Werbungskosten nicht berücksichtigt sind? Das ist allerdings ein Verwaltungsakt und dann findest du an seinem Ende auch eine Rechtsbehelfsbelehrung, der du entnehmen kannst, dass dagegen Einspruch eingelegt werden kann (und sollte).
Sollte ich vielleicht jetzt lieber einen Steuerberater kontaktieren?
Bis dahin schaffst du das noch selbst.
Sogar ein Finanzgerichtsverfahren könntest du in der 1. Instanz ohne Steuerberater führen. Erst vor dem Bundesfinanzhof müsstest du durch einen StB oder RA vertreten sein.
Einspruch einlegen und es als Sonderausgaben beantragen.
Als was arbeitest Du bei der Bank? Hast Du eine abgeschlossene Berufsausbildung, z. B. zur Bankkauffrau?
Wobei ich mich Frage ob das Finanzamt einfach denkt es könnte sparen?
Das ist Unsinn. Da hat nur jemand keine Ahnung oder keinen Bock oder das RMS hat es automatisch rausgeschmissen. Wer wieviel bezahlt oder bekommt, interessiert den Sachbearbeiter herzlich wenig. Er hat ja nichts davon.
Er hat mehr davon, wenn einfach die Arbeit vom Tisch ist.
Es sind aber keine Sonderausgaben.
Abgesehen davon könnte dieser "Kniff" dennoch ganz hilfreich sein, wenn nämlich ohne diese Studienkosten der Werbungskostenpauschbetrag nicht verbraucht ist.
Ich habe es ja schon als Sonderausgaben in meiner Steuererklärung angegeben und es wurde abgelehnt. Wobei ich mich Frage ob das Finanzamt einfach denkt es könnte sparen?