Eigene Beerdigung zu Lebzeiten bezahlt. Absetzbar?

2 Antworten

Als außergewöhnliche Belastungen kann man m.W. nur Ausgaben ansetzen, die zwangsläufig und notwendig waren. Also nein.

Außerdem könnten die Erben die Bestattungskosten auch nur dann absetzen, wenn sie nicht durch den Nachlass gedeckt sind.

Die Antwort geht bereits in die richtige Richtung. Ich will sie deshalb nur um einen Aspekt ergänzen.

Angesichts der - zutreffend - von Andri123 verwendeten Begriffe "zwangsläufig und notwendig" könnte man auf die Idee kommen, eine Beerdigung sei auf jeden Fall zwangsläufig und notwendig, denn dem Tod könne sich ja keiner entziehen und die Leiche müsse ja auch irgendwie weg.

Das ist natürlich auch zutreffend, nur eben nicht für den potenziellen Toten. Nicht für diesen entstehen die Kosten seiner Beerdigung zwangsläufig und notwendig, sondern für diejenigen, die übrig bleiben. Für die gelten aber andere Spielregeln, die Andri123 in seinem 2. Absatz andeutet.

Viel interessanter finde ich die Frage, ob die Forderung gegen das Bestattungsunternehmen von den Erben der Erbschaftsteuer unterworfen werden muss oder nicht. Aber die hast du ja nicht gestellt.

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