Gerichtskosten für Erbausschlagung absetzbar?

2 Antworten

Beides sind ja wohl unsinnige Antworten.

1. Könnten die Kosten der Ausschlagung der Einkommensbesteuerung entzogen werden. Dann hinge der Vorteil davon ab, wie hoch meine Individuelle Steuer auf 30 € Einkommen ist. Es soll Leute geben, die bezahlen darauf 45 % Steuer, was hier etwa 13,50 € ausmacht.

2. Geht es ja nicht um Erbschaftsteuer, sondern um meine Einkommensbesteuerung. Also um die Frage, ob die Kosten der Ausschlagung mein zu versteuerndes Einkommen mindern.

Ich kenne die Antwort auf die eingangs gestellte Frage nicht. Bin ja hierher gekommen, weil ich dieselbe Frage habe. Klar ist mir nur, dass die beiden Antworten unsinnig sind.

Da das Erbe ausgeschlagen wird, fällt ja keine Erbschaftsteuer an. Also ist da auch kein Abzug möglich - es wird ja keine Erbschaftsteuererklärung abgegeben.

Es geht mir ja nicht um die Erbschaftssteuer sondern um die 30€ Bearbeitungskosten die mir das Amtsgericht für die 5 Minuten die ich da drin war in Rechnung gestellt hat weil ich das Erbe ausgeschlagen habe!

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@Mariag

Wir beide wissen, dass Du die Einkommensteuer meinst.

Hättest das eben im Sachverhalt sagen müssen.

So erspart man sich Spitzfindigkeiten.

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@correct
Hättest das eben im Sachverhalt sagen müssen.

Gibt es ELSTER denn auch für die Erbschaftsteuer oder hast Du auch "ELSTER" (absichtlich) überlesen?

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@correct

Bei Elster gibt es inzwischen Erklärungen für alle möglichen Steuern. Da ich aber mit DATEV arbeite, weiß ich nicht, ob ErbSt dabei ist. Warum sollte es nicht dabei sein?

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