Chronologische Abgabe von (freiwilligen) Steuererklärungen nach nachträglich ergangenem Verlustfeststellungsbescheid nötig?

1 Antwort

Moin,

a) nee, dann bist du verpflichtet eine Steuererklärung und müsstest die in angemessener Zeit einreichen

b) wenn ein vortragsfähiger Verlust verbleibt musst du auch für Folgejahre in angemessener Zeit eine Steuererklärung einreichen bis der Verlust aufgebraucht ist

So ist es. DH

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Danke für die Antworten @Petz1900 und @wfwbinder

zu a) dann gebe ich die Erklärung für 2014 demnächst ab

zu b) Verstehe ich das richtig, dass wenn nach dem Bescheid für 2014 KEIN Verlust mehr für 2015 bleibt, ich die Erklärung für 2018 nächstes abgebe(n muss) und die für 2015, 2016 und 2017 erst zur 4-Jahresfrist?

Wenn kein Verlust mehr besteht habe ich ja für diese Jahre keine Erklärungspflicht mehr, richtig?

Vielen Dank!!

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