Kann ich Materialkosten für Renovierungen von der Steuer absetzen?

3 Antworten

Erklärst Du denn überhaupt Einkünfte aus V+V?

Denn ein Mehrfamilienhaus zu haben sagt noch gar nichts.

Mache ich meinen Vermietungseinkünften auch und das ist ganz klar zulässig.

Nur: Erspare dem Finanzamt die Belege. Es reicht völlig, wenn Du eine Aufstellung der Reparaturaufwendungen beifügst.

nur als kleine Anmerkung ..... macht man eigentlich ohnehin aber dennoch:

die Quittungen sollten als Nachweis, falls das FA danach fragt, aufbewahrt werden.

4

Also nix mit elektronischer Abgabe und völlig ohne Papier? Belegfrei sagst Du ja auch, aber so eine Aufstellung läßt sich vermutlich nicht über elster erstellen, und man schickt dann doch etwas per Post? Will das FA das, oder sollte man das nur bereit halten?

Nur mal aus Interesse.

Da ich ja so altmodisch bin, neige ich auch immer noch dazu, lieber eine Aufstellung mehr abzuschicken anstatt mit Rückfragen zu rechnen...

1
@Andri123

Man reicht keine Aufstellungen ein. Man trägt nur den Endbetrag ein. Wenn das Finanzamt Belege oder Aufstellungen braucht, dann melden die sich.

Steht bei Elster sogar immer groß dabei!

1
@Andri123

Von mir bekommt das FA immer noch die gute alte Steuererklärung auf Papier. Dass deren Bearbeitung angeblich länger dauert als bei elektronischer Einreichung schreckt mich nicht: Ich habe nahezu immer nachzuzahlen.

0
@Privatier59

Im Vertrauen und (und natürlich nur für Dich lesbar):

Ich müßte seit vielen Jahren elster nutzen, aber ich reiche die gute alte Papierform ein. Weil, Papier ist geduldig, aber Programme machen unverständliche Fehlermeldungen.

Ehrlich, die neue Rechtschreibung interessiert mich auch nicht. Von uns Ü30-ern kann man doch so doofe Neuerungen nicht verlangen, nä? (Meine Steuererklärungen sind übrigens seit ca. 20 Jahren vom FA anerkannt worden, nur falls jetzt jemand meckern will).

So, und nun für alle lesbar: Offenbar gilt die Belegfreiheit seit dem Steuerjahr 2017 auch für die Anlage V.

P.S.: Das Wort “Mehrfamilienhaus“ impliziert offenbar, dass es sich um Vermietung handelt. Ohne Vermietung keine steuerliche Absetzbarkeit der Ausgaben.

1
@Andri123

Aber nur offenbar - was wenn z.B. Sohnemann unentgeltlich wohnt -

deshalb meine Frage - werden Einkünfte erklärt.

0

ab 2017 werden Belege nur noch auf Anfoederung des FA eingereicht, auch Aufstellungen, etc

0
@Petz1900

Schau Dir die Anleitung des Bundesfinanzministeriums zur Anlage V an: Die Einzelaufstellung zu Zeile 39 der Anlage V ist weiterhin beizufügen.

1
@Petz1900

Anscheinend weiß da linke Hand nicht was die rechte Hand tut.

Wo kann man eigentlich die entsprechende Änderung in der Urfassung nachlesen?

0

riven:

Aus den anderen Antworten kannst Du erkennen, was in Deiner Fragestellung noch fehlt: 1. Alles, nichts oder teilweise vermietet? 2. Steuererklärung per Papier oder Steuerprogramm?

Kann ich die Materialkosten ... komplett von der Steuer absetzen?

Komplett nur für den vermieteten Teil. Für den selbstgenutzten Anteil kann nichts angesetzt werden.

Von der Steuer wird nichts abgesetzt, sondern von den Einnahmen aus Vermietung (Anlage V); das ergibt dann die Einkünfte aus Vermietung.

Direkt von der Einkommensteuer abgesetzt werden nur 20 % der haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen (aber ohne Material!) gemäß § 35a EStG.