Einmalige gewerbliche Tätigkeit als Student - Versteuerung?

Hallo!

Folgende Situation bringt mich gerade etwas zum Verzweifeln: Ich wurde von einer privaten Wohnungsvermietung gefragt, ob ich dieses Jahr einmalig ihre Betriebskostenabrechnungen machen würde. Ich würde quasi alle Materialien/ Daten bekommen, schreibe die Abrechnungen und gebe sie ab. Zeitlicher Aufwand läge bei 2/3 Wochen; Verdienst bei 300/400 Euro. Wäre, neben einer Praktikumsvergütung Anfang des Jahres, mein einziger Jahresverdienst.

Nun hatte ich schon mal recherchiert und rausgefunden, dass die Arbeit an sich gewerblich WÄRE, wenn es nachhaltig wäre. Da es aber eine einmalige Sache wäre, reiche eine Rechnung, die ich privat ohne USt schreibe und den Verdienst in der nächsten Steuererklärung in Anlage SO angebe.

So weit, so gut. Sicherheitshalber dann nochmal beim Finanzamt nachgefragt, weil einige gefundene Aussagen widersprüchlich waren. Die sagten mir jetzt, dass ich IN JEDEM FALL ein Gewerbe anmelden muss und wenn das wirklich nur eine einmalige Sache ist, könnte ich das Gewerbe danach ja gleich wieder abmelden; mit den Kosten dafür müsste ich eben leben. Privatrechnung wäre in keinem Fall ausreichend, weil die Tätigkeit gewerblich ist.

Jetzt bin ich absolut verwirrt... Würde die Arbeit wirklich gern machen, aber wenn ich für was Einmaliges noch Gewerbe anmelden soll - nein danke.

Kann mir jemand von euch weiterhelfen, wie eine solche Tätigkeit abzurechnen/zu versteuern wäre? Wirklich nur über Gewerbeanmeldung und dann als Verdienst aus Gewerbe?

Falls es andere Möglichkeiten außer Gewerbe gibt: hättet ihr rechtliche Grundlagen für mich, mit denen ich den Finanzamt im Zweifelsfall argumentieren könnte? (Dass es einmalig und mMn damit nicht gewerblich ist, scheint nicht zu reichen...)

Schon mal danke für eure Antworten!

Gewerbe, Steuererklärung, Steuern
Umfangreiche Nachforderungen des Finanzamt: Was ist unverhältnismäßig - was ist legitim?

Hallo Forum,

ich habe meine Steuererklärungen für 3 aufeinanderfolgende Jahre zusammen abgegeben und nun umfangreiche Nachforderungen erhalten, die mir unverhältnismäßig erscheinen. Zudem muss dazu gesagt werden, dass die Nachforderung nicht auf einzelne Steuerjahre bezogen ist, sondern der gesamte Zeitraum also alle Steuerjahre angesprochen werden.

1. Fahrtkosten zur Universität, den Nebenjobs, Bewerbungsgesprächen

Forderung: Welches Verkehrsmittel haben sie benutzt? Weisen Sie die Laufleistung nach; der Nachweis der tatsächlichen Kilometerlaufleistung kann durch Fahrzeugkauf- oder Verkauf-Belege, TÜV und Reparaturbelege nachgewiesen werden.

Ich habe verschiedene Fahrzeuge, hauptsächlich mein eigenes Fahrzeug, sowie von meinen Eltern und der Freundin genutzt. Muss ich von meinem eigenen Fahrzeugen die Laufleistung nachweisen? Darf die Laufleistung überhaupt von anderen Personen abgefragt werden? Manchmal bin ich auch Zug oder über die Mitfahrzentrale gefahren, wie erfolgt der Nachweis?

2. Nachweis aller Flugkosten und der Pflicht einer Auslandsexkursion

Hier habe ich bereits das Modulhandbuch, das Visum und die Exkursionsbeschreibung eingereicht. Wie soll ich sonst die Pflicht der Exkursion nachweisen? Ich habe keine Rechnungen der Flüge mehr, wie kann ich diese auch nachweisen? Muss man diese bei der Fluggesellschaft anfragen oder kann das Finanzamt zumindest von einer Pauschale ausgehen, wenn keine Originalrechnungen mehr verfügbar sind?

3. Angaben zur Art und zum Umfang der Unterkunft und der Verpflegung in Indonesien

Hier habe ich in einer Excel-Tabelle anhand der „Steuer-Pauschalen für die Reisekostenabrechnung“ für das jeweilige Jahr die Übernachtungs- und Verpflegungskosten aufgeführt. Dafür ist doch eine/diese Pauschale da? Was soll ich denn hier ausführen? In Indonesien gab es keine Quittung für Unterkunft und das Essen auf der Straße schon gar nicht...

4. Tätigkeiten der Nebenjobs

Hier wird es spannend. Beschreiben Sie bitte die Tätigkeiten der Nebenjobs ist die Aufforderung seitens des Amts. Aus welchem Grund will das Finanzamt hier überhaupt eine Information? Was soll ich dort beschreiben, das Finanzamt sieht doch anhand der Lohnsteuerabrechnung, dass ich dort beschäftigt war. Was steckt dahinter, ist das legitim?

5. Nachweis der Studiengebühren und der Telefonkosten

Ich habe bereits die Immatrikulationsbescheinigungen aller Semester und die Kontoabgänge der Studiengebühren von meinem Konto eingereicht. Was fehlt hier?

6. Nachweis der Kosten für Arbeitsmittel und Fachliteratur

Der Gesetzgeber sieht keine Pauschalen vor ist die gewählte Formulierung. Das ist ja richtig, also muss tatsächlich jede Rechnung für Bleistift und Textmarker eingereicht werden? Für ein Studium fallen doch diese Dinge an? Zudem habe ich nicht den Höchstsatz der Pauschale gewählt.

Vielen Dank für mögliche Antworten!

Viele Grüße

Studium, Finanzamt, Steuererklärung, Steuern
Kindergeld/ Steuererklärung und getrennt Lebende Ehepartner?

Hallo liebe Community, ich habe einige Fragen im Bezug auf Kindergeld/Steuererklärung etc. Folgender Sachverhalt: Ein verheiratetes Ehepaar lebt seit einigen Jahren(mehr als 2 Jahren) getrennt. Bei der Mutter leben die Kinder, das Kindergeld bekommt die Mutter direkt vom Arbeitsamt ausgezahlt. Die Mutter Arbeitet nicht und bekommt unterhalt vom Ehemann.Der Ehemann arbeitet. 1 Frage: Muss die Mutter eine Steuererklärung machen?(wegen Kindergeld/Unterhalt)obwohl sie kein eigenes Einkommen hat, sprich keine Arbeitnehmerin ist und keine sonstigen Einkünfte hat? 2.Frage wie muss der Vater das Kindergeld in der Steuererklärung angeben? Ich verstehe diesen Sachverhalt aufgrund des Themas mit dem Kinderfreibetrag nicht so ganz,, besonders im Bezug darauf das sie zwar noch verheiratet,aber getrennt lebend sind, oder ist das für die Angabe in der Steuererklärung wurscht?

und eine letzte Frage: Wie gesagt leben sie getrennt, wie funktioniert das da mit der Veranlagung bzw. gemeinsamen Veranlagung. Ich meine müssen da Daten von der Frau angegeben werden obwohl sie nicht arbeitet und nicht zusammenleben(aber noch verheiratet sind.?)

Ich hoffe ich konnte halbwegs verständlich meine Fragen stellen, da dies ein Thema ist wo ich große Probleme habe es zu verstehen. Über eine Erklärung in einfachen Worten würde ich mich sehr freuen.

Kindergeld, Steuererklärung, Ehepartner, getrennt lebend
Verlustvortrag für Zweitstudium trotz geringfügigem Einkommen?

Hallo liebe Leute,

ich habe da mal eine Frage bezüglich Einkommenssteuer/Steuererklärung.

Leider kenne ich mich mit dem Thema Steuern nicht so gut aus. Aus diesem Grund lasse ich meine Steuer seit letztem Jahr von einer Steuerberaterin machen.

Ich habe bis Ende 2013 studiert (Master) und seit Dez. 2014 mein erstes „richtiges“ Einkommen erwirtschaftet. Nun ist mir kürzlich der Begriff Verlustvortrag im Zusammenhang mit Studium zu Ohren gekommen, worüber ich mich im Internet ein wenig informiert habe. Da ich aber wie gesagt, bei steuerlichen Dingen nicht so bewandert bin, habe ich meine Steuerberaterin auf dieses Thema angesprochen.

Auf meine Frage, ob das für mich auch in Frage käme, auch rückwirkend noch, zumindest für mein Masterstudium, verneinte mir meine Steuerberaterin dieses, da ich in den Jahren 2012 und 2013 jeweils ein geringfügiges Einkommen durch einen Tutorjob erwirtschaftet habe. Dabei handelte es sich in beiden Jahren um wenige hundert Euro per anno.

Nach meinem Verständnis kommt es ja weniger darauf an, ob ich in den Studienjahren etwas verdient habe, sondern, ob ich mehr Werbungskosten, als Einnahmen hatte und mir damit ein Verlust entstanden ist. Oder sehe ich das falsch?

Meine Steuerberaterin sagte mir jedenfalls, dass ich keinen einzigen Cent an Einkommen hätte erwirtschaften dürfen, um einen Antrag auf Verlustvortrag stellen zu können. Da ich auch in der Zeit keine Lohnsteuer gezahlt habe, würde sich Ihrer Ansicht nach eine Steuererklärung für diese Jahre nicht lohnen.

Ich bin nicht vom Fach und kann das schlecht beurteilen, aber ich denke, Sie hat mich in dieser Sache nicht richtig beraten. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Verlustvortrag hinfällig ist, weil ich in einem Jahr 250 EUR Einkommen hatte. Gibt es denn überhaupt Studenten, die sich nicht den ein oder anderen Euro neben dem Studium verdienen? Dann würde ein Verlustvortrag ja für Studenten so gut wie nie in Frage kommen.

Kurzum, ist hier jemand, der sich damit auskennt und mir erklären kann, wie meine Steuerberaterin zu diesem Ergebnis kommt? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen FrauElse

Studium, Steuererklärung, Steuern, Verlustvortrag
Rechnungsstellung als Privatperson mit geringem Verdienst?

Ich habe einen Vollzeitjob und dazu noch einen Nebenjob (Transkription). Für die Transkriptionsdienstleistung muss ich meinen Arbeitgeberfirmen eine Rechnung schreiben. Da ich Privatperson bin und kein Gewerbe angemeldet habe, gebe ich daher die Beträge auf meinen Rechnungen ohne Umsatzsteuer an („Gemäß § 19 Abs. 1 UStG enthält der ausgewiesene Betrag keine Umsatzsteuer.“) Die Rechnungen belaufen sich auf maximal 150 Euro und insgesamt verdiene ich damit maximal 100-200 Euro im Monat. Mein Arbeitgeber hat eine Plattform, auf der man eben seine Kontoinformationen eingibt und dort gibt es auch Eingabefelder, für seine Steuernummer und seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Jetzt die Frage, um es steuerlich korrekt anzugehen: Muss ich die beiden Nummern dort angeben oder darf ich sie auch weglassen? Muss eine der beiden Nummern auf meiner Rechnung erscheinen? Habe mal gelesen, dass man die Steuernummer erst angeben muss, wenn man pro Rechnung auf über 150 Euro kommt. Der AG-Betrieb ist übrigens ein niederländisches Unternehmen, vielleicht auch nicht unwichtig. Gibt es sonstige Betragsgrenzen, die ich bei meinem Verdienst und in der Rechnungstellung beachten sollte, um es für mich möglichst unkompliziert zu halten? Und muss ich mein geringes Nebeneinkommen zwingend in meiner Steuererklärung angeben oder nicht?

Geringverdiener, nebenjob, rechnung, Steuererklärung, steuernummer, Rechnungsstellung, Kleinunternehmerregelung
Umzug aus beruflichen Gründen nur zur Hälfte von der Steuer absetzbar, weil Partner mit umgezogen ist - anfechtbar?

Hallo zusammen, ich bin letztes Jahr aus beruflichen Gründen (Arbeitswegverkürzung um 2 Stunden pro Tag) in eine andere Stadt umgezogen. Mein Partner ist natürlich mit mir umgezogen, ist dann zunächst zu seiner Arbeitsstelle in unseren ehemaligen Wohnort gependelt und hat schließlich nach 2 Monaten auch eine neue Arbeitsstelle in der Nähe unseres jetzigen Wohnorts gefunden. Das Finanzamt hat mir jetzt nur die Hälfte der Umzugskosten angerechnet, da anzunehmen sei, dass ich die Kosten mit meinem Partner hälftig geteilt hätte. Außerdem wurde mir auch die Kosten-Pauschale für meinen mitumgezogenen Freund gestrichen (bei Ehepartner ist sie ja einfach direkt doppelt so hoch wie für Ledige). Dazu folgende Fragen: Ist es richtig, dass mein Partner für eine Umzugskostenteilung zwar relevant ist für die Kosten-Pauschale aber nicht gewertet wird? Kann ich diesen Bescheid anfechten, da mein Partner ja keinen beruflichen Vorteil/Grund für diesen Umzug hatte, ihn somit nicht absetzen kann und eine hälftige Kostenbeteilung damit in 2-facher Hinsicht unangebracht wäre? Gibt es eine Möglichkeit, dass er in seiner Steuererklärung die andere Hälfte der Kosten oder zumindest die Pauschale absetzen kann? Die Speditionskosten kann er auch nicht angeben, da es keine explizite Angabe zu den Lohnkosten auf der Rechnung gibt und wir außerdem in bar bezahlt haben. Ich bin echt enttäuscht, da wir nun nur ca. 1/3 der erwarteten Erstattung für den Umzug bekommen... Danke schonmal für eure Antworten!!

Beruf, Freunde, Steuererklärung, Steuern, umzug, Umzugskosten, Partner
Steuerbescheid: Knapp 500€ Nachzahlung in Steuerklasse 2?

Guten Abend,

meine Mutter hat heute den Steuerbescheid für die Steuererklärung 2016 erhalten und muss unerwartet knapp 500€ nachzahlen - für sie ein großer Schock, da sie bislang immer Rückerstattungen bekommen hat. Ich muss zunächst anmerken, dass ich selbst keine Erfahrung mit Steuerangelegenheiten habe, und meine Mutter als Migrantin sich ebenfalls schwer tut, das Ganze nachzuvollziehen.

Was ich aber soweit als Ursache für die geforderte Nachzahlung verstanden habe, ist dass ihr zu versteuerndes Einkommen gestiegen ist, sodass die festzusetzende Einkommenssteuer nun knapp doppelt so hoch ist. Laut der "Bundesministerium der Finanzen"-Website liegt die Einkommenssteuer für Personen mit einem Einkommen von 13.670 - 53.665€ bei 1.112€. Meine Mutter kam 2016 auf ein zu versteuerndes Einkommen von 14.333€, womit sie im Vergleich zu den Vorjahren sozusagen eine Stufe "höher" gerutscht ist. Zum Vergleich: 2015 lag das zu versteuernde Einkommen bei 12.248€, die festzusetzende Einkommenssteuer damit nur bei 670€, da sie unter die Gruppe 8.473 - 13.469€ fiel.

Demnach ist die Forderung für mich zwar zahlenmäßig nachvollziehbar, aber einige Fragen bleiben dennoch offen. Wurden während des Jahres 2016 die monatlichen Steuerabzüge deshalb so niedrig gehalten, weil meine Mutter sonst auch immer in den Besteuerungsbereich von 8.473 - 13.469€ fiel? Warum wurden nicht direkt mit dem Monatslohn mehr Steuern abgezogen? Dass die festzusetzende Einkommenssteuer bei ihr von einem aufs nächste Jahr von 670 auf 1.112€ steigt, kann das Finanzamt vielleicht nicht vorhersehen. Aber gibt es dann nicht Unmengen an Menschen, die nur wegen ein paar Euro mehr Jahreslohn auf einmal ähnlich hohe Nachzahlungsforderungen erhalten? Nur wegen dieses gestaffelten Systems? Und auf welcher Grundlage werden die monatlichen Steuerabgaben dann festgesetzt? Mir scheint, man hat auf Grundlage des Vorjahrs abgezogen, und nun muss meine Mutter bei ihrem eher kleinen Einkommen die fehlenden 483,62€ auf einmal stemmen. Hat das wirklich seine Richtigkeit?

Ich hoffe die Angaben waren verständlich. Vielen Dank für jede Antwort.

einkommensteuer, Nachzahlung, steuerbescheid, Steuererklärung, Steuern
Steuerfreie Erstattungen als Dienstreisender höher als ausgewiesen. Wie in Elster eingeben?

Hallo,

mein "Ausdruck zur elektronischen Lohnsteuerbescheiningung" weist in Zeile 20 "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" aus.

Mein Arbeitgeber erstattet die üblichen Verpflegungsmehraufwendungen i.H.v. 12/24€ gemäß gesetzlicher Regelung. Zusätzlich werden diese auch dann gezahlt, wenn der Aufenthalt bzw. die regelmäßige Anwesenheit eine Dauer von 3 Monaten überschreitet. Solche Zahlungen dürfen nicht mehr steuerfrei gewährt werden (>3 Monate) und werden durch eine Netto-Hochrechnung auf meiner Gehaltsabrechnung regelmäßig versteuert (d.h. der Arbeitgeber zahlt die Steuern bzw. erhöht mein Gehalt entsprechend).

In Anlage N, Zeile 57 kann ich nun den Betrag "Steuerfrei vom Arbeitgeber erstattet" als Auswärtstätigkeit angeben.

Jedoch werden in meinem "Ausdruck zur elektronischen Lohnsteuerbescheiningung" lediglich die Verpflegungsmehraufwendungen die auch steuerfrei gezahlt wurden, ausgewiesen (d.h. alles unter 3 Monaten). Klingt erstmal normal. Bewirkt aber ein Problem.

Ich habe nun eine steuerfreie Zahlung in Zeile 57 Anlage N stehen und denke, dass ich darüber (Zeilen 52-57) entsprechende Aufenthalte nachweisen, weil ich sonst den steuerfreien Betrag nachversteuern muss(?). Trage ich meine Reisezeiten dort ein, ergibt sich aber ein viel höherer Betrag als in Zeile 20 des "Ausdruck zur elektronischen Lohnsteuerbescheiningung". Damit würde ich mir die Beträge aber doppelt erstatten lassen, was nicht richtig sein kann.

Beispiel: "Ausdruck zur elektronischen Lohnsteuerbescheiningung", Zeile 20: 1000€ |||Eintrag von Aufenthalten (8h/An-Abreise/24h): 3000€--> Ergibt eine Erstattung im Rahmen der Einkommenssteuer. Die Differenz habe ich aber ja schon erhalten im Rahmen der Gehaltsabrechnungen versteuert?

Was ist zu tun? Was trage ich wo ein unter der Prämisse, dass die ersten 3 Monate steuerfrei gezahlt wurde und alles darüber hinausgehende in der Gehaltsabrechnung versteuert wurde?

Danke vorab!

ELSTER, Steuererklärung, Steuern, Verpflegungsmehraufwand

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