Einmaliger Nebenverdienst (kein Gewerbe, usw.)?

1 Antwort

Es wäre noch eine Hilfe wenn wir wüssten was für eine Tätigkeit das war udn was Dein Beruf ist.

Es könnte z. B. sein, dass es Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind, oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

So eine absolut einmalige Sache könnte auch als sonstige Einkünfte in die Anlage SO wandern.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Pide1992 
Fragesteller
 12.05.2018, 17:00

Herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung !

Es ging hierbei um eine einmalige beratende Tätigkeit (Digital Marketing). Ich selbst arbeite im digitalen Bereich (Digital Marketing).

Also muss die beratende Tätigkeit in die Anlage SO wandern?

Vielen Dank!

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wfwbinder  12.05.2018, 17:33
@Pide1992

Wenn das nie wieder vorkommt, dann bietet sich die Anlage SO an, aber sonst eben lieber Anlage "S" für selbständige Arbeit. z. B. durch Abzug der halben Telefonkosten, Hälfte Internet usw. um die Einkünfte zu reduzieren.

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Pide1992 
Fragesteller
 12.05.2018, 19:29
@wfwbinder

Vielen Dank! Dann werde ich dies in die Anlage SO einfügen. Jetzt bleibt nur noch eine Frage, welche Spalte in der Anlage SO bietet sich hier für das Eintragen des Betrages an? Ich hatte für die einmalige Tätigkeit damals "nur" eine Rechnung geschrieben...

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Pide1992 
Fragesteller
 12.05.2018, 21:55
@wfwbinder

Ich muss mich jetzt schon für meine laienhaften Fragen entschuldigen, die Frage steht für mich im Raum warum ich noch etwas in Zeile 11 eintragen muss? Also welche Ausgaben? Ich würde in der Zeile 8 den Betrag 3.000 EUR eintragen, jedoch weiß ich nicht (bzw. stehe auf dem Schlauch) was ich in die Zeile 11 eintragen muss.

Nochmals vielen Dank!

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wfwbinder  12.05.2018, 22:08
@Pide1992

Wenn Du beraten hast bist Du vermutlich dorthin gefahren, oder lief das über skype? Oder waren di Beratenen bei Dir zuhause? Dann hast Du denen einen Kaffee angeboten.

Oder hast Du einen Bericht geschrieben, dann gab es Kosten für Papier. Eine Tätigkeit ohne das Kosten entstehen kenne ich nicht, aber ich lerne trotz 46 Jahren Berufserfahrung gerne noch dazu.

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EnnoWarMal  13.05.2018, 08:02
@Pide1992
Also muss die beratende Tätigkeit in die Anlage SO wandern?

Ja. Aber das betrifft nur die Einkommensteuererklärung.

Bei der Umsatzsteuer bist du raus: Eine einmalige Tätigkeit führt nicht zu einer Unternehmereigenschaft.

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