Fahrten bei BahnCard 50 steuerlich absetzen?

2 Antworten

Du trägst die Entfernung etc. in Zeile 31 ff der Anlage N ein und den Wert der Bahncard in Zeile 39.

Ohne eigenes Auto ist die Entfernungspauschale auf 4.500,-€ pro Jahr gedeckelt, wovon dann wohl die Bahncard abgezogen wird.

Also spielt es keine Rolle das der Arbeitgeber für die BahnCard 50 aufkommt?

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@JimPanse1

Du könntest auch mit dem Fahrrad fahren und trotzdem die Entfernungspauschale geltend machen. Es wird m.E. nur der Zuschuss im Wert der Bahncard von den 4500,-€ abgezogen. Aber ohne Fachkenntnis.

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Aus meiner Sicht die Entfernungspauschale in der Anlage N.