Wie versteuere ich Einkünfte von Fiverr.com?

3 Antworten

Für Deutschland:

Zu Frage 1:

Grundsätzlich gilt, wenn du regelmäßig selbstständig Einkommen erzielst (Was du damit tun würdest.), musst du ein Gewerbe anmelden bzw. dich als Freiberufler melden. Meiner Einschätzung nach, bist du kein Freiberufler, d.h. du müsstest ein Gewerbe anmelden. Da der Betrag aber relativ gering ist, könnte es sein, das das Finanzamt dir das auch so erlaubt. Dafür solltest du einfach mal bei dem für dich zuständigen Finanzamt anrufen und fragen, wie die das sehen. Die können dir dann auch direkt sagen, ob die vielleicht doch Freiberufler bist.

Zu Frage 2:

Wenn du ein Gewerbe anmelden musst, solltest du auf jeden Fall mal mit einem Steuerberater sprechen und dir das erklären lassen. Die Steuergesetze sind ziemlich kompliziert und es gibt viele Sonderregelungen, die man dir nicht einfach in einem kurzen Text erklären kann.

Zu Frage 3:

Das erklärt dir am besten der Steuerberater..., aber meines Erachtens nach müsstest du, wie Fiverr das hier: https://de.fiverr.com/support/articles/360010561178-Seller-Taxes?segment=seller vorschlägt Rechnungen an Fiverr schicken und die dann am Ende des Jahres zu einer EÜR zusammenfassen und dem Finanzamt übermitteln.

Frage 4:

Da du schon einen Job hast und damit wahrscheinlich schon Geld verdienst, musst du wahrscheinlich ab dem ersten Euro Steuern zahlen. Die Höhe richtet sich nach deinem Persönlichen Steuersatz

Zusätzlich kann es sein, dass du dir die Nebentätigkeit von deinem Arbeitgeber genehmigen lassen musst. Das sollte dir ein Steuerberater aber auch sagen können oder du fragst einfach mal bei deinem Arbeitgeber nach.

Verstehe. Und warum wäre die Kleinunternehmerregelung kontraproduktiv? Ich habe selbst keine Ausgaben durch die freiberufliche Tätigkeit, lediglich die Einnahmen. Bei der Kleinunternehmerregelung kann ich ja meines Wissens nichts abschreiben (was eh nicht zutrifft) aber dafür entfällt die Umsatzsteuer bis zu einer gewissen Höhe. Das einzige was ich dennoch zahlen muss ist die Einkommenssteuer.

Die Firma, über welche die Aufträge abgewickelt werden ist in Israel, aber die Kunden sind international, und könnten auch aus Deutschland bzw. Österreich sein.

Wenn alle wichtigen Angaben fehlen, kannst Du auch nichts finden, egal ob für Österreich, oder Deutschland.

Wovon lebst Du?

Bist Du Schüler Studente und lebst von den Eltern oder Bafög?

Oder bist Du irgendwo angestellt und bekommst ehalt.

Im ersten Fall passiert steuerlich nichts, oder anders, Du kannst auch noch Geld damit machen imd im zweiten Fall fällt Einkommensteuer an.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
  • Ich bin hauptberuflich für 40 Stunden angestellt, (steht ja auch oben) damit kann ich ja kein Schüler mehr sein, folglich bin ich bereits berufstätig.
  • Nachdem ich 40 Stunden nicht gratis arbeite, dürfte ich wohl auch ein Gehalt bekommen.
  • Ich bitte um Entschuldigung, aber ich bin leider kein Experte beim Steuerrecht, sonst würde ich ja hier nicht meine Frage stellen. Welche wichtigen Angaben fehlen denn noch?
  • Bleibt noch die Frage ob ich ein Gewerbe anmelden muss
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@onlinefrage

OK, ich bitte um Entschuldigung, das hatte ich überlesen.

Also:

Kein Gewerbe anmelden, Übersetzer ist freier Beruf.

Aber beim Finanzamt melden.

Regelbesteuerung in der Umsatzsteuer.

Der Gewinn wird über Anlage EÜR + Anlage S versteuert, kommt zu den anderen Einkünften dazu.

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@wfwbinder

Vielen Dank für die Antwort.

Was ist wenn ich auf der gleichen Seite auch als Voice-Over Artist (Sprecher) arbeite? Fällt das ebenfalls unter die freiberufliche Tätigkeit?

Da es sich bei den Aufträgen meist um Mikroaufträge handelt sind die Preise pro Verkauf eher marginal. Fällt die Umsatzsteuer dann trotzdem für jeden Verkauf an? Oder wäre es hier besser die Kleinunternehmerregelung zu wählen?

Anzumerken ist, dass es bei diesen Mikrojobs auf den Webseiten, keine Rechnung gibt.

Und wenn ja, wird dann der Gewinn aus der freiberuflichen Tätigkeit zu meinem 40 Stunden Gehalt addiert und daraus die Steuerpflicht berechnet? Das ist wichtig, denn in diesem Fall ist die Frage zu klären ob sich der ganze Aufwand dann überhaupt finanziell lohnt. Was würden Sie als Experte empfehlen?

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@onlinefrage

Ein Gewerbe meldet man an, wenn man eines ausübt (zumindest in Deutschland).

Wegen österreichischem Steuerrecht fragt man Deiner Meinung nach in Deutschland - das wird aber keine zielführenden Antworten bringen.

Ich kenne kein Land, das Gewinne aus Gewerbe steuerfrei lässt.

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@correct
  • "Ein Gewerbe meldet man an, wenn man eines ausübt (zumindest in Deutschland)."

Diese Antwort ist nicht gerade sehr bereichernd.

  • "Wegen österreichischem Steuerrecht fragt man Deiner Meinung nach in Deutschland - das wird aber keine zielführenden Antworten bringen."

In der Ursprungsfrage steht geschrieben, dass ich mich auch für die Situation in Deutschland interessiere.

  • "Ich kenne kein Land, das Gewinne aus Gewerbe steuerfrei lässt"

Gemeint ist die Kleinunternehmer-Regelung.

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@onlinefrage
Was ist wenn ich auf der gleichen Seite auch als Voice-Over Artist (Sprecher) arbeite? Fällt das ebenfalls unter die freiberufliche Tätigkeit?

Ich würde es erstmal so abrechnen.

Fällt die Umsatzsteuer dann trotzdem für jeden Verkauf an? Oder wäre es hier besser die Kleinunternehmerregelung zu wählen?

Es fällt eben keine Umsatzsteuer an, weil die in Israel sitzen. Kleinunternehmer wäre Kontraproduktiv. Bei Regelbesteuerung fällt keine Umsatzsteuer an, aber es bleibt der Vorsteuerabzug voll enthalten.

Und wenn ja, wird dann der Gewinn aus der freiberuflichen Tätigkeit zu meinem 40 Stunden Gehalt addiert und daraus die Steuerpflicht berechnet? Das ist wichtig, denn in diesem Fall ist die Frage zu klären ob sich der ganze Aufwand dann überhaupt finanziell lohnt. Was würden Sie als Experte empfehlen?

Ja, der Gewinn wird dazu addiert. Wenn es sich nicht lohnt, müsste ich jedes mal am 15. des Monats aufhören zu arbeiten, denn dann geht für den Rest des Monats der Steuersatz auf 40 %. Lohnt sich die Arbeit nicht, wenn Dir von 100,- Euro nur 60,-.bis 70,- Euro bleiben? Dann lass es sein.

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@onlinefrage

"Gemeint ist die Kleinunternehmer-Regelung" - steht aber nicht im Sachverhalt.

Deutschland ist für die uninteressant - weswegen sich die Frage nicht stellt.

Ansonsten noch viel Spass.

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